Sparen fürs Kind – bei Hartz IV
Samstag, den 30. Mai 2009 von RedaktionFür viele Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, dürfte dieses Urteil interessant sein. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied, dass Eltern, die für ihre Kinder Sparvermögen angelegt haben, dieses nur dann behalten können, wenn dieses Geld auf den Namen der Kinder angelegt ist. Ist dies nicht der Fall, steht den Kindern bei der Anrechnung von Vermögen kein [...]







