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	<title>Schwangerschaft-, Baby- und Kinder-Blog &#187; Finanzen und Recht</title>
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	<description>Das Blog über Schwangerschaft, Babys und Kinder</description>
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		<title>URLAUB: (K)EINE FRAGE DES GELDES?</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Jun 2011 11:01:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Ferien]]></category>

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		<description><![CDATA[Die letzten Schularbeiten sind geschrieben, die ersten Sonnenstrahlen kitzeln die Haut und die großen Ferien stehen vor der Tür: Jetzt beginnt die schönste Zeit des Jahres! Doch während zahlreiche Familien gemeinsam in Urlaub fahren, ein Ferienhaus in Dänemark mieten oder zusammen gen Süden fliegen, fehlt bei vielen anderen das Geld. Eine Situation, die für Eltern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die letzten Schularbeiten sind geschrieben, die ersten Sonnenstrahlen  kitzeln die Haut und die großen Ferien stehen vor der Tür: Jetzt beginnt  die schönste Zeit des Jahres! Doch während zahlreiche Familien  gemeinsam in Urlaub fahren, ein Ferienhaus in Dänemark mieten oder  zusammen gen Süden fliegen, fehlt bei vielen anderen das Geld. Eine  Situation, die für Eltern und Kinder gleichermaßen zur Belastung werden  kann. Denn zum Wunsch, einmal Schulsorgen und Alltagsstress hinter sich  zu lassen, können Schamgefühle gegenüber Mitschülern, Nachbarn oder  Freunden kommen. Für Eltern stellt dies nicht selten eine doppelte  Belastung dar: Sie möchten nicht nur sich selbst, sondern auch ihren  Kindern einen schönen Urlaub bieten – können dies aber aus finanziellen  Gründen nicht bewerkstelligen. Umgekehrt könnten sich viele Familien den  Urlaub leisten, haben aber keine Zeit für einen mehrwöchigen  Aufenthalt.</p>
<p>Doch hier zunächst eine gute Nachricht: Es gibt viele Möglichkeiten und  Wege, aus den Sommerferien trotz Geld- oder auch Zeitnot ein  unvergessliches Erlebnis werden zu lassen! Der erste und vielleicht  wichtigste Schritt könnte sein, Schuld- und Schamgefühle ob mangelnder  Finanzen zu vergessen. Wer stattdessen selbstbewusst mit der eigenen  Situation umgeht, der vermittelt auch seinen Kindern Sicherheit – und  die Einsicht, dass ein knappes Bankkonto nichts über Lebensqualität und  Charakter auszusagen hat. Offenheit und Ehrlichkeit sind dabei das A und  O. Kinder merken sehr schnell, wenn etwas in der Familie nicht stimmt.  Sollte das Geld in diesem Jahr also besonders knapp sein, dürfen Sie das  ruhig vermitteln. Wer offen über die Probleme und Sorgen spricht, aber  gleichzeitig auch Lösungsvorschläge aufzeigt, der wird viel eher  Verständnis ernten – und sich so manche Diskussion über Urlaubswünsche  ersparen können. Gleichzeitig sollten Sie die Botschaft je nach Alter  Kindgerecht verpacken und ihren Nachwuchs nicht überfordern: Machen Sie  deutlich, dass die Situation vielleicht nicht unbedingt ideal, aber in  jedem Fall zu bewältigen ist. Kinder verstehen sehr schnell, wenn ihre  Mithilfe gefragt ist und sie zum Beispiel in ihren eigenen Bedürfnissen  ein wenig sparsamer werden müssen. Und schließlich kann auch der  berühmte „Urlaub auf Balkonien“ für beide Seiten richtig erholsam  werden. Wenn lange Anreisen mit Bahn, Flugzeug oder Auto entfallen und  noch dazu Kosten gespart werden, kann man sich in den eigenen vier  Wänden das ein oder andere Extra leisten. Wie wäre es mit einem tollen  Ausflug in die Natur, zu einem nahe gelegenen Zoo oder in den  Freizeitpark? Auch aus einem Besuch im Schwimmbad lässt sich mit ein  wenig Phantasie ein toller Urlaubstag gestalten.</p>
<p>Eine weitere Möglichkeit, den Kindern einen tollen Urlaub zu  ermöglichen, bieten die Ferienfreizeiten von Jugendämtern, Verbänden,  Jugendwerken, Kirchen oder gemeinnützigen Initiativen. Wer bereits  Mitglied beispielsweise bei den Pfadfindern oder in einer kirchlichen  Gemeinde ist, der bekommt meist automatisch Bescheid übers anstehende  Ferienprogramm. Für alle anderen Familien und Kids ist das Jugendamt der  Stadt der beste Ansprechpartner. Ob ein internationaler Jugendaustausch  bei Gastfamilien, Kanufahren in Schweden oder Zelten in Österreich: Die  verschiedenen Programme halten für fast jeden Urlaubswunsch das  passende Angebot bereit. Für viele Kinder und Jugendliche spielt die  gemeinsame Freizeit mit Freunden, aber auch mit neuen Kontakten eine  wichtige Rolle – ideal für Familien, die nicht gemeinsam in Urlaub  fahren können. Gut zu wissen: Einkommensschwache Familien können einen  Antrag auf Kostenübernahme stellen. Wer diesen rechtzeitig abgibt, der  hat gute Chancen auf einen Reisekostenzuschuss für die ausgeschriebenen  Ferienprogramme. In einigen Fällen werden diese sogar ganz übernommen.</p>
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		<title>Sparen beim Online-Kauf von Windeln</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Apr 2011 20:28:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Babys]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen und Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Kauf von Windeln ist für frisch gebackene Eltern ein ganz wichtiges Thema. Schließlich geht es ohne Babywindeln einfach nicht. Jederzeit müssen Windeln in ausreichender Stückzahl vorhanden sein, um das Baby wickeln zu können. Für die meisten Eltern bedeutet dies, alle ein bis zwei Wochen zum Händler gehen und ein Windelpaket kaufen zu müssen. Hierbei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kauf von <a href="http://www.windeln.de/">Windeln</a> ist für frisch gebackene Eltern ein ganz wichtiges Thema. Schließlich geht es ohne Babywindeln einfach nicht. Jederzeit müssen Windeln in ausreichender Stückzahl vorhanden sein, um das Baby wickeln zu können. Für die meisten Eltern bedeutet dies, alle ein bis zwei Wochen zum Händler gehen und ein Windelpaket kaufen zu müssen. Hierbei hält sich die Freude meist in Grenzen. Zum einen nehmen die Windelpakete eine Menge Platz weg, zum anderen sind sie nicht unbedingt günstig.</p>
<p>Allerdings lassen sich beide Probleme lösen, indem man beim Windelkauf bewusst auf das Onlineshopping setzt. Viele Eltern sind der Meinung, dass sich dieser Schritt nicht lohnen würde, jedoch ist genau das Gegenteil der Fall. Schon allein wegen der Lieferung empfiehlt es sich, Windeln im Online Baby Shop zu kaufen. Die Schlepperei wird einem erspart und zudem kann von attraktiven Preisvorteilen profitiert werden.</p>
<p>Interessanterweise gehen viele Eltern davon aus, Windeln über das Internet nicht günstiger beziehen zu können, weil die örtlichen Discounter bereits preiswert sind. Doch in Realität können die Discounter nur selten mit dem Internet konkurrieren. Im Baby Shop von Windeln.de werden Markenwindeln preiswert angeboten, sodass sich gegenüber dem Ladenkauf schnell eine satte Ersparnis erzielen lässt. Außerdem gibt es ein Empfehlungsprogramm für Freunde: Wer auf Empfehlung eines Freundes einkauft, erhält bei der ersten Bestellung einen Rabatt ist Höhe von 10 Euro. Kunden, die ihre Freunde bzw. neue Kunden werben, dürfen sich ebenfalls freuen. Für jede Bestellung, die von den geworbenen Freunden getätigt wird, gibt es eine kleine Gutschrift in Höhe von einem Euro. Dank der attraktiven Preise sowie der ergänzenden Gutschriften lässt sich gegenüber dem Einkauf vor Ort eine satte Ersparnis erzielen.</p>
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		<title>VON DER LEYEN: ZU VIEL GEZAHLTES KINDERGELD MUSS RÜCKGEZAHLT WERDEN</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Feb 2011 19:51:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen und Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Für großes Aufsehen sorgte in den letzten Wochen die Aussage von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Grund des Aufsehens war eine Forderung der nordrhein-westfälischen SPD-Chefin Hannelore Kraft, auf die Rückforderung zu viel ausgezahlten Kindergeldes von Hartz-IV-Familien zu verzichten. Das Problem scheint dabei hausgemacht – eine Neuregelung hatte Anfang des Jahres zu einer Kindergelderhöhung geführt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für großes Aufsehen sorgte in den letzten Wochen die Aussage von  Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Grund des Aufsehens war  eine Forderung der nordrhein-westfälischen SPD-Chefin Hannelore Kraft,  auf die Rückforderung zu viel ausgezahlten Kindergeldes von  Hartz-IV-Familien zu verzichten. Das Problem scheint dabei hausgemacht –  eine Neuregelung hatte Anfang des Jahres zu einer Kindergelderhöhung  geführt (wir berichteten in unserem Januar-Blog). Was offensichtlich  nicht oder erst zu spät bedacht wurde, war die korrekte Verrechnung mit  dem Hartz-IV-Satz der betroffenen Familien. Die Erhöhung des  Kindergeldes wurde im Januar 2011 nicht angerechnet, was jedoch  korrekter Weise hätte geschehen müssen. Die Konsequenz sind Forderungen  nach Rückzahlung, welche jetzt durch die jeweiligen Familien geleistet  werden müssen. Dabei handelt es sich hierbei um einen Betrag von  lediglich 20 Euro pro Familie – ein Betrag jedoch, welcher für  Betroffene mehrere Tageseinkäufe für Lebensmittel bedeuten könnte.  Dieser Umstand bewog Hannelore Kraft (SPD) zu ihrer Forderung nach einem  Verzicht auf Rückzahlung zu viel gezahlter Gelder. Ursula von der Leyen  aber beruft sich auf das Recht von Staat und Steuerzahler: Die nicht  rechtmäßig ausgezahlten Gelder fehlen an anderer Stelle – im Gros  ergeben 20 Euro pro Hartz-IV-Familie eine enorme Summe. Die  Familienministerin sieht dies als wichtiges Argument für eine  Rückforderung zu viel gezahlter Gelder, auch wenn der Fehler hier bei  den Behörden oder bei der Bundesregierung selbst gelegen haben könnte (  über die Verantwortung wird nach wie vor gestritten). Dabei soll jedoch  keine Familie finanziell benachteiligt werden – die Gelder werden  abhängig von den eigenen Möglichkeiten zurück gezahlt. Insgesamt haben  betroffene Familien hierzu ganze vier Jahre Zeit. Demgegenüber stellte  Hannelore Kraft, dass die Einforderung zu viel bezahlter Beträge gar  nicht wirtschaftlich sei: Ihrer Berechnung nach rechtfertige der  bürokratische und somit auch finanzielle Aufwand das Vorhaben nicht.</p>
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		<title>ÄNDERUNGEN BEIM ELTERNGELD: DIE REGELUNGEN IM ÜBERBLICK</title>
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		<pubDate>Sun, 23 Jan 2011 09:03:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen und Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Elterngeld ermöglicht frisch gebackenen Müttern und Vätern, eine Zeit lang ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten. Als finanzieller Ausgleich wird, abhängig vom vorigen Einkommen, dann diese Unterstützung gewährt. Seit 01. Januar 2011 wurden die Bestimmungen zum Elterngeld jetzt neu geregelt. Für einige Familien bedeutet dies finanzielle Kürzungen, für Andere wurden die Voraussetzungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Elterngeld ermöglicht frisch gebackenen Müttern und Vätern, eine  Zeit lang ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten.  Als finanzieller Ausgleich wird, abhängig vom vorigen Einkommen, dann  diese Unterstützung gewährt. Seit 01. Januar 2011 wurden die  Bestimmungen zum Elterngeld jetzt neu geregelt. Für einige Familien  bedeutet dies finanzielle Kürzungen, für Andere wurden die  Voraussetzungen deutlich verbessert. Wie das Bundesministerium für  Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitteilt, soll sich für den  Großteil der Elterngeldberechtigten jedoch nichts ändern. Hier noch  einmal die Rahmenbedingungen im Überblick: Das Elterngeld soll einen  finanziellen Spielraum schaffen und Eltern in der ersten Zeit nach der  Geburt somit aktiv unterstützen. Die Aufteilung des Elterngeldes für  Vater oder Mutter kann dabei frei gewählt werden: Insgesamt wirddas Geld  für maximal 14 Monate gezahlt. Dabei kann ein Elternteil zwischen zwei  und zwölf Monaten in Anspruch nehmen; unter gewissen Umständen ist eine  Verlängerung auf vierzehn Monate möglich. Alleinerziehende dürfen die  vollen vierzehn Monate Elterngeldzahlung in Anspruch nehmen. Auch die  Höhe des gezahlten Elterngeldes orientiert sich wie zuvor am  Durchschnittseinkommen, welches im Vorjahr erzielt wurde. Hier sind  monatliche Zahlungen zwischen 300 und 1.800 Euro möglich. Hiermit ist  bereits eine Kürzung des möglichen Maximalbetrages enthalten.  Spitzenverdiener ab einem Einkommen von 250.000 Euro jährlich haben  künftig gar keinen Anspruch mehr auf Zahlung des Elterngeldes. Für  Empörung vielerorts sorgte auch die Neuregelung, nach der  Hartz-IV-Empfänger künftig kein Elterngeld mehr erhalten: Dieses gilt  heute als bereits im Regelsatz enthalten. Deutlich verbessert jedoch hat  sich die Situation für Geringverdiener. Als Faustregel gilt hier: Je  geringer das Einkommen, desto größer der finanzielle Ausgleich durchs  Elterngeld. Als Vergleich hierzu sei die alte Regelung genannt: Bei  einem Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro wurden bisher 67 % des  vorigen Einkommens als Elterngeld gezahlt. Nach der neuen Regelung sinkt  der Prozentsatz fürs Elterngeld bei Einkommen über 1.200 Euro monatlich  auf 65 %, wohingegen der für Geringverdiener mit unter 1.000 Euro  monatlich auf bis zu 100% des vorigen Einkommens ansteigen kann. Darüber  hinaus gibt es einige weitere Bedingungen, die es zu beachten gilt.  Einen guten Überblick bietet die offizielle Website des  Bundesministeriums. Darüber hinaus bieten auch Anwälte und  Elterngeldrechner Online ihre Dienste an. Übrigens: Das Elterngeld als  Ausgleich zur ausgesetzten Erwerbstätigkeit. Dementsprechend dürfen  Berechtigte im jeweiligen Zeitraum maximal 30 Stunden pro Woche  arbeiten, ansonsten erlischt der Anspruch auf die Zahlung.</p>
<p>Internet: <a href="http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=76746.html" target="_blank">http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=76746.html</a></p>
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		<title>BESSERER SCHUTZ FÜR KINDER: FAMILIENMINISTERIN KRISTINA SCHRÖDER VERABSCHIEDET GESETZ</title>
		<link>http://www.elternforen.com/Blog/besserer-schutz-fur-kinder-familienministerin-kristina-schroder-verabschiedet-gesetz/</link>
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		<pubDate>Thu, 16 Dec 2010 20:49:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen und Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Thema, welches leider niemals an Brisanz verliert, ist der Kinderschutz. Zahlreiche Gesetze und Regelungen wurden bereits auf den Weg gebracht, um Kinder noch besser vor Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen. Doch weil entsprechende Delikte oftmals im engsten Familienkreis geschehen, ist ein rechtzeitiges Erkennen und Handeln besonders schwierig: Viele Fälle werden erst sichtbar, wenn es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Thema, welches leider niemals an Brisanz verliert, ist der  Kinderschutz. Zahlreiche Gesetze und Regelungen wurden bereits auf den  Weg gebracht, um Kinder noch besser vor Missbrauch und Vernachlässigung  zu schützen. Doch weil entsprechende Delikte oftmals im engsten  Familienkreis geschehen, ist ein rechtzeitiges Erkennen und Handeln  besonders schwierig: Viele Fälle werden erst sichtbar, wenn es für die  Betroffenen, nämlich die Kinder selbst, oftmals schon viel zu spät ist.  Um kriminellen Handlungen wie Missbrauch und Vernachlässigung  rechtzeitig zu begegnen, hat Familienministerin Kristina Schröder (CDU)  jetzt ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Sie selbst bezeichnete es  als „eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung“ &#8211; ein  Satz, der zeigt, welchen Stellenwert der Kinderschutz heute einnimmt. Um  auch bisher unentdeckte Fälle besser zu erkennen und Kindern frühzeitig  helfen zu können, hat die Ministerin gemeinsam mit ihren Mitarbeitern  und Beratern einen umfassenden Maßnahmenkatalog erarbeitet. Dieser  umfasst unter Anderem eine Lockerung der Ärztlichen Schweigepflicht im  Verdachtsfall auf Kindeswohlgefährdung. Bei bereits bekannten Familien  soll außerdem der Besuch vom Jugendamt deutlich besser geregelt werden.  Wie die jeweiligen Maßnahmen in der Realität umgesetzt werden können,  ist selbstverständlich auch eine finanzielle Frage. Die gesetzlichen  Rahmenbedingungen hierzu gibt es ab 2012, wenn das neue  Kinderschutzgesetz in Kraft treten soll.</p>
<p>Internet: <a href="http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=165664.html" target="_blank">http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=165664.html</a></p>
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		<title>Kürzungen beim Elterngeld ab 2011</title>
		<link>http://www.elternforen.com/Blog/kurzungen-beim-elterngeld-ab-2011/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 09:04:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Schlechte Nachrichten für Eltern: Das Elterngeld soll gekürzt werden. Demnach soll, wer über 1240 Euro netto verdient, in der Elternzeit künftig nur noch 65 Prozent statt wie bisher 67 Prozent des letzten Einkommens erhalten. Hartz-IV-Empfänger sollen gar kein Elterngeld mehr bekommen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schlechte Nachrichten für Eltern: Das Elterngeld soll gekürzt werden. Demnach soll, wer über 1240 Euro netto verdient, in der Elternzeit künftig nur noch 65 Prozent statt wie bisher 67 Prozent des letzten Einkommens erhalten. Hartz-IV-Empfänger sollen gar kein Elterngeld mehr bekommen.</p>
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		<title>Den finanziellen Überblick bewahren</title>
		<link>http://www.elternforen.com/Blog/den-finanziellen-uberblick-bewahren/</link>
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		<pubDate>Fri, 14 May 2010 15:58:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern-Förderung]]></category>

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		<description><![CDATA[Insbesondere, wenn das Geld knapp ist und das monatliche Budget mit Bedacht verteilt werden muss, kommt es auf jede finanzielle Unterstützung und Förderung an. Doch viele Eltern und werdenden Eltern, die verschiedene Amts- und Behördengänge hinter sich haben, kennen das Problem: Es fehlt oftmals am Überblick. Kinderzuschlag hier und Kindergeld da; finanzielle Grundsicherung und Extrazuschläge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Insbesondere, wenn das Geld knapp ist und das monatliche Budget mit  Bedacht verteilt werden muss, kommt es auf jede finanzielle  Unterstützung und Förderung an. Doch viele Eltern und werdenden Eltern,  die verschiedene Amts- und Behördengänge hinter sich haben, kennen das  Problem: Es fehlt oftmals am Überblick. Kinderzuschlag hier und  Kindergeld da; finanzielle Grundsicherung und Extrazuschläge &#8211; die  Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für jede einzelne staatliche  Förderung waren mitunter kompliziert formuliert und selten auf einen  Blick verfügbar. So waren es oftmals Erfahrungen von Freunden,  Verwandten und Kollegen, die beim Gang durch den Formular-Dschungel  behilflich sein mussten &#8211; ohne Gewähr, versteht sich. Dieser Situation  hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend jetzt  ein Ende gesetzt: Mit dem neuen Familienwegweiser gibt es alle Infos  und Neuigkeiten übersichtlich auf einen Blick bzw. Klick &#8211; denn das  Angebot ist Online und 24 Stunden rund um die Uhr verfügbar. Wie der  Name bereits verrät, bietet die vom Ministerium gestaltete Webseite eine  Art Kompass für Fragen verschiedenster Art, der sich noch darüber  hinaus leicht &#8220;bedienen&#8221; lässt. Dabei finden sich sowohl alle Formulare  als auch die Adressen aller Beratungsstellen Online. Auch die  Bedingungen und Möglichkeiten der einzelnen Finanzhilfen sind hier auf  einen Blick einsehbar: Einkommensgrenzen, Umfang der Förderung,  Ausschlusskriterien und Wechselwirkung mit anderen finanziellen Hilfen  werden klar und leicht verständlich präsentiert. Darüber hinaus bietet  der Familienwegweiser aber noch mehr: Gesellschaftliche und private  Themen rund um das Thema Kinder und Jugendliche, Erziehung und  Elternsein werden hier aufgegriffen und mit Tipps sowie Richtlinien  versehen. Im wahrsten Sinne des Wortes ein wertvoller Wegweiser für  viele Fragen, die sich Eltern und werdende Eltern unabhängig ihrer  finanziellen Situation täglich stellen!</p>
<p>Internet:  <a href="http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=133836.html" target="_blank">http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=133836.html</a></p>
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		<title>Gesetzliche Unfallversicherung – Kinder, Schüler und Studenten</title>
		<link>http://www.elternforen.com/Blog/gesetzliche-unfallversicherung-%e2%80%93-kinder-schuler-und-studenten/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 19:14:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen und Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Passiert auf dem Schulweg oder in der Schule ein Unfall, sind Kinder vom Gesetzgeber her abgesichert. Unfälle, die in der Freizeit passieren, sind dagegen in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung ausgeschlossen. Da viele Eltern nicht wissen, wann ihre Kinder nun versichert sind, nachfolgend einige Eckdaten dazu. Kinder in Tageseinrichtungen und Tagesstätten oder Kinder, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Passiert auf dem Schulweg oder in der Schule ein Unfall, sind Kinder vom Gesetzgeber her abgesichert. Unfälle, die in der Freizeit passieren, sind dagegen in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung ausgeschlossen. Da viele Eltern nicht wissen, wann ihre Kinder nun versichert sind, nachfolgend einige Eckdaten dazu.</p>
<p>Kinder in Tageseinrichtungen und Tagesstätten oder Kinder, die in Tagespflege betreut werden, kommen in den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ebenso Schüler und Studenten.</p>
<p>In der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung sind versichert:</p>
<p>-	Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen<br />
-	Kinder während der Betreuung durch Tagespflegepersonen<br />
- Schüler während des Besuchs allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie bei einer Teilnahme an betreuten Maßnahmen, die vor oder nach dem Unterricht stattfinden<br />
-	Studierende<br />
-	Teilnehmer an vorbereitenden Maßnahmen, die für die Aufnahme in Tageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen gelten</p>
<p>Zu den Tageseinrichtungen zählen Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte und Kindertagesstätten. Diese müssen staatlich anerkannt sein. Versichert sind auch Kinder, die durch geeignete Tagespflegerinnen betreut werden. Aber nicht nur beim Besuch dieser Einrichtungen sind die Kinder versichert. Auch auf den Wegen oder bei Aktivitäten, die mit der Betreuung verbunden sind, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein.</p>
<p>Zu den Aktivitäten zählen beispielsweise Ausflüge, Wanderungen, Klassenfahrten, Sportfeste und vergleichbare Aktivitäten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Tageseinrichtung oder Schule liegen. Handelt es sich allerdings um private Aktivitäten, dann sind die Kinder nicht versichert. Zu diesen privaten Tätigkeiten zählen beispielsweise Einkäufe, die auf dem Weg vom Kindergarten nach Hause erledigt werden.</p>
<p>Auch andere Umwege auf dem Weg zum Kindergarten oder auf dem Weg von der Schule nach Hause, die aus privaten Gründen stattfinden wie beispielsweise der Besuch bei einer Freundin, sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt.</p>
<p><a href="http://blog.tarifomat24.de/archives/7769" target="_blank">http://blog.tarifomat24.de/archives/7769</a></p>
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		<title>Finanzielle Hilfen für Existenzgründer</title>
		<link>http://www.elternforen.com/Blog/finanzielle-hilfen-fur-existenzgrunder/</link>
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		<pubDate>Sat, 29 Aug 2009 18:24:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen und Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer arbeitslos ist und sich selbstständig machen möchte, kann zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit einen Gründungszuschuss erhalten. Der Gründungszuschuss wird allerdings nur bei Anspruch auf Arbeitslosengeld I und unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und damit keinen Gründungszuschuss-Anspruch hat, kann – auch hier unter bestimmten Voraussetzungen – eine Förderung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer arbeitslos ist und sich selbstständig machen möchte, kann zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit einen Gründungszuschuss erhalten. Der Gründungszuschuss wird allerdings nur bei Anspruch auf Arbeitslosengeld I und unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und damit keinen Gründungszuschuss-Anspruch hat, kann – auch hier unter bestimmten Voraussetzungen – eine Förderung mit Einstiegsgeld beantragen, basierend auf dem <a href="http://www.elternforen.com/forum144.html" target="_blank">Arbeitslosengeld II</a>.</p>
<p>Für den Gründungszuschuss gilt: Bei Aufnahme der Selbstständigkeit müssen die Antragssteller noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 90 Tagen haben. Wer also die Selbstständigkeit anstrebt, sollte keinesfalls die Fristen versäumen, die für den Gründungszuschuss gelten. Ist die 90 Tage Frist abgelaufen, ist in der Regel keine Förderung mehr möglich. Außerdem müssen zukünftige Selbstständige über die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse verfügen, die für die Ausübung ihrer selbstständigen Tätigkeit nötig sind. Konkrete Auskünfte über den Gründungszuschuss und weiterführende Informationen erhalten Interessierte bei ihrer zuständigen ARGE.</p>
<p>Wer keinen Anspruch auf Gründungszuschuss hat, sollte abklären, ob Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht und somit eine Förderung mit Einstiegsgeld in Frage kommt. Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden, wobei die Förderdauer in der Regel 12 Monate beträgt und in bestimmten Fällen auf 24 Monate verlängert werden kann. Ob und in welcher Höhe Einstiegsgeld gezahlt wird, entscheidet der persönliche Ansprechpartner/die persönliche Ansprechpartnerin bei der ARGE.</p>
<p>Um die Höhe des Einstiegsgeldes zu berechnen, wird auch die Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft herangezogen. Das Einstiegsgeld ist allerdings als KANN-Leistung zu verstehen, ein rechtlicher Anspruch darauf besteht nicht. Wer vorhat, sich selbstständig zu machen und Arbeitslosengeld II bezieht, sollte also am besten mit seinem zuständigen Sachbearbeiter bei der ARGE einen Termin vereinbaren und offene Fragen dort klären.</p>
<p>Weitere Infos zum Thema: <a href="http://hartz-iv-blog.de/2007/08/13/existenzgruendung-aus-der-arbeitslosigkeit/" target="_blank">http://hartz-iv-blog.de/2007/08/13/existenzgruendung-aus-der-arbeitslosigkeit/</a></p>
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		<title>Sparen fürs Kind – bei Hartz IV</title>
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		<pubDate>Sat, 30 May 2009 18:38:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen und Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Für viele Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, dürfte dieses Urteil interessant sein. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied, dass Eltern, die für ihre Kinder Sparvermögen angelegt haben, dieses nur dann behalten können, wenn dieses Geld auf den Namen der Kinder angelegt ist. Ist dies nicht der Fall, steht den Kindern bei der Anrechnung von Vermögen kein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für viele Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, dürfte dieses Urteil interessant sein. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied, dass Eltern, die für ihre Kinder Sparvermögen angelegt haben, dieses nur dann behalten können, wenn dieses Geld auf den Namen der Kinder angelegt ist. Ist dies nicht der Fall, steht den Kindern bei der Anrechnung von Vermögen kein eigener Freibetrag zu (AZ.:B 4 AS 79/08 R). In dem verhandelten Fall machte die Mutter geltend, dass ein Teil ihres ersparten Vermögens ihrem Kind gehört, da es sich um Geschenke von Freunden und Verwandten zur Geburt des Mädchens handelte. Die Richter folgten dieser Auffassung nicht, da das Sparbuch auf den Namen der Mutter angelegt ist und folglich dem Vermögen der Mutter zugerechnet wird. Der Freibetrag sei deshalb auch nur bei der Mutter zu berücksichtigen.</p>
<p>Derzeit gelten beim Bezug von <a href="http://www.elternforen.com/forum144.html" target="_blank">Arbeitslosengeld II</a> folgende Freibeträge, die vom Vermögen abzuziehen sind:</p>
<p>Jeder <a href="http://hartz.blogg.de/eintrag.php?id=1026" target="_blank">Bezieher von Arbeitslosengeld II</a> hat für sich und seinen Partner einen Grundfreibetrag in Höhe von jeweils 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Wer also beispielsweise 41 Jahre alt ist, hat einen Grundfreibetrag in Höhe von 6.150 Euro (Alter mal 150). Der Mindestgrundfreibetrag beträgt 3.100 Euro.</p>
<p>Der <a href="http://cashblog.netzrep.de/2009/01/28/hartz-iv-satz-fur-kinder-nicht-verfassungsgemas/" target="_blank">Mindestgrundfreibetrag</a> in Höhe von 3.100 Euro gilt ebenfalls für hilfebedürftige minderjährige Kinder.</p>
<p><a href="http://www.elternforen.com/Fachinformationen/Hartz-IV.htm" target="_blank">Hartz IV-Empfängern</a>, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, steht ein Freibetrag in Höhe von 520 Euro pro Lebensjahr zu.</p>
<p>Zu den genannten Grundfreibeträgen kommen Freibeträge für die Altersvorsorge.</p>
<p>Als Vermögen gelten beispielsweise: Bargeld, Sparguthaben, Guthaben auf Anlage-Konten, Sparbriefe, Bausparguthaben, Wertpapiere, Kapitallebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen u.a.</p>
<p>Grundsätzlich wird das verwertbare Vermögen des <a href="http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/rhein-ruhr/2009/5/2/news-118512487/detail.html" target="_blank">Hartz IV</a> Beziehenden sowie das Vermögen der Angehörigen berücksichtigt, die mit diesem in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Als verwertbares Vermögen gilt das Vermögen, das direkt für den Lebensunterhalt verwendet werden kann oder dessen Geldwert beispielsweise durch Verkauf oder Vermietung für den Lebensunterhalt genutzt werden kann.</p>
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		<title>Rentenversicherung und Kindererziehung</title>
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		<pubDate>Sun, 24 May 2009 18:26:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen und Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Für die Zeit der Kindererziehung werden in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben, die sich später positiv auf die Höhe der Rente auswirken. Dieser Ausgleich soll dafür sorgen, dass Mütter oder Väter, die aufgrund der Kindererziehung nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, nicht benachteiligt werden. Kindererziehungszeiten zählen also als Versicherungsjahre und erhöhen so die spätere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die Zeit der <a href="http://www.elternforen.com/forum5.html" target="_blank">Kindererziehung</a> werden in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben, die sich später positiv auf die Höhe der Rente auswirken. Dieser Ausgleich soll dafür sorgen, dass Mütter oder Väter, die aufgrund der Kindererziehung nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, nicht benachteiligt werden. Kindererziehungszeiten zählen also als Versicherungsjahre und erhöhen so die spätere Rente.</p>
<p>Für jedes Kind, das ab 1992 geboren wurde, werden maximal drei Jahre Kindererziehungszeit auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Für Geburten vor 1992 wird ein Jahr angerechnet. Damit wird der Elternteil, der das Kind erzieht, während der Anrechnung der Kindererziehungszeit so gestellt, als würde er einen Durchschnittsverdienst erzielen, aus dem er Beiträge zahlt.</p>
<p>Auch wer während der Kindererziehung arbeitet, profitiert von den Kindererziehungszeiten. In diesen Fällen ist es so, dass neben den Beiträgen aus dem erzielten Arbeitslohn auch die Kindererziehungszeit für die spätere Rente zusätzlich gutgeschrieben wird. Dies gilt jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.</p>
<p>Eine Aufwertung der Rente kann auch bei Teilzeitarbeit erfolgen. Wer also nach der dreijährigen Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes eine Teilzeitstelle annimmt und mit dieser Arbeit nicht mindestens ein durchschnittliches Einkommen erzielt, kann von einer Aufstockung der Rente profitieren. Die Rentenanwartschaften, die aus dieser Teilzeittätigkeit entstehen, werden um die Hälfte aufgewertet. Als Höchstgrenze wird der Durchschnittsverdienst aller Versicherten angesehen. Voraussetzung für die Steigerung der Rente ist der Zeitraum der Rentenversicherung. Dieser muss mindestens 25 Jahre betragen.</p>
<p>Für die gleichzeitige Erziehung mehrerer Kinder gilt: Die Kindererziehungszeit verlängert sich. Zusätzlich wird, wenn zwei oder mehr Kinder unter zehn Jahren zugleich großgezogen werden, eine zusätzliche Rentenanwartschaft angerechnet. Auch hierfür muss die Rentenversicherungszeit mindestens 25 Jahre betragen.</p>
<p>Die Zeit der Kindererziehung wird dem Rentenkonto des Elternteils gutgeschrieben, der die Kindererziehung übernommen hat. Falls beide Elternteile gleichzeitig das Kind erziehen, wird die <a href="http://www.die-topnews.de/private-altersvorsorge-fuer-frauen-350436" target="_blank">Kindererziehungszeit dem Rentenkonto der Mutter</a> gutgeschrieben. Soll die Kindererziehungszeit dem Konto des Vaters angerechnet werden, müssen beide Elternteile eine gemeinsame <a href="http://www.aspect-online.de/finanztipps/zur-beitragserstattung-in-der-gesetzlichen-rentenversicherung-26072008.htm" target="_blank">Erklärung bei der Rentenversicherung</a> abgeben. Zu beachten ist, dass diese Erklärung höchstens für zwei Monate rückwirkend gilt.</p>
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		<title>Versorgungsausgleich – neues Recht ab 1. September 2009</title>
		<link>http://www.elternforen.com/Blog/versorgungsausgleich-%e2%80%93-neues-recht-ab-1-september-2009/</link>
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		<pubDate>Thu, 21 May 2009 18:18:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen und Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum 1. September 2009 gibt es Veränderungen beim Versorgungsausgleich. Dann wird jedes Anrecht auf Versorgung, das in der Ehe erworben wurde, je zur Hälfte geteilt. Dazu zählen auch betriebliche und private Versorgungsanrechte. Auch diese sollen bei einer Scheidung vollständig ausgeglichen werden. In der Regel ergeben sich Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich allerdings erst später: im Rentenalter. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum 1. September 2009 gibt es Veränderungen beim Versorgungsausgleich. Dann wird jedes Anrecht auf Versorgung, das in der Ehe erworben wurde, je zur Hälfte geteilt. Dazu zählen auch betriebliche und private Versorgungsanrechte. Auch diese sollen bei einer Scheidung vollständig ausgeglichen werden. In der Regel ergeben sich Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich allerdings erst später: im Rentenalter.</p>
<p>Anrechte können in verschiedenen Versorgungssystemen erworben werden: gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, betriebliche Altersversorgung, private Altersversorgung.</p>
<p>Den <a href="http://blog.beck.de/2009/03/14/die-reform-des-versorgungsausgleichs-kommt-mit-ueberraschungen" target="_blank">Kernpunkt der Neuerungen</a>, die mit Inkrafttreten der Reform wirksam werden, bildet die innere Teilung. So wird der Versorgungsausgleich grundsätzlich im Rahmen einer internen Teilung durchgeführt, damit die Ehepartner zu gleichmäßigen Teilen an den beiderseits erworbenen Anrechten teilhaben. Das bedeutet, dass jedes Anrecht, das in der Ehe erworben wurde, im jeweiligen Versorgungssystem intern hälftig geteilt wird. Eine Ausnahmeregelung ist die externe Teilung: Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger. Sie soll nur in Ausnahmefällen angewandt werden, beispielsweise dann, wenn der berechtigte Ehepartner seine Zustimmung gibt.</p>
<p>Bei Ehen, die bereits nach kurzer Zeit &#8211; bis zu drei Jahren inkl. Trennungsjahr &#8211; aufgelöst werden, findet der Versorgungsausgleich nur noch dann statt, wenn ein Ehepartner dies beantragt.</p>
<p>Eine weitere Neuerung ist der <a href="http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/03/30/neuerungen-im-versorgungsausgleich-zum-01092009/" target="_blank">Ausschluss bei Geringfügigkeit</a>. Das bedeutet also in Fällen, wenn beide Ehepartner fast gleich hohe Anrechte erworben haben oder der Wert des auszugleichenden Anrechts gering ist, kein Versorgungsausgleich stattfindet. Auch das sogenannte „Rentnerprivileg“ wird abgeschafft.</p>
<p>Wie bisher auch können beide Ehepartner Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich treffen. Dazu ist keine richterliche Genehmigung mehr erforderlich. Allerdings muss der Ausgleich gerecht vereinbart werden.</p>
<p>Das neue Recht zum Versorgungsausgleich tritt zum 1. September 2009 in Kraft. Für alle Scheidungen, die ab diesem Zeitpunkt beim Familiengericht beantragt werden, wird dann das neue Recht gelten. Über die Übergangsregelungen informiert die Webseite vom Bundesministerium für Justiz. <a href="http://www.bmj.de/versorgungsausgleich" target="_blank">http://www.bmj.de/versorgungsausgleich</a></p>
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