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    Kristina Schröder baut Familienministerium um – und kassiert erneut Kritik

    Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat in ihrem Ministerium aufgeräumt. Gleich zwei als wichtig und kompetent geltende Kräfte wurden entlassen. Nun muss sie mit der Kritik leben, die ihr zumeist subtil untergeschoben wird, denn sowohl Eva Maria Welskop-Deffaa als auch der Staatssekretär wurden abgesetzt.

    Änderungen in der Spitze des Familienministeriums: Die Aufgabe des Staatssekretär wird ab sofort Lutz Stroppe übernehmen. Er ist als Büroleiter von Helmut Kohl bekannt. Außerdem wurde Eva Maria Welskop-Deffaa in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Sie leitete bislang die Abteilung „Gleichstellung und Chancengleichheit“. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung.

    Besonders letzteres stößt an vielen Ecken auf ratlose Gesichter. Ein „bestürzendes Signal“ nannten es die Sprecherinnen der kommunalen Frauenbeauftragten in Deutschland in einem Brief an die Bundeskanzlerin. Welskop-Deffaa habe man als eine „äußerst kompetente, gut informierte und strategisch kluge Ansprechpartnerin“ in Erinnerung, durch ihre Entlassung habe man die Gewissheit verloren, mit dem Ministerium an einem Ziel zu arbeiten.

    Da es bislang keinerlei Begründungen für die Umstrukturierung gibt, sprießen die Spekulationen wie Pilze aus dem Boden. Demnach wäre es im Rahmen des Denkbaren, dass Welskop-Deffaa gehen musste, weil sie von Ursula von der Leyen eingestellt wurde. Schröder und von der Leyen seien aber nicht die besten Freunde. Andere behaupten, dass die Reinigungsaktion stattfindet, damit Schröder etwas Ruhe in ihrem Ministerium findet – die Frauenquote hielten betroffene Personen für positiv, das Betreuungsgeld sahen sie eher skeptisch; genau das Gegenteil der Ansichten von Kristina Schröder.

    Die frühere Familienausschuss-Vorsitzende Kerstin Griese von der SPD hält dieses Verhalten ein Jahr vor der Wahl für einen Skandal und will Genaueres über die Gründe wissen. Deshalb hat sie eine Anfrage im Bundestag gestellt – bis Mitte der Woche muss sich das Familienministerium zu den Gründen geäußert haben.