banner-elternforen-1
  • Kategorien

  • Archive

  • ANZEIGE: Home » Finanzen und Recht » Gesetzliche Unfallversicherung – Kinder, Schüler und Studenten

    Gesetzliche Unfallversicherung – Kinder, Schüler und Studenten

    Passiert auf dem Schulweg oder in der Schule ein Unfall, sind Kinder vom Gesetzgeber her abgesichert. Unfälle, die in der Freizeit passieren, sind dagegen in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung ausgeschlossen. Da viele Eltern nicht wissen, wann ihre Kinder nun versichert sind, nachfolgend einige Eckdaten dazu.

    Kinder in Tageseinrichtungen und Tagesstätten oder Kinder, die in Tagespflege betreut werden, kommen in den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ebenso Schüler und Studenten.

    In der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung sind versichert:

    – Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen
    – Kinder während der Betreuung durch Tagespflegepersonen
    – Schüler während des Besuchs allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie bei einer Teilnahme an betreuten Maßnahmen, die vor oder nach dem Unterricht stattfinden
    – Studierende
    – Teilnehmer an vorbereitenden Maßnahmen, die für die Aufnahme in Tageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen gelten

    Zu den Tageseinrichtungen zählen Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte und Kindertagesstätten. Diese müssen staatlich anerkannt sein. Versichert sind auch Kinder, die durch geeignete Tagespflegerinnen betreut werden. Aber nicht nur beim Besuch dieser Einrichtungen sind die Kinder versichert. Auch auf den Wegen oder bei Aktivitäten, die mit der Betreuung verbunden sind, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein.

    Zu den Aktivitäten zählen beispielsweise Ausflüge, Wanderungen, Klassenfahrten, Sportfeste und vergleichbare Aktivitäten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Tageseinrichtung oder Schule liegen. Handelt es sich allerdings um private Aktivitäten, dann sind die Kinder nicht versichert. Zu diesen privaten Tätigkeiten zählen beispielsweise Einkäufe, die auf dem Weg vom Kindergarten nach Hause erledigt werden.

    Auch andere Umwege auf dem Weg zum Kindergarten oder auf dem Weg von der Schule nach Hause, die aus privaten Gründen stattfinden wie beispielsweise der Besuch bei einer Freundin, sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt.

    http://blog.tarifomat24.de/archives/7769