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    In aller Munde – die Abwrackprämie

    Tausche Alt gegen Neu. Für viele Deutsche ein Traum? Die Rede ist hier vom Tausch Alt- gegen Neufahrzeug, den immer mehr Menschen nutzen möchten, auch dank der 2.500 Euro Verschrottungsprämie. Doch wie kommt am besten an das Geld und was passiert, wenn die Fördertöpfe leer sind?

    Wer sich die Abwrackprämie sichern möchte, muss zunächst einmal einige Voraussetzungen erfüllen. Außerdem kann die Aktion, die im Zeitraum vom 14.01.2009 bis 31.12.2009 geplant ist durchaus auch früher enden, nämlich dann, wenn die bereitgestellten Fördermittel verbraucht sind. Diese sind auf 600.000 Fälle ausgelegt. Bereits jetzt ist der Zuspruch enorm. Bis zum 24. März 2009 sind im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereits 335.132 Anträge auf die Gewährung der so genannten Abwrackprämie, richtiger Umweltprämie, eingegangen. Demnach können bei einer Berechnungsgrundlage von 600.000 möglichen Anträgen noch 264.868 Anträge auf die begehrte Umweltprämie gestellt werden.

    Die Umweltprämie beträgt 2.500 Euro und gilt für einen Pkw/Wohnmobil der Klasse M1 nach EG-Schema. Um in den Genuss der Umweltprämie zu kommen, muss das Altfahrzeug mindestens neun Jahre alt sein. Das Datum wird vom Zeitpunkt der Verschrottung zurück gerechnet. Zusätzlich muss das Altfahrzeug bis zu dem Zeitpunkt der Verschrottung mindestens 12 Monate durchgehend auf den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen gewesen sein. Als Nachweis der Verschrottung des Altfahrzeuges müssen ein Verwertungsnachweis und eine Verschrottungserklärung des Verwerters vorgelegt werden.

    Um die Umweltprämie zu erhalten, muss gleichzeitig ein Neu- oder Jahreswagen mit Abgasstandard Euro 4 oder besser, auf den Namen des Halters des verschrotteten Fahrzeugs zugelassen werden.

    Ab dem 30. März 2009 können auch diejenigen, die bereits einen Neuwagen bestellt haben, dieser aber noch nicht geliefert wurde, ihren Anspruch auf die Umweltprämie besser absichern. Dies gilt natürlich auch für alle, die jetzt erst ihren Neuwagen bestellen. Ab diesem Stichtag ist eine so genannte Registrierung des noch nicht gelieferten Neuwagens mithilfe eines Online-Formulars „UMP-Neu“ auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.