banner-elternforen-1
  • Kategorien

  • Archive

  • ANZEIGE: Home » Kinder » Ärger mit den Nachbarn – Wieviel Kinderlärm ist erlaubt?

    Ärger mit den Nachbarn – Wieviel Kinderlärm ist erlaubt?

    Zum Verdruss mancher Nachbarn haben Babys und Kinder keinen Aus-Knopf, der nach Belieben gedrückt werden kann. Babys schreien, unabhängig von gesetzlichen Ruhezeiten und Kleinkinder, die gerade ihren Willen mit einem Tobsuchtsanfall durchsetzen wollen, kümmern sich ebenso wenig um Gesetze und ruhebedürftige Nachbarn. Streit und Ärger sind da vorprogrammiert. Wenn beide Seiten Rücksicht aufeinander nehmen, brauchen die Gerichte überhaupt nicht bemüht werden, schließlich sind sie ohnehin überlastet.

    Meist urteilen die Richter bei diesen Streitigkeiten kinderfreundlich. So müssen Hausbewohner und Nachbarn schreiende Babys und Kleinkinder ertragen, auch in den sogenannten Ruhezeiten (mittags von 13 bis 15 Uhr und nachts von 22 bis 7 Uhr). Weinen die Kleinen vor Bauchweh oder haben sie schlimme Träume, sollten Eltern nicht gleich beunruhigt sein und bei Beschwerden von Nachbarn gelassen reagieren. Gleiches gilt, wenn Eltern aufgrund ihrer Arbeitszeiten ihre Kinder bereits vor 7 Uhr morgens wecken müssen und der dadurch entstehende Kinderlärm die Nachbarn nervt.

    Allerdings müssen auch Hausbewohner und Nachbarn nicht jeglichen Kinderlärm hinnehmen. Lautstarke Musik oder kreischende Kinder im Garten nach 22 Uhr sollten Ausnahmen darstellen. Gibt es privatrechtliche Regelungen, in Form von Mietverträgen oder Hausordnungen müssen sich Eltern an diese halten. Ist beispielsweise das Spielen der Kinder auf den zum Haus gehörenden Außenanlagen in bestimmten Zeiten verboten, müssen Eltern und Kinder diese Regelungen akzeptieren.

    Unnötige Lärmquellen sollten Eltern, auch im Interesse der Nachbarn, verbieten. Je älter die Kinder werden, desto wichtiger ist es ihnen beizubringen, dass ein harmonisches Zusammenleben nur dann möglich ist, wenn jeder auf die Bedürfnisse des anderen Rücksicht nimmt. Sich nur auf die Gesetze zu berufen, trägt mit Sicherheit nicht zu einem friedlichen Miteinander bei.

    Nachbarn, die sich gestört fühlen, sollten zuerst einmal mit den Eltern der Kinder reden. Oftmals finden sich so schnelle Lösungen und Kompromisse, ohne dass ein Streit vor Gericht endet. Gegenlärm zu erzeugen, ist meist die schlechteste Lösung.

    http://www.gruenes-gelsenkirchen.de/kinderspielen-ist-kein-laerm-236