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    Elterngeld – Erziehungsgeld

    Elterngeld und Erziehungsgeld:

    Elterngeld ist die Form von Erziehungsgeld.

    Dort hat man Anspruch auf 300 Euro monatlich, bis das Kinder das zweite Lebensjahr erreicht hat.

    Der erste Antrag wird bis zum 12 Lebensmonat des Kindes gewährt. Antrag wird vom 12-24 Lebensmonat gewährt.

    Anträge hierfür gibt es beim Standesamt oder bei der zuständigen Elterngeldkasse.