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    Schulbedarfspaket-Schulstarterpaket für Schulkinder – erstmals ab August 2009

    Von den Verbesserungen für Familien, die die Bundesregierung beschlossen hat, können mit dem Schulbedarfspaket Familien mit Schulkindern profitieren. Das jetzige Schulstarterpaket richtet sich an Schüler bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 13 und soll für die persönliche Schulausstattung verwendet werden. Hierzu zählen Schulranzen, Hefte, Stifte und andere Schulmaterialien. Familien, die von Hartz IV oder Sozialhilfe leben, können das Schulstarterpaket für ihre Kinder beantragen. Unter diesen Voraussetzungen bekommen sie zum Beginn des Schuljahres einen Betrag in Höhe von 100,00 Euro, der den Kauf von Schulmaterialien erleichtern soll. Weitere Voraussetzungen für die Auszahlung des Betrages ist das Lebensalter des Kindes. Das Schulstarterpaket gilt nur für Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen. Außerdem müssen die Schüler und Schülerinnen selbst Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes haben oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil. Auszahlende Stelle ist die Bundesagentur für Arbeit. Die Auszahlung für das Schuljahr 2009/2010 erfolgt Ende Juli 2009 zusammen mit dem Arbeitslosengeld II für den Monat August. Bei der Agentur für Arbeit muss auf Verlangen der Schulbesuch des Kindes nachgewiesen werden. Als Nachweis für die Behörde kann der Schülerausweis, die Schulbescheinigung oder auch die Aufnahmebestätigung der Schule dienen. War zuerst eine Begrenzung auf Familien, die Harz IV beziehen, vorgesehen, können nun weitere Familien das Schulstarterpaket erhalten. Auch für Kinder, die Anspruch auf Kinderzuschlag haben, wird nun das Schulstarterpaket gezahlt. In diesen Fällen wird die Auszahlung des Schulstarterpaketes zusammen mit dem Kinderzuschlag von der zuständigen Familienkasse veranlasst. Damit Eltern das Schulstarterpaket für ihre Kinder erhalten, müssen sie keinen gesonderten Antrag stellen. Die Auszahlung erfolgt automatisch. Im Gegensatz zur bisherigen angedachten Regelung beim Schulbedarfspaket zeigt sich das Schulstarterpaket deutlich umfangreicher. So wurde der Kreis der Leistungsempfänger deutlich erweitert; zudem können nun auch Schüler an berufsbildenden Schulen das Schulstarterpaket erhalten.

    Infos zum Thema auch unter: http://hamburglinks.wordpress.com/2009/07/13/hartz-iv-ab-august-erstmalig-zusatzliche-leistungen-fur-die-schule/