Stoppschild für Kinderpornografie – Kinderschutz im Internet

Am 17. April 2009 war es soweit. Mit der Vertragsunterzeichnung an diesem Tag wurde eine entsprechende Vereinbarung vom 13. Januar 2009 umgesetzt. Mit dem so genannten Access Blocking folgt Deutschland dem Beispiel anderer Länder, die das vorgenannte System bereits praktizieren. In Großbritannien, Norwegen, Dänemark, Schweden, der Schweiz, Niederlande, Neuseeland, Kanada, Südkorea und Taiwan werden bereits kinderpornografische Seiten auf der Basis von verbindlichen Vereinbarungen gesperrt. In Italien und Finnland gibt es dazu gesetzliche Regelungen. Die USA sperrt diese Seiten auf der Basis freiwilliger Selbstverpflichtungen.

Der Bund hat nun einen Vertrag mit fünf Providern zur Sperrung von Kinderpornografie-Seiten im Internet geschlossen. Damit sind Seiten im Internet mit kinderpornografischen Inhalten nicht mehr ohne weiteres von Deutschland aus aufrufbar. Am 17. April 2009 unterzeichneten die folgenden Unternehmen den Vertrag mit dem Bundeskriminalamt (BKA):

Deutsche Telekom AG
Vodafone Deutschland und Arcor AG
Kabel Deutschland GmbH
Alice/HanseNet Telekommunikation GmbH
Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG

Durch die Unterzeichnung des Vertrages verpflichten sich diese Internetanbieter, Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zeitnah zu sperren. Die Technik dazu muss spätestens in sechs Monaten funktionsfähig sein. Die Sperren verhindern, dass illegale Seiten mit kinderpornografischem Inhalt durch die Eingabe des Namens aufgerufen werden können. Wird der Name von einem Benutzer eingegeben, erscheint ein STOPP-Schild oder die Seite ist nicht aufrufbar.

Nicht alle Anbieter in Deutschland haben jedoch den oben genannten Vertrag unterzeichnet. In Kürze wird das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ im Bundeskabinett behandelt werden, so dass alle Anbieter in Deutschland dazu per Gesetz verpflichtet sind, Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu sperren. Auch mit dem „Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ wird sich das Bundesfamilienministerium neu beschäftigen und Maßnahmen aus diesem Aktionsplan umsetzen.

Infos zur Kinderschutz-Hotline

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