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Antrag Elternzeit - der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber

Antrag Elternzeit - der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber

Die Elternzeit bietet seit ihrem Inkrafttreten im Januar 2007 einen tollen Anreiz sowohl für Mütter als auch für Väter, sich für einen gewissen Zeitraum ganz dem Aufwachsen des Kindes zu widmen. Bestandteil des Gesetzes ist beispielsweise, dass für rund ein Jahr weiterhin finanzielle Hilfen in Höhe von 67 % des vorrangegangenen, durchschnittlichen Nettolohns gewährt werden. Mit dieser Regelung bieten sich ganz verschiedene Möglichkeiten: Sowohl Väter als auch Mütter können Elternzeit beantragen, während der Partner weiterhin arbeiten geht. Eine andere Variante insbesondere bei hohem Nettogehalt eines Elternteils ist, dass Vater und Mutter zu Hause sind und gemeinsam für die Kindererziehung verantwortlich sein können. Finanzieller Ausgleich, Kündigungsschutz bzw. ein Recht auf Wiederaufnahme der Arbeit und ein großzügig bemessener Zeitraum, in dem der Nachwuchs aktiv begleitet werden kann: All das sind die Vorzüge der Elternzeit, welche immer häufiger auch von Männern in Anspruch genommen wird. Doch damit die Zahlung sicher ist und der Arbeitgeber planen kann, sollte der Antrag auf Elternzeit rechtzeitig abgegeben und sorgfältig ausgefüllt werden. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei der Beantragung ankommt - für eine Rechtsberatung oder Hilfe in Ihrem individuellen Fall sollten Sie jedoch Rat beim Experten, beispielsweise einem Rechtsanwalt einholen.

Grundsätzlich gilt wie bei jedem guten Arbeitsverhältnis: Seien Sie fair! Wenn es gute Gründe gibt, Sie sich mit Ihrem Partner noch nicht genau einig sind oder der Entbindungstermin verschoben wird, können Sie bis zu sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit einen entsprechenden Antrag einreichen. Die Elternzeit kann, muss aber nicht bereits mit dem Tag der Geburt beginnen. Sollten Sie bereits vorher Bescheid wissen, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber natürlich entsprechend früher Bescheid geben - eine nette Geste, die ein gutes Arbeitsverhältnis ausdrückt. Gesetzlich verpflichtet sind sie jedoch nur zu einer Meldung bis sieben Wochen vor gewünschtem Antrittstermin. Wichtig: Zu diesem Zeitpunkt muss der Antrag definitiv sein. Das bedeutet, dass die Erklärung zur Elternzeit verbindlich abgegeben wird und vom Arbeitgeber entsprechend bestätigt werden muss. Gleichzeitig muss der Antragsteller erklären, für welchen Zeitraum innerhalb der nächsten zwei Jahre Elternzeit in Anspruch genommen werden soll. Mütter können beispielsweise nach Ablauf ihres Mutterschutzes direkt in Elternzeit gehen. Hierzu reicht dann ein Antrag entsprechend bis sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit - also noch nach dem Geburtstermin. Darüber hinaus kann die Elternzeit auch nach Mutterschutz und einem darauf folgenden Erholungsurlaub angetreten werden. Grundsätzlich gibt es verschiedene Variationsmöglichkeiten, die eine flexible Einteilung der Elternzeit ermöglicht: Zum Einen muss die Elternzeit nicht am Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann in zwei Teile gesplittet werden. Eine weitere Aufteilung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Eine ebensolche Zustimmung ist nötig, wenn die Elternzeit früher als beantragt beendet wird oder verlängert werden soll. Bei der Geburt eines zweiten Kindes hingegen gibt es Gerichtsurteile, die eine vorzeitige Beendigung der ersten Elternzeit zugunsten einer verlängerten zweiten Elternzeit gewährleisten - die Details hierzu sollten jedoch ebenfalls von Fall zu Fall von kompetenter Stelle geprüft werden.

Der Antrag auf Elternzeit muss sechs Wochen vor der Inanspruchnahme gestellt werden. Darin muss zudem verbindlich erklärt werden, wie lange die Elternzeit dauern soll. In Absprache mit dem Arbeitgeber ist es zwar möglich, die Elternzeit noch nachträglich zu verlängern, allerdings besteht bei dringenden betrieblichen Einwänden kein Anspruch darauf. Soll die Elternzeit nicht direkt nach der Geburt genommen werden, so muss der Antrag darauf acht Wochen vor dem geplanten Beginn gestellt werden.


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