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Alleinerziehend Schwangerschaft + Baby |
![]() Elternzeitgesetz und BundeselterngeldgesetzWas früher umgangssprachlich als "Mutterschaftsurlaub" bezeichnet
wurde, ist heute als sogenannte Elternzeit bekannt. Eine begrüßenswerte
Umbenennung, schließlich spielen heute längst Mütter
und Väter eine gleichermaßen wichtige Rolle bei der Erziehung
ihrer Kinder. Und auch wenn heute noch immer mehr Frauen als Männer
die Elternzeit in Anspruch nehmen - grundsätzlich steht diese
Möglichkeit beiden Elternteilen offen. Die Rahmenbedingungen hierzu
sind im gleichnamigen Elternzeitgesetz verankert, welches am 01. Januar
2007 in Kraft trat. Innerhalb der Verordnungen gibt es verschiedene
Paragraphen, die sich beispielsweise mit den finanziellen oder den
zeitlichen Aspekten der Elternzeit beschäftigen. Die Grundidee
zur Gesetzesverabschiedung beinhaltet, dass Väter und Mütter
gleichermaßen Beruf und Familie miteinander vereinbaren können.
Hierfür wurden verschiedene Verordnungen geschaffen, die insbesondere
die Elternzeit sowie das in diesem Zeitraum gezahlte Elterngeld betreffen. Elternzeit und Elterngeld sind demnach also die wichtigsten Pfeiler des Elternzeitgesetzes.
Die Elternzeit selbst beginnt am Tag der Geburt des Kindes und endet maximal
drei Jahre danach. Insofern bietet die Regelung einen sehr großzügigen
Zeitraum, in dem sich ein Elternteil allein oder zusammen mit seinem Partner
voll auf Erziehung und Begleitung des Kindes konzentrieren kann. Die Elternzeit
ist dabei unabhängig vom sogenannten Mutterschutz, welcher sechs Wochen
vor und bis zu acht Wochen nach der Entbindung in Kraft tritt. In der Praxis
bedeutet dies: Nimmt die Mutter den Anspruch auf Elternzeit wahr, steht sie bis
zu acht Wochen nach der Geburt gleichzeitig unter dem Mutterschutzgesetz (bzw.
der Mutterschutzverordnung bei Beamtinnen) und ist gleichzeitig ab der Geburt
in Elternzeit. Dies wirkt sich auch finanziell aus: Neben dem Anspruch auf Lohnfortzahlung
bei einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle vor der Geburt kommt jetzt
das Mutterschaftsgeld sowie später das sogenannte Elterngeld hinzu. Das
Kindergeld ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, die unabhängig
vom Nettogehalt gezahlt wird. Das Elterngeld wiederum als ein wichtiger Bestandteil
des Elternzeitgesetzes regelt die genaue Höhe, in welcher finanzielle Mittel
während der Elternzeit gewährt werden. Diese beträgt seit Inkrafttreten
des Gesetzes im Jahr 2007 67 % Prozent des durchschnittlichen vorangegangenen
Nettolohns. Dieses Novum hat seinerzeit für einiges Aufsehen gesorgt - zum
Einen bietet das Elterngeld so einen echten Anreiz, beispielsweise auch für
Väter als Hauptverdiener die Elternzeit in Anspruch zu nehmen, ohne dass
allzu große finanzielle Einbußen zu befürchten sind. Andererseits
gehen Eltern, die ohnehin wenig verdienen, fast leer aus. Für eine genaue
Berechnung sowie detaillierte Regelungen mit allen Ausnahmefällen sollte
juristischer Rat eingeholt werden. Dabei wird das Elterngeld grundsätzlich
nur für einen Zeitraum von 12 Monaten sowie bis zum maximal 14. Lebensmonat
des Kindes gewährt. Bei mehreren Kindern kann dies entsprechend variieren.
Die Elternzeit wiederum kann, wie oben beschrieben, darüber hinaus auf bis
zu drei Jahre ausgeweitet werden. Hierbei werden verschiedene Rechte wie Kündigungsschutz
bzw. Wiederaufnahmemöglichkeit der Arbeit gewährleistet. Auch eine
Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der Elternzeit kann möglich sein. Wichtig:
Um Anspruch auf die Elternzeit zu haben, muss der entsprechende Antrag rechtzeitig
beim Arbeitgeber, mindestens aber sieben Wochen vor dem geplanten Entbindungstermin
eingereicht werden. Hierbei ist auch eine Festlegung auf einen ungefähren
Zeitraum nötig. Das Elternzeitgesetz, das mit vollem Namen Bundeselterngeld-
und Elternzeitgesetz heißt, regelt die Voraussetzungen, die für
die Inanspruchnahme der Elternzeit erfüllt sein müssen. So geht es
zum Beispiel um die Berechtigten, also diejenigen, die Elternzeit überhaupt
in Anspruch nehmen können. |
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