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Kindergeld oder Hartz IV?Neue Kindergeld-Verordnung : Kindergeld oder Hartz-IV-Anspruch? Am 1. Oktober 2008 wurde eine neue Kindergeld-Verordnung geschaffen, die es möglich macht, zwischen den unterschiedlichen Transferleistungen zu wählen, falls man als Betroffener einen Anspruch auf Hartz IV Leistungen hat. Diese Regelung wurde für Familien geschaffen, die zwar für ihren eigenen Unterhalt aufkommen können, jedoch nicht für den Unterhalt der Kinder und deshalb ergänzende Arbeitslosengeld II (ALG II) Leistungen erhalten. Das neu geschaffene Gesetz soll demnach für Familien offen stehen, die an sich nicht arbeitslos sind, jedoch über zu wenig Einkommen verfügen. Kritiker betonen, dass mit dieser Neuregelung die Hartz IV Statistik "geschönt" werden soll. Denn für die betreffenden Familien bedeutet die Wahl zwischen dem ergänzenden ALG II sowie dem Kinderzuschlag oft keine finanzielle Verbesserung. Im Gegenteil; Familien die den Kinderzuschlag erhalten, werden weiterhin auf "Hartz IV Niveau" leben. Nur, dass die Familien nun den Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten. Soziale Verbände und Gewerkschaften raten dazu, sich diesen Weg genau zu überlegen. Denn beim Arbeitslosengeld II sind beispielsweise Sonderzahlungen enthalten, die beim Kinderzuschlag nicht vorgesehen sind. Diese Sonderzahlungen sind u.a. erstattete Umzugskosten oder finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten. Auf der anderen Seite sollten sich Betroffene genau ausrechnen, ob sie mit dem Kindergeldzuschlag und dem Wohngeld insgesamt finanziell besser gestellt sind. Wer rechnet, liegt klar im Vorteil! Das Geld, das Familien beim SGB II für die Warmmiete erhalten, ist deutlich höher als das Wohngeld plus Kindergeldzuschlag. Das heißt, ein Verzicht auf ALG II und stattdessen von sonstigem, vorhandenem Einkommen plus Wohngeld und Kindergeldzuschlag zu leben, ist nur eine Überlegung wert, wenn das sonstige Netto-Einkommen (Netto-Lohn, ALG I, jeweils ohne Wohngeld) deutlich über dem Hartz IV Satz liegt. So sollten
Familien genau berechnen, welche finanzielle Variante am Besten ist.
Zudem ist zu beachten, dass bei ALG II Bezug, das "Fordern und Fördern" im
Vordergrund steht. Das bedeutet, dass beim ALG II beispielsweise sogenannte
Eingliederungsvereinbarungen getroffen werden, die von den berechtigten
Sozialleistungsempfänger unter Androhung
von Sanktionen eingehalten werden müssen.
Im Zweifelsfall sollten Familien eine unabhängige Beratungsstelle für
Erwerbslose aufsuchen oder sich an das Hartz
IV Forum wenden, bevor sie vorschnell handeln. Leider scheint es so, als müsste man schon fast ein Juraabsolvent
sein, um das Thema Hartz IV und Kindergeld zu verstehen. Wer bekommt überhaupt Kindergeld? Erwachsene Kinder Was ist bei einer Scheidung? Fehler in der Berechnung |
Foto: © Thomas Weißenfels, drubig-photo, Ramona Heim, pete pahham, Svetlana Fedoseeva, Valua Vitaly, Piotr Marcinski - Fotolia.com
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