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Wehenschreiber und CTG

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Mit den einfachsten (damals technisch möglichsten) Mitteln wurde bereits am Beginn des 18. Jahrhunderts Überwachungsverfahren bei einer Geburt angewandt. Im Fokus stand damals die Erkenntnis, ob das Ungeborene lebt, beziehungsweise noch lebt. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts verbreitete sich das Abhören der Herztöne des Kindes mittels eines Stethoskops. Erst ab dem Beginn des 20. Jahrhunderts war die stetige Aufzeichnung der fetalen Herztöne auf Grund der technischen Entwicklung möglich. Die Herzfrequenz wurde hierzu mit einem Mikrofon und dem entstehenden Herzschall bestimmt. Das heute noch angewendete Ultraschalldopplerverfahren kam etwa ab dem Jahre 1960 zum Einsatz. Gepulste Ultraschallsignale werden bei diesem Verfahren von einem Transducer, der auf dem Bauch der werdenden Mutter platziert wird, gesendet, vom Herzen des Babys reflektiert und von einer Ultraschallsonde empfangen. Die Herzfrequenz des Ungeborenen wird aus den bereits elektronisch verarbeiteten Signalen ermittelt.
Dank fortgeschrittener Technik kommen heutzutage hochmoderne Geräte zum Einsatz, mit deren Hilfe es möglich ist, sowohl die Herzfrequenz des Babys aufzuzeichnen, die Wehentätigkeit der Mutter, als auch kindliche Bewegungen. Die Gebärende wird in ihrer Bewegung kaum eingeschränkt, da die am Bauch angebrachten Transducer ihre Daten per Funk an die Aufzeichnungsgeräte senden und dank Akkubetrieb auch keine Stromversorgung benötigen.
Neben den Aufzeichnungen der Wehentätigkeit berücksichtigen Ärzte und Hebammen auch die Empfindungen der Frau. Dies ist vor allem bei korpulenteren Gebärenden notwendig, da das CTG bei sehr kräftigen Frauen sehr gering bis gar nicht ausschlägt

 

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