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| Die letzten Themen im Forum | |
| » Schwanger nach Fehlgeburt - gestartet: 30.12.2010 18:55 | Antworten: 924, letzte: Heute, 07:23 |
| » HIbbelthread 2012 - gestartet: 10.01.2012 09:27 | Antworten: 47, letzte: Heute, 06:48 |
| » Herbst-Mamis 2009 - gestartet: 18.10.2009 11:56 | Antworten: 726, letzte: Gestern, 23:37 |
| » Thema OVULATIONSTEST - gestartet: 24.01.2012 19:20 | Antworten: 16, letzte: Gestern, 14:03 |
| » Frage Babynahrung - gestartet: 05.02.2012 16:34 | Antworten: 3, letzte: Gestern, 10:14 |
| Eltern-Forum | WohngeldWohngeld ist ein vom Staat geleisteter Zuschuss zur Miete und zu Kosten, die mit einer Wohnung verbunden sind. Das Wohngeld wurde vor circa 40 Jahren gesetzlich als Beihilfe zur Miete beschlossen. Einen Teil des Wohngeldes tragen die einzelnen Länder, den anderen Teil übernimmt der Staat. Dieser Zuschuss ist für Mieter gedacht, die auf Grund eines geringen Einkommens nicht in der Lage sind, die Miete für ihre Wohnung alleine aufzubringen. Sollte sich die finanzielle Situation eines Berechtigten positiv verändern, muss das bisher gezahlte Geld nicht zurück gezahlt werden, lediglich der Anspruch erlischt. Der Antragsteller ist verpflichtet, Änderungen seiner finanziellen Lage oder seiner Lebenssituation bei der für ihn zuständigen Behörde zu melden. Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines Eigenheims können grundsätzlich einen Anspruch auf Wohngeld geltend machen. Nicht berechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende. Im Zuge der Umgestaltung des Arbeitslosengeldes wurde vielen Mietern der Mietzuschuss gestrichen oder stark gekürzt. Wohngeld ist dem Hartz IV gegenüber dennoch vorrangig zu beantragen.
Helfen Sie mit, den größten Baby- und Schwangerschaftsratgeber in Deutschland zu bauen! Haben Sie selbst Erfahrungen zum Thema Wohngeld machen können? Dann schreiben Sie uns doch einen kurzen Erfahrungsbericht hierzu, den wir an dieser Stelle veröffentlichen. Andere LeserInnen werden sich freuen, Ihren Bericht lesen zu können. Wir vergüten jeden Bericht mit mindestens 300 Wörtern mit 5,-- €.
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