geht das rechtlich? |
Sala

Schokoholik
   

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Re: geht das rechtlich? von Sala (19.09.2011 16:54) |
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Hört sich schwer nach Leihmutterschaft an.
Da wirft goggl ja schon einiges aus.... wobei ich nicht wissen will was der ganze "Spaß" kostet...
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19.09.2011 16:54 |
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Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
 

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Re: geht das rechtlich? von Hextina (19.09.2011 19:47) |
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Moin,
den ethischen Aspekt (*zensiert*) mal nicht beachtend.
Das ist so tricky, das wird vermutlich nur ein auf (Auslands)adoption spezialiserter Rechtsanwalt wissen. Oder vielleicht die Adoptionsstelle des Jugendamts *scnr*
Gruß,
Tina
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19.09.2011 19:47 |
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hitnak
Ultra-User Level II


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Re: geht das rechtlich? von hitnak (19.09.2011 20:45) |
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Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, geht es hier nicht um eine Leihmutterschaft im Sinne des Embryonenschutzgesetzes - also das Einpflanzen der Eizellen einer Frau in eine andere Frau, die für die Dauer der Schwangerschaft ihre Gebährmutter "verleiht", sondern um etwas ganz anderes: Dwer Partner von seincanim soll eine andere Frau befruchten, damit seincanim dieses Kind dann adoptieren kann.
Nun. Der Vater mag das Sorgerecht haben (was in den allermeisten westlichen Ländern nicht von Werk aus der Fall ist) - aber er kann dennoch, in keinem Land, über den Kopf der leiblichen Mutter entscheiden, dass eine andere Frau dieses Kind adoptiert. Sollte die leibliche Mutter kurz nach der Geburt einer Adoption zustimmen, würde in dieser Zusammensetzung bei allen Behörden, in so gut wie jedem Land die Alarmglocke schrillen. Denn: Ist auch nur ein Cent geflossen, wurde Druck ausgeübt, oder wurde gar das Kind gegen den Willen der Mutter enzogen, sind in jedem Fall Straftatbestände erfüllt.
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19.09.2011 20:45 |
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seincanim
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Re: geht das rechtlich? von seincanim (19.09.2011 21:56) |
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also die überlegung wäre ja deshalb es in einen land zu machen wo leihmutterschaft ok ist. wie zb in amerika. dort ein paar jahre leben und dann irgendwann zurück nach deutschland kommen. eben mit baby das man bis dahin adoptiert hat.
Adoption klar mit zustimmung der mutter.
könnt mir auch vorstellen das man eben nur ein besuchsrecht bekommt und das kind alle 14 tage mal über das wochenede mitnehmen darf und es eben bei der leiblichen mmutter lebt.
ich möchte nur einfach ab und an auch mal "mein baby" ahben.
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19.09.2011 21:56 |
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