Kurzzeitspflege Teenager |
Betty

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Kurzzeitspflege Teenager von Betty (17.04.2009 15:16) |
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ich weiß nicht ob ich hier richtig bin mit meinem Anliegen.
die 16 jährige Freundin meines Sohnes ist letzte Woche halbweise geworden. Irr vater ist eingeschlafen und nicht wieder aufgewacht. Die Mutter befindet sich nun noch ca 2 wochen im Krankenhaus.
Das Mädchen durfte selber entscheiden ob sie für die zeit in eine Wohngruppe geht oder bei uns bleiben möchte. Sie hat sich für unsere familie entschieden. ich finde es ok, da sie wirklich sehr lieb ist.
Das jugendamt war bereits bei uns um sich die wohnverhältnisse anzusehen und schien nichts dagegen zu haben das sie bleibt.
Nun mene Frage, habe ich ein recht auf finanzielle Unterstützung?? Ich möchte jetzt nicht den eindruck erwecken das ich mich bereichern möchte oder so, nein ganz im gegenteil ch habe jeden cent von der Familie dankend abgelehnt. Doch beginnt ja nun die Schule und die Fahrtkostet z.b. sind sehr hoch, ich kann diese nicht finanzieren. auch möchte ich das die kinder mal schwimmen oder ins Kino können. da ich aber nur Hartz4 beziehe, ist mir das leder nicht möglich.
kennt sich da jemand mit aus? ich meine eine heimunterbringung kostet den Staat doch wesendlich mehr als eine private Unterbringung.
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17.04.2009 15:16 |
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Coleman unregistriert
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Re: Kurzzeitspflege Teenager von Coleman (17.04.2009 15:36) |
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Nein, das weiss ich nicht. Aber ein Anruf beim Jugendamt könnte dir weiterhelfen, denke ich.
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17.04.2009 15:36 |
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cordu

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Re: Kurzzeitspflege Teenager von cordu (17.04.2009 15:59) |
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Hallo Betty,
ruf beim Jugendamt an und frag nach.
Ich würde sagen du bekommst was. Auf der anderen Seite musst du, da du ja Hartz4 beziehst angeben wenn du ein Einkommen hast. Das Geld vom Jungendamt wird seit diesem Jahr als Einkommen gewertet. Das ist bei mir in der Tagespflege nicht anders als bei dir momentan als Notfallpflege.
LG
Cordu
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17.04.2009 15:59 |
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Enterprise
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Re: Kurzzeitspflege Teenager von Enterprise (30.04.2009 15:00) |
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Ja, und das ist ein Skandal...
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30.04.2009 15:00 |
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Coleman unregistriert
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Re: Kurzzeitspflege Teenager von Coleman (30.04.2009 15:32) |
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Das Geld wird für die Pflege wird doch ausschliesslich für das weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (Pflegekind) gezahlt - da kann es doch nicht zu einer Reduzierung von Hartz IV für die übrigen Familienmitglieder führen! Oder etwa doch? Denn DAS wäre dann wirklich ein Skandal.
Wenn es dagegen auf den zusätzlichen Hartz-IV-Bedarf angerechnet wird, der durch ein zusätzliches Mitglied der Bedarfsgemeinschaft entsteht, ist es nicht zu beanstanden. Andernfalls käme zu einer (theoretischen!!) Besserstellung von Hartz-IV-beziehenden Pflegeeltern gegenüber besser gestellten Familien. Die bekommen nämlich "nur" das Pflegegeld und keine zusätzliche Unterstützung. Theoretisch deshalb, weil die Hartz-IV-Sätze unrealistisch niedrig sind und nicht den wirklich Bedarf decken (obwohl sie das nach Einschätzung des Gesetzgebers sehr wohl tun).
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30.04.2009 15:32 |
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cordu

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Re: Kurzzeitspflege Teenager von cordu (30.04.2009 17:54) |
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Ich muss gestehen ich hab von Hartz-IV keine Ahnung.Für mich war meine Aussage oben nur eine Schlußfolgerung aus meinem Wissen.
Ich als Tagespflegeperson (früher mal Tagesmutter) bekomme für zwei Kinder vom JA Geld für die Tagespflege. Dieses Geld wurde bis Jan. als Aufwandsentschädigung (oder so ähnlich) bezeichnet und wurde mir nicht als Einkommen angerechnet. Seit Jan. wird es als Einkommen bezeichnet. D.h. für mich ich muss dieses Geld versteuern. Da es Einkommen ist meinte ich auch das es dann bei Hartz-IV angerechnet wird.
LG
Cordu
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30.04.2009 17:54 |
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Coleman unregistriert
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Re: Kurzzeitspflege Teenager von Coleman (30.04.2009 21:30) |
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cordu, damit hast du wahrscheinlich auch recht. Ich hatte nie ein Pflegekind und weiss nicht, wieviel Aufwandsentschädigung es dafür gibt - aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es höher ist als der Hartz-IV-Satz für ein Kind des entsprechenden Alters.
Als "Einkommen" wird ja auch z.B. die Abwrack-Prämie gesehen - was völiig unsinnig ist, denn es wird ja nur als Zuschuss gezahlt, wenn man einen Neuwagen kauft. Und die wenigsten Hartz-IV-Empfänger werden Geld für einen Neuwagen haben.
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30.04.2009 21:30 |
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cordu

Ultra-User Level III
 
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Re: Kurzzeitspflege Teenager von cordu (11.05.2009 20:48) |
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Hallo Betty,
wie gehts dem Mädchen und ihrer Mutter? Haben sie den ersten Schock über den Verlust von Vater und Mann schon etwas überwunden?
LG
Cordu
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11.05.2009 20:48 |
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kluki
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RE: Kurzzeitspflege Teenager von kluki (21.05.2010 12:14) |
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Dadurch, daß das Jugendamt hier keine Einwände hat müsste ohne Antragstellung eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Bei einem Pflegekind dieses Alters wären das monatlich 700-800,-Euro. Heimplatz kostet 2000-6000,Euro monatlich. Das Geld ist eine Aufwandsentschädigung und wird auch nicht versteuert. Das Kindergeld wird auch noch ausgezahlt, auch unversteuert. Anmerken möchte ich noch, man wird bei Pflegekindern nicht reich. Diese 700-800,Euro sind tatsächlich am Ende des Monats verbraucht. Jetzt ohne Pflegekind haben wir mehr. Dennoch wollen wir wieder eines, weil Kindererziehung den Ehealltag bereichert.
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21.05.2010 12:14 |
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