Kinderschänder nach BGH-Urteil frei |
Ilona

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23.07.2008 12:58 |
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face-off

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Re: Kinderschänder nach BGH-Urteil frei von face-off (23.07.2008 13:44) |
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Mir fehlen die Worte......
er wäre nicht der erste,der wieder geschickt ein Schlupfloch findet,um sich das nächste Kind zu greifen
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23.07.2008 13:44 |
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Ilona

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Themenstarter
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Re: Kinderschänder nach BGH-Urteil frei von Ilona (23.07.2008 14:47) |
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Ne in dem Fall waren es nciht die Kosten. Ich hatte noch einen anderen Artikel darüber gelesen. grund war, weil die Anfrage sietens der Staatsanwaltschaft auf Sicherheitsverwahrung nach dem eigentlichen urteil kam. grund dafür war weil der Täter nicht bereit war an therapien teil zu nehmen. Allerdings war das schon während der verhandlung bekannt das er nciht an den Sitzungen teil nimmt (verweigert) und weil somit keine neuen beweise dargelegt werden konnten seitens der Staatsanwaltschaft musste der Richter es leider abschmettern. Wegen irgendeines gesetzes.
Wobei der Richter selbst es auch bedauerte das er so handeln musste.
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23.07.2008 14:47 |
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User4 unregistriert
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Re: Kinderschänder nach BGH-Urteil frei von User4 (23.07.2008 22:38) |
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Danke lieber Staat!
Das macht unsere Stadt wieder um einiges attraktiver!
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23.07.2008 22:38 |
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vanillabee
Ultra-User Level II


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Re: Kinderschänder nach BGH-Urteil frei von vanillabee (23.07.2008 22:58) |
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alle recht ein D können umgangen werden irgendwie. warum nicht bei solchen fällen????
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23.07.2008 22:58 |
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