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Alarm!

Erste Wohnung für Minderjährige? Unterhaltspflicht? von starlight1970 (21.02.2011 22:52)

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hilfe
21.02.2011 22:52 starlight1970 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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Re: Erste Wohnung für Minderjährige? Unterhaltspflicht? von hitnak (21.02.2011 23:06)

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Ja.

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21.02.2011 23:06 hitnak ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Erste Wohnung für Minderjährige? Unterhaltspflicht? von starlight1970 (21.02.2011 23:25)

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Was ist an der Frage offensichtlich so falsch, dass du so reagierst?
21.02.2011 23:25 starlight1970 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Erste Wohnung für Minderjährige? Unterhaltspflicht? von Ilona (21.02.2011 23:26)

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Ich vermute weil da keine frage steht sondern nur der Smilie
21.02.2011 23:26 Ilona ist offline Homepage von Ilona Fügen Sie Ilona in Ihre Kontaktliste ein YIM-Name von Ilona: Cat240978 Besuchen Sie Ilona auf Facebook! Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Erste Wohnung für Minderjährige? Unterhaltspflicht? von starlight1970 (21.02.2011 23:36)

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Sorry, ich erkläre ich kurz die Situation: Unsere Große behauptet, ihre jüngere Schwester werde von uns bevorzugt behandelt. Ständig würden wir sie überall hinfahren, sie bekäme mehr Taschengeld als die Große mit dreizehn und überhaupt sei sie das Prinzesschen hier. Mein Mann und ich sehen das anders, haben es ihr auch mehrfach erklärt. Wir sind auch stolz auf unsere Große- auch das haben wir mehrfach gesagt- sie kommt im Sommer mit einem super Zeugnis aus der Schule und hat dann auch einen Ausbildungsplatz. Freude Aber da sie sich hier ihrem Reden nach so schlecht behandelt fühlt, will sie mit siebzehn ausziehen und uns auf Unterhalt verklagen! Wir sind echt ratlos, und ich hab so das Gefühl, sie benutzt diese Aussage als Druckmittel. Aber wenn sie es doch durchzieht, müssen wir dann neben ihrer Ausbildungsvergütung Unterhalt zahlen?
21.02.2011 23:36 starlight1970 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Erste Wohnung für Minderjährige? Unterhaltspflicht? von Ilona (21.02.2011 23:41)

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O.K. jetzt wird das ganze ein wenig klarer. zuzwinker

Hmm ich weis, dass die Eltern bis zum 25 LJ für die Kinder aufkommen müssen und unter bestimmten Umständen diese Lebenserhaltungskosten auch eingeklagt werden können. Nur müssen dafür glaube ich auch bestimmte Vorraussetzungen herrschen. Welche das nun genau sind kann ich leider nicht sagen.

Aber da werden dir sicherlich andere user weiterhelfen können.

Im übrigen wenn du Fragen hast wie das hier alles funktioniert kannst du mich gerne fragen ich versuche auch immer schnell zu antworten.
21.02.2011 23:41 Ilona ist offline Homepage von Ilona Fügen Sie Ilona in Ihre Kontaktliste ein YIM-Name von Ilona: Cat240978 Besuchen Sie Ilona auf Facebook! Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Erste Wohnung für Minderjährige? Unterhaltspflicht? von Ilona (21.02.2011 23:43)

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Ach so und wundere dich nicht. ich verschiebe den threat mal in ein Forum wo die Frage besser hinein passt und wo du sicherlich mehr Antworten bekommen wirst.
21.02.2011 23:43 Ilona ist offline Homepage von Ilona Fügen Sie Ilona in Ihre Kontaktliste ein YIM-Name von Ilona: Cat240978 Besuchen Sie Ilona auf Facebook! Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Erste Wohnung für Minderjährige? Unterhaltspflicht? von hitnak (22.02.2011 00:42)

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Hallo,

wenn Eure Tochter unter 18 Jahre alt ist, seid Ihr grundsätzlich immer zum Unterhalt verpflichtet, so lange sie selbst nicht über ausreichende Finanzen verfügt. Sie kann aber auch von Euch nicht dazu gezwungen werden, zum Beispiel die Ausbildung abzubrechen, um einen Job anzunehmen, der ausreichende Finanzen erzeugt. Denn: In diesem Alter ist sie nach wie vor schulpflichtig, und muss diese Schulpflicht, zum Beispiel durch eine Ausbildung erfüllen.

Aber: Ausziehen kann sie deshalb nicht so ohne Weiteres. Denn sie ist als Minderjährige nur bedingt geschäftsfähig, weshalb für die Unterzeichnung des Mietvertrages die Unterschrift der Erziehungspflichtigen gebraucht wird. Möchte sie aber dennoch ausziehen, kann sie sich ans Jugendamt wenden, dass unter Umständen, nämlich dann, wenn eine Entfremdung zwischen Eltern und Kind vorliegt, die Erziehungspflicht von den Eltern übernehmen und damit auch die Zustimmung der Eltern ersetzen kann.

ABER: Auch in diesem Fall bleiben die Eltern unterhaltspflichtig: Sie müssen das ausgezogene Kind finanziell unterstützen, wobei die Kosten sehr viel höher sein können, als wenn das Kind noch zu Hause wohnt.

Es kommt also sehr viel billiger, ,mal als Eltern in sich zu gehen, und sich Gedanken darüber zu machen, wie man sich dem Kind annähern könnte, und dabei vielleicht auch mal miteinander über die Bedürfnisse der anderen zu sprechen.
22.02.2011 00:42 hitnak ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
starlight1970 starlight1970 ist weiblich
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Re: Erste Wohnung für Minderjährige? Unterhaltspflicht? von starlight1970 (22.02.2011 17:40)

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Hallo,
danke für die Auskunft. Du scheinst dich damit auszukennen.... Zu dieser ganzen Geschichte merke ich an, dass hinter uns schon unzählige Gespräche liegen, viele schlaflose Nächte und vor allem tränenreiche Tage. Unsere Tochter ist schon immer anstrengend gewesen, Bsp.: Zuerst kam im Kiga der Verdacht auf, sie hätte ADS. Nach einigen Untersuchungen war der Verdacht nicht bestätigt, wir sind dann lange mit ihr zur Ergotherapie gefahren. Ergänzend dazu bekam sie Reitunterricht, das sollte ihr Körpergefühl stärken. (Sie reitet noch heute.)Wir sind einige Male in die Schule geladen worden, weil sie beim Rauchen erwischt wurde, einmal weil sie einen Ladendiebstahl (auf dem Nachhauseweg) beging, ein anderes Mal schwänzte sie die Schule. Mit fünfzehn verabredete sie sich ohne unser Wissen mit einem 20jährigen, den sie im Internet kennengelernt hat. Ein halbes Jahr später hatte sie einen ersten festen Freund, wieder 20 jährig. Nach langem Hin und Her haben wir erlaubt, dass er hier übernachtet. Seit einem Jahr habe ich das Gefühl, sie hätte den größten Teil der Pubertät überstanden, nachdem sie letztendlich begriffen hatte, das ihr Verhalten in der Schule und hier zuhause immer für Zoff und Stress gesorgt hat, wir sie aber nie haben fallen lassen. Das weiß sie auch. Sie hat in der Schule lerntechnisch nie Probleme gehabt, konnte immer ohne Hilfe super Zensuren schreiben. Ich machte ihr den Vorschlag, zur Familienberatung zu gehen, damit wir wieder eine Basis haben, miteinander auszukommen, das lehnt sie aber ab. Ich weiß nicht mehr, was in ihr so vorgeht und ob ihr etwas fehlt und- sie kann es selber gar nicht definieren! Frag ich sie danach, sagt sie, sie will hier nur weg, ihr eigenes Leben leben und vor allem ihre Ruhe haben!!! Da wären wir schon zwei, antwortete ich, weil ich auch keine Lust auf ständige Konfrontation habe. Auf der anderen Seite- was meint sie mit Ruhe? Wir quatschen sie nicht voll, wenn wir merken, sie hat keine Lust dazu. Mal abgesehen davon dreht sich die Welt nicht bloß um sie, sie hat noch eine Schwester und berufstätig sind mein Mann und ich schließlich auch noch.
Wenn also eine Entfremdung vorliegen müsste, damit das Sorgerecht von uns auf das Jugendamt übertragen würde, wer beurteilt so etwas? Ich hab ehrlich gesagt, Angst vor dem, was da kommen könnte. Das würde die sowieso schon schwierige Beziehung noch mehr belasten. Und finanziell wäre das ohne Frage eine mittlere Katastrophe für uns, wir gehen ja nicht umsonst beide arbeiten.
22.02.2011 17:40 starlight1970 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Blume32
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Re: Erste Wohnung für Minderjährige? Unterhaltspflicht? von Blume32 (01.03.2011 15:29)

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Oh man, das tut mir echt leid, was bei euch so abgeht. Ich hoffe sehr, dass es nicht so weit kommt, dass sie auszieht, bzw. das jugendamt zustimmt. Wobei ich glaube, dass da schon ganz andere Gründe der Entfremdung vorliegen müssen als ein trotziger Teenager, der nur "seine Ruhe" haben will. Jedenfalls hoffe ich das für euch.

Ansonsten kannst du ihr ja sagen, dass euer Geld (egal, wie es ausgeht) nicht für mehr reicht als ein Zimmer im Studentenwohnheim mit Gemeinschaftsküche, GEmeinschaftsbad und Gemeinschafsttoilette für 10 Personen. Mal sehen, wie schön sie es dann zu Hause wieder findet.

Im Notfall lässt sich so ein Wohnheimszimmer (in dem oft auch Azubis wohnen) meist vom Kindergeld finanzieren. Für den Rest sollte ihr Ausbildungslohn reichen. Wenn ich überlege, wovon meine Nichte leben muss, die gerade studiert. Sie hat 150€ im monat zum Leben. Mehr können ihre Eltern im Monat (neben der Miete fürs Wohnheim) einfach nicht entbehren. Daher arbeitet sie nebenbei noch. Aber sie meinte, mit den 150€ kommt man im Notfall schon mal hin.
01.03.2011 15:29 Blume32 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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