Mein bruder hat mir den Hintern versohlt.Muss er sich entschuldigen? |
Jessi219

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Mein bruder hat mir den Hintern versohlt.Muss er sich entschuldigen? von Jessi219 (28.02.2010 11:48) |
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Hallo
Ich habe folgendes Problem mit meinen älteren Brüdern. Muss dazu sagen, dass ich es auch ein bisschen selber Schuld bin. Aber erst einmal zu meinem Problem und zu meiner Situation.
Bei uns ist es so, dass meine Eltern getrennt sind und wir bei meinem Vater wohnen, der aber die meiste Zeit im Ausland arbeitet. Wir sind meine zwei Brüder 23 und 26 und ich 15 das Nesthäckchen. Meine Brüder studieren noch und ich gehe noch zur Schule.
Also alles fing, damit an, dass ein Brief aus der Schule kam, indem stand, dass ich mehrere Tage unentschuldigt in der Schule gefehlt habe. Stimmte auch, hatte einfach keinen Bock.
Daraufhin musste ich natürlich meinen Brüdern die Sache erklären. Die waren stinksauer und ich bekam für eine Woche Hausarrest und mein Bruder sagte, dass er mich, ab jetzt, jeden Morgen zur Schule fahren würde. Glücklicherweise, durfte ich trotz dem Hausarrest noch zu meinem Training- mache nämlich Leistungsschwimmen.
Der Stubenarrest kam für mich aber ziemlich unpassend, weil ich am We ein Date mit nem Freund hatte. Naja, wie soll es auch anders sein, bin ich dann am We einfach weggegangen und machte mir einen schönen Abend. Mein Bruder versuchte mich mehrere Male anzurufen, aber ich habe es einfach ignoriert. Ich dachte mir, die Standpauke kann ich mir noch früh genug anhören.
Gegen 5 Uhr morgens wollte ich dann nach Hause fahren, aber es fuhr keine Bahn mehr. Und weil ich keine andere Möglichkeit gesehen habe, habe ich dann meinem Bruder auf dem Handy angerufen und gefragt, ob er mich abholen kann.
Er kam, war aber natürlich Stinksauer. Okay irgendwie verständlich. Zu Hause sagte er dann aber, dass er die Schnauze voll hätte und ich jetzt erstmal Trainingsverbot hätte und er mir jetzt auch den Hintern versohlen würde.
Und das hat er auch gemacht!
Ich fand, dass natürlich unfair und war auch erstmal sauer. Dann bin ich aber doch hingegangen und habe mich bei meinem Bruder für mein Verhalten entschuldigt.
Er nahm die Entschudligung ab, entschuldigte sich aber nicht bei mir. Fand ich total ******* und bin irgendwie doch noch sauer auf ihn.
Lieg ich total daneben oder wie findet ihr sein Verhalten? Findet ihr das Gerecht.
Bitte um eine Antwort.
Liebe Grüße
Jessi
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28.02.2010 11:48 |
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Ilona

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Re: Mein bruder hat mir den Hintern versohlt.Muss er sich entschuldigen? von Ilona (28.02.2010 11:58) |
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Sofern das nicht wieder ein fake ist. Den es klingt für mich alles wieder mal sehr unglaubwürdig.
15 Jährige haben nicht bis 5 uhr weg zu sein und bei mir hättest du wahrscheinlich Hausarrest auf Lebenszeit und Fernsehverbot und weis ich noch was alles. Es ist unverantwortlich noch nicht mal bescheid zu sagen wo man ist und zeigt dass du definitiv noch nicht reif genug bist alleine gelassen zu werden. Auch wenn ältere Brüder da sind.
Ich hätte sicherlich auch die Polizei allarmiert.
Aber nein es ist nicht o.k. wenn jemand den anderen schlägt egal was für gründe es geben sollte.
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28.02.2010 11:58 |
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Jessi219

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Re: Mein bruder hat mir den Hintern versohlt.Muss er sich entschuldigen? von Jessi219 (28.02.2010 12:04) |
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Nein
Es ist kein Fake.
Ich weiss dass ich eigentlich nicht so lange draussen sein darf. Es war ja auch nur eine Ausnahmesituation. Und wenn ich ihm Bescheid gesagt hätte, hätte ich sicherlich direkt nach Hause kommen müssen.
Ah es war iregndwie alles blöd.
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28.02.2010 12:04 |
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Ilona

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Re: Mein bruder hat mir den Hintern versohlt.Muss er sich entschuldigen? von Ilona (28.02.2010 12:29) |
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Man muss vorher überlegen welche Konsequenzen das eigene Handeln und Tun haben kann und abwägen ob es das wert ist.
Das zeigt dann reifes Verhalten.
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28.02.2010 12:29 |
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Re: Mein bruder hat mir den Hintern versohlt.Muss er sich entschuldigen? von user5fm (28.02.2010 12:45) |
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| Zitat: |
Original von Ilona
15 Jährige haben nicht bis 5 uhr weg zu sein und bei mir hättest du wahrscheinlich Hausarrest auf Lebenszeit und Fernsehverbot und weis ich noch was alles. Es ist unverantwortlich noch nicht mal bescheid zu sagen wo man ist und zeigt dass du definitiv noch nicht reif genug bist alleine gelassen zu werden. Auch wenn ältere Brüder da sind.
Ich hätte sicherlich auch die Polizei allarmiert.
Aber nein es ist nicht o.k. wenn jemand den anderen schlägt egal was für gründe es geben sollte. |
Damit hat Ilona alles zu diesem Thema gesagt!
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28.02.2010 12:45 |
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Fallada

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Re: Mein bruder hat mir den Hintern versohlt.Muss er sich entschuldigen? von Fallada (28.02.2010 12:59) |
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klar, ist es nicht ok, jem zu schlagen....
doch ganz ehrlich, mir wäre sicherlich auch die Hand ausgerutscht
1tens die Ängste , die man ausstehen muss
2tens hast du ihm bildlich gesehen ins Gesicht geschlagen, indem du dich einfach über die erste Strafe hinweggesetzt hast
und
3tens kannste echt froh sein, dass er nicht die Polizei gerufen hat, dazu wäre er nämlich indirekt verpflichtet gewesen---man stelle sich vor, dir wäre tatsächlich was passiert.
Mensch Mädel!!
Falla
(gut, dass du sich entschuldigt hast.
er war sicher nur einfach hilflos, wusste einfach nicht, was er noch tun sollte---
ist doch selbst noch ziemlich jung, auch wenn das aus deiner Sicht sicherlich anders ist
nich mehr machen, ok?!^^)
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28.02.2010 12:59 |
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Jessi219

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Re: Mein bruder hat mir den Hintern versohlt.Muss er sich entschuldigen? von Jessi219 (28.02.2010 13:04) |
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Okay okay, er muss sich also nicht entschuldigen.
Aber das mit der Polizei ist echt übertrieben.
und@ Fallada: Ich habe nicht vor, dass nochmal zu machen. War mir echt ne Lehre.
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28.02.2010 13:04 |
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Fallada

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Ilona

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Re: Mein bruder hat mir den Hintern versohlt.Muss er sich entschuldigen? von Ilona (28.02.2010 14:32) |
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nein es ist nicht übertrieben den als Erziehungsberechtigter oder Erwachsener der die Aufsichtspflicht hat macht man sich strafbar wenn man nicht die polizei anruft und mitteilt dass ein minderjähriger vermisst wird.
Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht erlaubt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich bis 24 Uhr in einer Gaststätte aufhalten. Der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben ist Jugendlichen unter 18. Jahren nicht erlaubt.
Teenies unter 16 Jahren dürfen an öffentlichen Tanzveranstaltungen, also Disko oder der Faschingsball ohne erwachsene Begleitperson nicht teilnehmen. Unter dem 18. Lebensjahr ist die Anwesenheit bis 24 Uhr erlaubt.
Ausnahme: Veranstaltet z. B. das Jugendtreff, das wiederum anerkannter Träger der Jugendhilfe ist, eine Tanzveranstaltung dürfen auch Teenies unter 14 Jahren bis 22 Uhr an der Veranstaltung teilnehmen. Jugendliche bis 18 Jahren ist die Teilnahme bis 24 Uhr erlaubt.
So sind die gesetzlichen Vorschriften:
Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht erlaubt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich bis 24 Uhr in einer Gaststätte aufhalten. Der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben ist Jugendlichen unter 18. Jahren nicht erlaubt.
Teenies unter 16 Jahren dürfen an öffentlichen Tanzveranstaltungen, also Disko oder der Faschingsball ohne erwachsene Begleitperson nicht teilnehmen. Unter dem 18. Lebensjahr ist die Anwesenheit bis 24 Uhr erlaubt.
Ausnahme: Veranstaltet z. B. das Jugendtreff, das wiederum anerkannter Träger der Jugendhilfe ist, eine Tanzveranstaltung dürfen auch Teenies unter 14 Jahren bis 22 Uhr an der Veranstaltung teilnehmen. Jugendliche bis 18 Jahren ist die Teilnahme bis 24 Uhr erlaubt.
Der Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen ohne Altersbegrenzung ist Kindern unter 14 Jahren bis 20 Uhr, Jugendlichen unter 16 Jahren bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 18 Jahren bis 24 Uhr erlaubt.
Grundsätzlich dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren bis ca. 22 Uhr draußen aufhalten, Jugendliche unter 18 Jahren bis ca. 24 Uhr.
Der Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen ohne Altersbegrenzung ist Kindern unter 14 Jahren bis 20 Uhr, Jugendlichen unter 16 Jahren bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 18 Jahren bis 24 Uhr erlaubt.
Grundsätzlich dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren bis ca. 22 Uhr draußen aufhalten, Jugendliche unter 18 Jahren bis ca. 24 Uhr.
Hier ist alles nachzulesen.
http://bundesrecht.juris.de/juschg/BJNR2...02BJNG000200000
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28.02.2010 14:32 |
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Fallada

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Re: Mein bruder hat mir den Hintern versohlt.Muss er sich entschuldigen? von Fallada (28.02.2010 14:46) |
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aber weißte was mir dazu noch einfällt, --(etwas, dass ich in meinem ersten Schrecken völlig übersehen hatte)-- jessi?
Er hat dir nicht im Affekt, also im ersten schreck den Hintern versohlt. Sondern er hat dich erst nach Hause geholt mit dir geredet und dann gesagt, dass er dich nun verhaut?
Das ist natürlich arg!
Wie gesagt, mir wäre sicherlich auch die Hand ausgerutscht , allerdings im ersten Moment und dann vielleicht nochmal, wenn weiterhin Frechheiten
an mein Ohr gedrungen wären..
Aber es ankündigen..
.nun ja...
Wie war das denn: Hat er tatsächlich angekündigt und dann abgezählt, wie oft er haut?
Oder sind ihm i-wann doch einfach "nur" die Nerven durch gegangen?
Gruß Falla
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28.02.2010 14:46 |
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