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usagimoon usagimoon ist weiblich
sadness


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Rechte und Pflichten einer Ehefrau.. von usagimoon (13.08.2010 19:14)

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.. des Ehemannes. Ich suche mich echt doof und dämlich, welche Rechte man als Frau/Mann in einer Ehe hat. Nirgends finde ich da wirklich etwas.

Speziell zu finanziellen Thermen, wie finanziellen Entscheidungen, Entscheidungen über Arbeitswahl, Selbstständigkeit.

Darf ein Ehepartner alleine entscheiden ob er selbstständig ist und falls wenn finanzielle Sorgen auf einem zukommen auch alleine entscheiden, dass alles ohne Hilfe vom Staat zu treffen, selbst dann wenn es schon zu Schulden gekommen ist?

Hat der andere Ehepartner Mitspracherecht bei solchen wichtigen Zukunftsfragen?

Was hat man für Rechte und Pflichten, welche Alternativen? Gibt es da überhaupt was in der Richtung?

Danke und Liebe Grüße
13.08.2010 19:14 usagimoon ist offline Homepage von usagimoon Fügen Sie usagimoon in Ihre Kontaktliste ein Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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Re: Rechte und Pflichten einer Ehefrau.. von Ilona (13.08.2010 19:51)

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Soweit ich weis ist die Berufswahl eine Entscheidung die ein Ehepartner alleine treffen kann. Sobald es um Schulden geht die in der Ehe gemacht wurden sind diese von beiden zu tragen und somit bestimmen auch beide darüber wie diese Schulden abbezahlt werden.
Hilfe kann sich demnach also jeder der beiden holen, da auch beide die Schulden tragen.
Soziale Hilfsleistungen können auch beide Partner sofern die Lebenspartnerschaft berechtigt ist solche zu beantragen. Bedenke aber das man in den meisten Fällen beide Unterschriften braucht. Also wenn du z.B. Sozialleistungen beantragst, muss dein Mann mit unterschreiben.
Das alles ist aber ohne Gewähr, kann sein, dass da das ein oder andere auch falsch sein kann und/oder sich schon wieder verändert haben kann.


Bei allem gilt aber natürlich auch darüber zu reden, den in einer Partnerschaft7ehe sollten alle Entscheidungen zusammen getroffen werden.
13.08.2010 19:51 Ilona ist offline Homepage von Ilona Fügen Sie Ilona in Ihre Kontaktliste ein YIM-Name von Ilona: Cat240978 Besuchen Sie Ilona auf Facebook! Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Gerhard S. Gerhard S. ist männlich
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Re: Rechte und Pflichten einer Ehefrau.. von Gerhard S. (13.08.2010 21:10)

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Hallo Usagimond,

keine Sorge, Rechte haben die Ehefrauen mindestens genausoviel wie Ehemänners. Tja, und die lieben Pflichten... können wir über etwas anderes sprechen?
pfeif Unschuldig
da fällt mir etwas ein:
Noch vor einigen Jahrzehnten war es den Ehemännern gestattet, die Arbeitsverträge ihrer Frauen zu kündigen. Wollte ein Ehemann keine arbeitende Frau, oder deren Job nicht - kündigte der bei ihrer Firma einfach. Oder befahl einfach, daß seine Frau nicht noch ein einziges Mal mehr zur Arbeit hingeht. Früher war es auch noch eine ausgesprochene Schande, wenn der Ehemann nicht komplett für seine Familie sorgen konnte und die Frau erbärmlichst arbeiten gehen musste...

Das hat sich ja nun geändert. Ein Vollzeitgehalt eines Ehepartners reicht in der heutigen Zeit meistens nicht mehr; vor allem, wenn Kinder da sind.

Obwohl ich ein Mann bin, bin ich von folgender Entwicklung auch nicht begeistert: Dass die Frau alleine mit dem Kinderkriegen und Kindererziehen nicht mehr volle gesellschaftliche Anerkennnung bekommt. Heute wird das Thema Familienplanung wie Jahresurlaub, oder neues Auto, z.B. abgehakt. Es wird alles so selbstverständlich von den Medien eingetrichtert... fast nur noch eine Frage der Technik...

Meine Mutter z.B. hat sich z.B. mit 17 den Mann für's Leben ausgesucht; 2 Jahre später war ich geboren. Heute die Mädchen mit 17 sollen einen Beruf erlernen und dann Karriere machen... denn auf die Idee, sich auf einen Mann zu stützen, bringt man heute die jungen Leute nicht mehr sehenden Auges. Und die jungen Jungs: ...sollen auch "vorsichtiger" geworden sein... vor allem auch in D.

lg Gerhard
13.08.2010 21:10 Gerhard S. ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
lilly7022 lilly7022 ist weiblich
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Kinder: zwei
Familienstand: versklavt



Re: Rechte und Pflichten einer Ehefrau.. von lilly7022 (13.08.2010 22:09)

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Das war ja echt konstruktiv! pfeif


Liebe Usa, ich befürchte, bei den handfesten Dingen, wie z.B. Schulden, die der Ehemann macht, bist Du mit im Boot. Rechtlich gesehen. Bei der Mitsprache bei seinen Entscheidungen scheinst Du dagegen nur moralisch das Recht zur Mitsprache zu haben. Ilona schreibt ja schon, daß jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Berufsvorstellungen hat. Du ja auch. Du möchtest da ja auch nicht "einfach so" eingeschränkt werden, sondern Deine Vorstellungen verwirklichen können, sofern es möglich ist.

Grundsätzlich denke ich, in einer normal funktionierenden Ehe bespricht man das Thema schon bis zum bitteren Ende, wozu ja auch das Thema "Was ist, wenn es Probleme gibt" gehört.
13.08.2010 22:09 lilly7022 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
hitnak hitnak ist männlich
Ultra-User Level II


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Re: Rechte und Pflichten einer Ehefrau.. von hitnak (13.08.2010 22:13)

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Hallo,

ich habe leider nur sehr wenig Zeit, versuche aber trotzdem mal Deine Frage zu beantworten:

Grundsätzlich dürfen Ehepartner ihren Beruf, und auch die Art und Weise, auf die sie ihn ausüben, also ob selbstständig oder angestellt, selbst entscheiden, auch wenn im Idealfall eine solche Entscheidung gemeinsam gefällt werden sollte.

Komplizierter ist es mit den Schulden, die entstehen, denn da gibt es Unterschiede: Für den gemeinsamen Dispo haften beide Partner, wenn beide unterschrieben haben, dass sie dafür haften.

Für Schulden, die aus einer selbstständigen Tätigkeit entstehen, haftet nur der Selbstständige, wenn sein Partner, seine Partnerin nicht unterschrieben hat, dass sie dafür haftet, wozu zum Beispiel auch der gemeinsame Dispokredit gehört, für den ja beide haften, wenn beide unterschrieben haben. Es gilt: Ein Kredit, den nicht beide zusammen aufgenommen haben, trägt derjenige, der ihn aufgenommen hat.

In der Realität ist der vorgenannte Absatz allerdings Theorie, weil unter solchen Schulden immer die gesamte Familie leidet.

Womit ich bei der Hilfe vom Staat bin: Natürlich ist es auch das Recht eines Ehepartners, Sozialleistungen zu beantragen, auch wenn der Ehemann, die Ehefrau dagegen ist, genauso wie es das Recht dieses Partners war, seine Selbstständigkeit allein zu entscheiden. Das Sozialamt wird dann das Gesamteinkommen des Haushalts ermitteln.

Wie gesagt: Ich habe momentan nicht viel Zeit. Wenn Du die Situation konkreter beschreiben möchtest, gibt es bestimmt noch einiges, was ich in den kommenden Tagen dazu sagen kann, zumal dies eine Sache ist, die sehr viele Menschen betrifft.
13.08.2010 22:13 hitnak ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
 
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