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Erziehung von Minderjährigen - Sexualerziehung und Aufklärung



eddy
böse Da sich hier alles um "selbstbefriedigung" drehen mag, möchte ich diese Chance einmal nutzen und Euch einen Fall schildern aus meinem Bekanntenkreis.
Eine Mutter von 2 Kindern, Mädchen 6Jahre - Junge erst 2, hat sich in einer Gruppe einmal damit "gebrüstet" Ihrer 6 Jahre alten Tochter "schon oft" ein Videoband vorgespielt zu haben, das eindeutig und in erheblichem Maße einen Mann dabei zeigt, wie er sich selbst befriedigt.
Das ist jetzt kein Witz und ich bin nicht der Mensch, der bei solchen Sachen zum Scherzen aufgelegt ist. Eure Meinung würde mich Interessieren. Es stellt sich dabei doch die Frage, wie weit darf ein Elternteil eigentlich gehen und welche Dinge sind zulässig oder verstoßen gar gegen das Gesetz.
Ich für meinen Teil habe mich sehr aufgeregt über dieses Verhalten und bezeichne dies als Schandhaft, gegen jede Ethik und kriminell.
Wie ist Eure Meinung dazu ??
Gruß,
Eddy
User2
Meine Meinung: *kopfschüttel* *kopfschüttel* *kopfschüttel*
Elfe66
Sorry, wenn ich bei solchen Beiträgen immer erstmal sehr skeptisch bin und an einen Fake denke, gerade wenn sich ein neuer User mit so einem Beitrag "einführt" :sure


Trotzdem - sollte das der Realität entsprechen, ist so ein Verhalten einfach unverantwortlich und es ist mir schleierhaft, wie sich jemand damit in einer Gruppe "brüsten" kann, ohne daß andere Personen ihren Mund aufmachen und mit der Frau mal Tacheles reden *kopfschüttel*
romeo1
Hallo Eddy!

Wenn dies ein "Fall" aus deinem Bekanntenkreis ist, warum hast du nicht versucht, auf dieses schlechte Verhalten Einfluss zu nehmen? Negative Verhaltensweisen von Erwachsenen können langfristig zu psychischen - oder sexuellen - Fehlentwicklungen führen!
Wenn dies Verhalten von einer Mutter ausgeht undd das dazu noch mehrmals, so kann ich nur sagen, dass das frevelhaft und abscheulich ist!

Gruß
silvialille
Wird mir übel! Wird mir übel! Wird mir übel! Wird mir übel! Wird mir übel! Wird mir übel! Wird mir übel!

was macht diese mutter als nächstes? zeigt sie ihr nen porno´?

solche leute sollte man echt anzeigen
Ilona
Das gibt es doch nciht, wie kommt ein halbwegs normaler mensch auf die Idee einen kind so etwas zu zeigen?? Für mich gehört diese Frau angezeigt.
sunflower
Anzeigen und verknacken.

Das ist ja wohl das Letzte. Angry Fire Angry Fire
silvialille
eddy du musst da mal was klären.
denn jetzt bist du in der pflicht dieses kind zu schützen. was man von der mutter ja nicht erwarten kann.
meiner meinung ist das ein kindesmissbrauch.möchte nicht dran denken was als nächstes kommt.
hilfst du diesem kin dnnicht, bist du mittäter.
lass dir das mal durch den kopf gehen Angry Fire Angry Fire Angry Fire Angry Fire Angry Fire
tuvalu
Ich denke niemand hier hat genug Einblick in die Situation, um derartig radikale Aussagen bezüglich Anzeige und Mittäterschaft zu treffen.

Es hört sich schon nach einer ziemlich eigenartigen Situation an. Wie lief das denn ab? Drängt die Mutter das Video ihrer Tochter auf? Was genau ist das denn für ein Video? Wie gesagt, das klingt alles ziemlich merkwürdig.
Hypericum
Wenn ich mir jetzt vorstelle das meine Tochter die auch bald 6 Jahre wird sich so ein Video anschauen soll,dreht sich mir der Magen.Ich finde es von der Mutter wenn es wirklich so sein sollte mehr als verantwortungslos,da gibt es auch nichts zu diskutieren.Mit Aufklärung hat das in meine Augen überhaupt nichts zu tun.
Nicht ohne Grund haben Erotikvideo´s und Porno´s Altersbeschränkung die bei 16 bzw.18 Jahre liegen.
6jährige Kinder sollten Bambi,König der Löwen oder sonst welche Kinder Video´s schauen und nicht sich selbstbefriedigene Männer. *kopfschüttel*
eddy
lesen Also Leute, danke für Euren Zuspruch. Ihr habt natürlich alle Recht mit dem was Ihr sagt. Die Situation war wohl folgende:
Das Video wurde dem Kind zu Hause gezeigt, sonst war wohl niemand dabei und demnach ist von "Mittäterschaft" kaum die Rede. Betreffend Jugendschutz habe ich hier einen Gesetzestext, den alle einmal lesen sollten.
"Wann ist pornografie zulässig??"
Diese Frage beantworten zum einen das Strafgesetzbuch (StGB) und zum anderen der seit dem 01.04.2003 gültige Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
Nach dem StGB ist für Erwachsene der Besitz und das Sichverschaffen der sog. einfachen Pornografie erlaubt, während ein umfassendes Verbreitungsverbot nur für die sog. harte Pornografie besteht. Zur sog. harten Pornografie zählen gem. §§ 184 a und b pornografische Darstellungen, die Gewalttätigkeiten, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren oder den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben. Einfache pornografische Darstellungen dürfen weder einer Person unter achtzehn Jahren zugänglich gemacht werden (§ 184 Absatz 1 Nr. 1 StGB), noch an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist, zugänglich gemacht werden (§ 184 Absatz 1 Nr. 2 StGB) und auch nicht öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, angeboten, angekündigt oder angepriesen werden (§ 184 Absatz 1 Nr. 5 StGB). Öffentlich bedeutet, dass die Aufforderung von unbestimmt welchen und unbestimmt vielen, also nicht durch persönlichen Beziehungen verbundenen anderen wahrgenommen werden kann. Gemäß § 184 c StGB gelten die Verbote der §§ 184 bis 184 b StGB auch für Rundfunk, Medien- und Teledienste. Nach § 184 c Satz 2 StGB sind einfache pornografische Darstellungen im Internet nur im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe rechtlich zulässig. Die Geschlossenheit der Benutzergruppe schließt das Öffentlichkeitsmerkmal des § 184 Absatz 1 Nr. 5 StGB aus. Außerdem muss gemäß den Vorgaben in § 184 Absatz 1 Nr. 1 und 2 StGB bei allen Personen, denen der Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe gewährt wird, vorher verlässlich festgestellt werden, dass sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dazu sind wirksame Alters-Verifikations-Systeme (AVS) erforderlich. Jedoch gibt es bisher keine absolut sicheren AVS, weshalb die bisher entwickelten Systeme von staatlicher Seite nicht anerkannt werden. Nach Ansicht von jugendschutz.net (eine staatliche Einrichtung, die von den Jugendministerien der Länder ins Leben gerufen wurde) bietet ein System nur dann hinreichende Sicherheit, wenn der Zutritt zu der geschlossenen Benutzergruppe kostenpflichtig ist und mit der Kopie des Personalaus-weises gleichzeitig eine Scheck-, Konto- oder Kreditkarte vorgelegt wird, die auf den gleichen Namen lautet. Die bisher entwickelten AVS- und Filtersysteme werden aber schon von Schulen und Eltern zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verwendet.
Der neue Jungendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ergänzt seit dem 01.04.2003 die Vorschriften des StGB für den Bereich Rundfunk und Telemedien. Nach § 4 Absatz 2 JMStV sind pornografische Angebote im Internet grundsätzlich unzulässig. Ausnahme sind auch hier Angebote im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe.
Darüber hinaus sind nach § 4 Absatz 1 Ziffer 9 JMStV Darstellungen von Kindern oder Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung absolut unzulässig. Dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen. Mit Einführung dieser Vorschrift sollen Angebote erfasst werden, die zwar noch nicht die Schwelle der Pornografie (Kinderpornografie) erreichen, jedoch als erotisch einzustufen sind und somit als Einstieg für entsprechende Angebote genutzt werden. Zudem unterfallen dem Schutz dieser Vorschrift nicht nur Kinder sondern auch Jugendliche, also alle Menschen bis einschließlich 17 Jahre. Eine Ausnahme für geschlossene Benutzergruppen ist hier nicht möglich. Diese Darstellungen sind also überhaupt nicht erlaubt.

So, das also ist die Gesetzesvorlage aber kaum eine der Frauen von jener "lustigen" Runde, wie zuerst beschrieben, hält sich daran.
eure Meinung dazu interessiert mich.
Danke,
Eddy
eddy
Hallo, ich bins nochmal.
Der Gesetzen-Text is ja irre lange aber ich fände es richtig gut, wenn sich diesen viele ausdrucken würden. Ich habe nämlich festgestellt, das sich kaum jemand damit auskennt und viele nur nach "eigenem Ermessen" handeln. So ist es wohl auch zu dieser, zuvor beschriebenen Handlung dieser (Raben-)mutter gekommen. Ich war selbst in dieser Runde nicht dabei, habe dies von einem Kollegen erzählt bekommen.
Betreffend des Films möchte ich nur betonen, das sowohl Körper wie auch Geschlechtsteil zu sehen sind - wie auch sexuelle Handlung. Die Mutter glaubte wohl, Sie könne eine "pädagogisch wertvolle Tat" vollbringen (Zitat Ende).
Der absolute Hammer und da kann man wohl nur von DUMMHEIT reden. Wie ich hörte hat auch einmal eine hier im Vorum einen Link veröffentlicht, der zu ähnlichem Filmmaterial führte ... hat jemand diesbezüglich eine Info ?? Denke, man sollte wirklich aktiv werden.
Eddy.
romeo1
Hat nicht so geklappt mit dem Zitat, wie ich wollte, sorry.
romeo1
Hallo eddy,

mit dem Zitat hat es eben nicht geklappt, machen wir es ohne.

Irgend wie hast du dich in Widersprüche verwickelt. Zuerst schreibst du, dass das Video von der Mutter gezeigt wurde und in deinem letzten Beitrag wieder, dass die Mutter beim Vorspielen nicht im Raum war.
Das ist denke ich ganz egal. Das Kind hat das Video so oder so von der Mutter bekommen und das ist aus meiner Sicht gegen jeglichen Verstand.

Sollte das Kind sich das Video selbst gesucht haben, so muss gesagt werden, dass solche Sachen sicher vor Kindern zu verschließen sind.
Etliche, der heutigen Triebtäter, haben in der Kindheit negative sexuelle Erfahrungen gemacht.

Ich habe den Abschnitt aus dem Gesetzbuch nicht gelesen, hinter solchen kann man sich relativ leicht verstecken. Und unsere Gerichte...
eddy
Also "romeo" - ich merke Du überfliegst den Text nur. Ich habe nie geschrieben, die Mutter wäre nicht dabei gewesen. Das Ganze hat sich zu Hause abgespielt und wie gesagt ... "die mutter hat der Tochter den Film gezeigt" und damit später in einer Runde (Kneipe) gegenüber anderen Frauen (und wenig Männern) "geprahlt". Geklärt ??
Ich verstehe auch nicht, wie Frau gleich hinter diesem Text einen "pädophilen" Mann vermuten kann. Es mag vielleicht einige geben, die eine solche Veranlagung hier ausleben ... wohl mit wenig Erfolg ... aber hier ist das "Realität".
In Wahrheit regt sich doch kaum einer auf. Die Medien sind derart Überfüllt mit pornografischem Inhalt, die Kontrollelemente total überfordert und wer die letzten 10 Jahre einmal aufgepasst hat, wird feststellen, das die Menschheit zunehmend verblödet.
Übrigens, wenn sich mehr Leute an Gesetze halten würden, dann wäre vieles einfacher. Ich persönlich halte es für notwendig, das man die Inhalte kennt und gerade auch das Grundgesetz beachtet.
Ich habe inzwischen den Kontakt zu jener Familie abgebrochen, wohne und arbeite in einem anderen Bundesland und, ehrlich gesagt, kann mir die Tochter nur Leid tun unter solchen Umständen aufwachsen zu müßen. Man kann leider davon ausgehen, das es in dieser "erzieherischen Massnahme" bestimmt auch Nachahmer geben wird.
Ich bin zu der Erkenntniss gekommen, das der Grund für dieses Handeln ein ganz anderer ist, als zuerst ersichtlich.
Vielleicht kommt einer von Euch auch drauf.

Eddy
romeo1
Gut, das Video wurde dem Kind zu Hause gezeigt, sonst war niemand dabei - außer der Mutter.
Mittäter bist du aber auch, du hast nichts dagegen unternommen und versuchst nun so, dein Gewissen zu beruhigen.

Gruß
romeo1
Zitat:
"In Wahrheit regt sich doch kaum einer auf. Die Medien sind derart Überfüllt mit pornografischem Inhalt, die Kontrollelemente total überfordert und wer die letzten 10 Jahre einmal aufgepasst hat, wird feststellen, das die Menschheit zunehmend verblödet."

Doch, es gibt immer noch Leute, die sich aufregen! Wer, wenn nicht die Eltern, soll sich um die Kinder kümmern?!

Gruß
romeo1
HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wer kann helfen????????????????
Wie füge ich ein Zitat ein?!

Gruß
eddy
Lass es ein Romeo Du liegst total daneben mit Deinen Argumenten. Zuerst muß man mal die Möglichkeit haben einzugreifen und die hatte ich leider nicht. Wäre ich dabei gewesen hätte es gekracht, ganz bestimmt.
Natürlich würde jede Frau diese Tat abstreiten, wenn darauf angesprochen ... lügen ist einfacher als die eigene Unfähigkeit zugeben zu müßen.
Solltest Du die Menschen nicht kennen .....
redneb
Zitat:
Ich war selbst in dieser Runde nicht dabei, habe dies von einem Kollegen erzählt bekommen


Aha. Du berichtest vom Hörensagen. Keine gute Quelle...
Du weißt um zwei Ecken herum im Detail, was in diesem Video gezeigt wurde. Wow!

Ich staune....