mice
Hallo
ich habe da mal so eine Frage, vielleicht weiss ja einer was...
Ich beziehe Erziehungsgeld und könnte nun ab Februar auf 400 € Basis arbeiten gehen.
Nun habe ich gelesen das das bis 400 € ok ist.
Nun meine Frage:
Was muss ich beachten steuerlich ? Brauch ich dafür eine Lohnsteuerkarte ? Muss ich das im Erziehungsurlaub irgendwen melden ??
Machen das noch andere hier und wie handhabt ihr das?
Danke schon mal im voraus für eure Info´s
mice
Hypericum
Ich bin damals als ich Erziehungsgeld bezogen habe auch wieder angefangen zu arbeiten auf 400€ Basis.Irgendein Schreiben vom Finanzamt musste ich mir holen und es bei meinem Chef abgeben,aber das gibt es heute nicht mehr.
Ansonst meldet dich dein Chef ja an und du brauchst dich um nichts zu kümmern,musste ich jedenfalls nicht.
Am Ende des Jahres bekommt man für den Lohnsteuerjahresausgleich ein Schreiben das man geringfügig gearbeitet hat und das wars.
mice
ah super das hört sich einfach an...
das freut mich ungemein !
danke für deine antwort
mice
Smilie
Ich gehe auch auf 400 Euro-Basis.
Das läuft dann über Bundesknappschaft. Das Steuerbüro von meinem Chef mußte das nur wissen, sonst brauchte ich nichts, glaub ich. Evtl. eine Besch. von der Kreisverwaltung.
Am besten nochmal auf der Kreisverwaltung nachfragen.
Leon910
Also, ich bin damals im 3.Erziehungsjahr wieder arbeiten gegangen, als es kein Erziehungsgeld mehr gab...trotzdem mußte ich in meinem Betrieb um Erlaubnis fragen, da ich dort ja noch angestellt war...ich brauchte dann eine Lohnsteuerkarte Klasse 6 für meinen neuen Arbeitgeber, und man darf definitiv nicht mehr als diese 400€ verdienen...ich durfte sogar einen bestimmten Stundensatz nicht überschreiten...
Besser vorher erkundigen beim Arbeitsamt (Rechtsauskunft)!!
LG Marion
Hypericum
| Zitat: |
Original von Leon910
Also, ich bin damals im 3.Erziehungsjahr wieder arbeiten gegangen, als es kein Erziehungsgeld mehr gab...trotzdem mußte ich in meinem Betrieb um Erlaubnis fragen, da ich dort ja noch angestellt war...ich brauchte dann eine Lohnsteuerkarte Klasse 6 für meinen neuen Arbeitgeber, und man darf definitiv nicht mehr als diese 400€ verdienen...ich durfte sogar einen bestimmten Stundensatz nicht überschreiten...
Besser vorher erkundigen beim Arbeitsamt (Rechtsauskunft)!!
LG Marion
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Ich bin damals zu meine Arbeitgeber hin und habe gefragt ob ich dort auf 400€ Basis arbeiten kann,konnte ich aber nicht so habe ich mir dann was anderes gesucht.Die Lohnsteuerkarte,allerding mit Lohnsteuerklasse 5,musste ich auch die ersten Jahre abgeben.
Ich habe bis anfang letzten Jahres 14 Stunden die Woche gearbeitet und bin unter 400€ geblieben.
prinzessin05
Der Arbeitgeber muss auf jeden Fall damit einverstanden sein
michelle
Vorsicht! So einfach ist das nicht.
Du musst jede Veränderung melden! Bei dem Amt wo du das Erziehungsgeld bekommst.
Und ich weiss nicht wie das bei dir ist...Mann/freund der Arbeitet?? Wenn du jetzt dazuverdinst musst du aufpassen das Ihr nicht über die Einkommensgrenze "rutscht" denn dann bekommst du kein Erziehungsgeld mehr.
Grüße Michelle
Smilie
| Zitat: |
Original von michelle
Vorsicht! So einfach ist das nicht.
Du musst jede Veränderung melden! Bei dem Amt wo du das Erziehungsgeld bekommst.
Und ich weiss nicht wie das bei dir ist...Mann/freund der Arbeitet?? Wenn du jetzt dazuverdinst musst du aufpassen das Ihr nicht über die Einkommensgrenze "rutscht" denn dann bekommst du kein Erziehungsgeld mehr.
Grüße Michelle |
Ich habe mich damals erkundigt und mir wurde gesagt bei dem Mini-Job (also bis 400 Euro) wird nichts vom Erziehungsgeld gekürzt und es wird auch nicht zusammengerechnet mit dem Einkommen des Ehegatten.
atropa
| Zitat: |
Original von Smilie
| Zitat: |
Original von michelle
Vorsicht! So einfach ist das nicht.
Du musst jede Veränderung melden! Bei dem Amt wo du das Erziehungsgeld bekommst.
Und ich weiss nicht wie das bei dir ist...Mann/freund der Arbeitet?? Wenn du jetzt dazuverdinst musst du aufpassen das Ihr nicht über die Einkommensgrenze "rutscht" denn dann bekommst du kein Erziehungsgeld mehr.
Grüße Michelle |
Ich habe mich damals erkundigt und mir wurde gesagt bei dem Mini-Job (also bis 400 Euro) wird nichts vom Erziehungsgeld gekürzt und es wird auch nicht zusammengerechnet mit dem Einkommen des Ehegatten. |
so war das bei mir auch.Da wurd nichts gekürzt......
Birgit
genau
michelle
Sorry.
Ich selber bekamm nie Erziehungsgeld. Kann also nicht aus Erfahrung sprechen.
Hab jedoch von einer Bekannten gehört das sie durch Ihren 400€ Job über die Einkommensgrenze "gerutscht" ist und Ihr das Erziehungsgeld komplett gestrichen wurde.
Falls dies falsch ist....sorry...
User2
| Zitat: |
Original von michelle
Sorry.
Ich selber bekamm nie Erziehungsgeld. Kann also nicht aus Erfahrung sprechen.
Hab jedoch von einer Bekannten gehört das sie durch Ihren 400€ Job über die Einkommensgrenze "gerutscht" ist und Ihr das Erziehungsgeld komplett gestrichen wurde.
Falls dies falsch ist....sorry... |
Vielleicht im nächsten Jahr. Erziehungsgeld muss für jedes Lebensjahr neu beantragt werden und für den Antrag ist immer das Einkommen des Vorjahres maßgeblich.
maggi1978
Bis 400€ kannste arbeiten, alles was darüber hinaus geht muß man dem Amt melden und dein Arbeitgeber muß einverstanden sein!!!
Ich hatte auch gedacht, daß ich im zweiten Jahr etwas mehr arbeiten könnte, aber es findet nach ca.6 Monaten wieder eine Prüfung statt und falls man bis dahin mehr verdient hat, gibt es wieder eine Kürzung!!!
Ganz ehrlich????!!!!:
Ich finde das sooooo beschissen, mir ist dadurch eine schöne Nachtdienststelle flöten gegangen! Und wer bekommt die Stelle??? Eine, die im zweiten Jahr kein Erziehungsgeld mehr bekommt, weil der Mann zuviel verient! :mua :mua
O.K. ich brauche für meinen noch übriggebliebenes Erziehungsgeld nichts tun, aber die kann dafür im Monat auch min. 700€ verdienen!!
Diese scheiß Mittelschicht kotzt mich soooo an!!
michelle
Hallo,
Ne auch im nächsten Jahr, gibts bei mir keine Hoffnung auf Erziehungsgeld. Da mein Freund zuviel verdient.(hier ist ja Lebenspartner gleichgestellt mit Verheiratet=was auch nicht korrekt ist, denn Lohnsteuerklasse III gibts für meinen Freund ja auch nicht und auch nur 0,5 Kinder auf der Lohnsteuerkarte)
Wobei ich hierzu sagen muss, das die Einkommensgrenze für den Bezug des Erziehungsgeldes unverschämt :mua
niedrig ist.
Und Maggi: hast Du Dir nicht überlegt die Stelle (nur wenns ein unbefristeter Vertrag ist) azunehmen und dafür auf das Erziehungsgeld zu verzichten. Du sagst ja das es sich um eine "schöne" Stelle gedreht hat...wie oft bekommt man heute "gute" Stellen angeboten?
Grüße Michelle
Hypericum
Bei uns war es damals (letzte Jahr) so das mein Gehalt angerechnet wurden,es wurde bis auf ich glaube 160€ dann vom AlgII abgezogen.Ganz wegfallen tut es nicht.
killerkirsche
oki danke für die antwort....dann weiß ich erstmal bescheid,mal sehen wie sich das alles ergibt...