Forum Schwangerschaft, Geburt, Baby, Kindererziehung

Startseite | Schwangerschafts- und Baby-Informationen | Rezepte für Kinder | Ratgeber Diät + Abnehmen | Blog | Lexikon A-D E-H I-M | Ihre Seite eintragen Forenbereiche: Schwangerschaft | Baby + Kleinkind | Kids + Teens | Familie + Beruf | Partnerschaft | Besondere Themen | Freizeit + Hobby
Ratgeber: Schwangerschaft, Geburt und Baby | ADS + Hyperaktivität | Gesundheit + Schönheit | Familie, Trennung und Scheidung | Freizeit, Geld und Hobby

Hartz4 + 1 Euro Job - Scheidung - Recht und Kosten :





freddilysie
Hallöchen,

wir sind in einer ähnlichen Situation. Ich meine Geld-technisch. Wir arbeiten beide mein Mann bekommt auch nur 1500,00 brutto und ich habe einen 400 Euro Job. Sind verheiratet und haben eine Tochter.

Wir sind mit unseren Einnahmen und Ausgaben unter dem Harz 4 Satz und haben nun zusätzlich den Kinderzuschlag beantragt. Dazu muß gesagt sein, daß keiner der Eltern Harz4 bekommen darf, sondern Arbeitslosengeld oder wie wir arbeiten. Wir bekommen dadurch für unsere Tochter jeden Monat 105 Euro Kinderzuschlag und die haben oder nicht.

Ja ja davon kann ich ein Lied singen: WARUM GEHEN WIR EIGENTLICH ARBEITEN?????? Warum tun wir uns das jeden Tag an, wenn wir sogar unter dem Harz4 Satz liegen. Das kann ich dir sagen, weil ich es mir wert bin. Ich will nicht zu Hause rumsitzen und vom Staat leben und meinem Mann geht es genauso. Ich würde zu Hause eingehen und wenn mein Männe auch noch zu Hause währe würden wir uns irgentwann die Augen einhauen. ironie lach4
usagimoon
Hallo,

ich weiss wies mit Hartz4 ist, haben wir auch ein paar Monate bekommen. Dennoch aendert es nix, das wir mit Arbeit weniger haben, als mit Hartz4. Ist schon klar das man lieber für sein Geld arbeitet. es ist dennoch nen Sauerei, das er soviel für sich hat, ohne das er richtig malocht. Er findet ja angeblich auch keine Arbeit.

Komisch das wir immer was gefunden haben...
freddilysie
Zitat:
Original von usagimoon

Komisch das wir immer was gefunden haben...


Tja ihr wollt ja auch arbeiten, er so wie es aussieht wohl eher nicht. Warum sollte er denn auch, ist ja so bequemer für ihn. Und er sieht das warscheinlich so: Wenn ich jetzt arbeiten gehe muß ich was an die Kinder abdrücken und hätte dann warscheinlich so viel wie jetzt und das wird er noch weniger wollen.

Die Welt ist ungerecht. Aber ich finde auch ihr solltet eine Regelmäßigkeit in die Besuche reinbringen und wenn das nicht klappt, ist das der letzte Besuch gewesen. Ganz einfach, klare Regeln.


Habt ihr schon mal versucht den Kinderzuschlag zu beantragen. Den Satz gibt es für jedes Kind was zu Hause lebt.
Ilona
Na ja ich will ihn ja nicht in Schutz nehmen aber ich suche auch schon fast 2 Jahre einen Job und ich finde nichts. Entweder fehlt mir die Qualifikation oder aber die Tatsache, dass ich schon relativ lange aus dem Beruf raus bin, bin ja direkt nach der Ausbildung schwanger geworden schreckt viele Arbeitgeber ab. Aussen vor lasse ich mal die Stellen die ich aufgrund des Kindes nicht bekommen habe oder nicht nehmen konnte/wollte.
negteit
Okay, alles cool. ausheck

Wäre ich du, dann wär ich fies - aber so bin i halt .....

Mache folgendes (hähähähähähähähähä):

Geh zu einer - deiner - Anwältin / Anwalt und schildere die Situation. Und da erklär ihm, das eine Kontenpfändung gemacht werden soll.
Wichtig ist dabei, das Du dem Anwalt deutlich machst, das DIR das Wasser bis Oberkante Unterlippe steht.

In diesem Zuge musst Du begleitend das JA miteinbeziehen und das AA, welches für den ******** zuständig ist. Dort erklärts Du ebenfalls deine Situation und deinen Verdacht, das er net arbeiten will wegen dem Unterhalt. Und sag auch ruhig, das Du von Arbeitsangeboten weißt, die dein Mann nicht angenommen hat - immerhin erklärt er ja dauern deinen Kindern, er würde so viel arbeiten, oder?
Arbeitet er womöglich schwarz? Und bei "Schwarzarbeit, da gehts dann richtig zur Sache.

Das Jugendamt müsste eigentlich erstmal für den Vater aufkommen, und das JA holt sich das dann schon vom "Vater" zurück. Das ist der normal Gang.

Okay, is ne häßliche Tour, aber wenns net anders geht?

Und wenn er nur einmal mit den zahlungen in Rückstand kommt, würd ich das gleich sofort nochmal machen.

Es ist für dich von Vorteil, wenn Du auch erklärst, das Du bei deinen Kindern einen besonderen Pflegeaufwand hast. Wie man den begründet, hängt von deiner Situiation ab.

Was er als Hart 4-Empfänger zahlen muss oder nicht, kyann man dir hier bestimmt beantworten:
http://www.sozialhilfe24.de

Wenn das alles net funzt - was ja möglich wär - dann darf ich mal zitieren:

Zitat:
Können die Unterhaltspflichtigen ihrer Pflicht nicht mehr nachkommen, müssen die Unterhaltsvorschusskassen bei den Jugendämtern den Unterhalt übernehmen - genauso, wie sie es bereits jetzt bei Zahlungsunwilligen oder Zahlungsunfähigen tun. Der Pferdefuß dabei: Dieser Unterhaltsvorschuss wird höchstens sechs Jahre lang gezahlt und auch nur bis zum 12 Lebensjahr des Kindes


Kopf hoch und net verzweifeln - Du schaffst das schon.


Viel Erfolg!
negteit
EA 80
@Negteit: Eine Kontenpfändung ist in solch einem Falle reine Geldverschwendung, oder glaubst Du, er parkt sein "Schwarzgeld" auf dem Konto? So blöd sind diese Spezies nicht!
Und eine Kontenpfändung aufheben zu lassen ist wirklich kein Kunststück, sofern man nachweisen kann, dass nur Sozialleistungen eingehen!!!

Unterhaltsvorschuss bekommt sie auch nicht, da sie wieder verheiratet ist, soweit ich das richtig verstanden habe und bei Wiederheirat fällt der Unterhaltsvorschuss flach!!! D.h. der neue Mann zahlt für die Kinder mit, während der leibliche Vater munterfröhlich auf Staatskosten lebt und es sich gutgehen lässt. Mit dem Kopf gegen die Wand…
User2
Zitat:
Original von negteit
Geh zu einer - deiner - Anwältin / Anwalt und schildere die Situation. Und da erklär ihm, das eine Kontenpfändung gemacht werden soll.


Was soll das bringen? Sozialleistungen sind nicht pfändbar, selbst wenn eine Kontopfändung erwirkt wurde MUSS die Bank die Sozialleistungen auszahlen.


Zitat:
Dort erklärts Du ebenfalls deine Situation und deinen Verdacht, das er net arbeiten will wegen dem Unterhalt.


In Anbetracht von fast 5 Mio Arbeitslosen (Grauziffer unbekannt!) soll das ein greifendes Argument sein?
Meinst du die Arge steht ihm nicht auf die Füsse?


Zitat:
Und sag auch ruhig, das Du von Arbeitsangeboten weißt, die dein Mann nicht angenommen hat


Beweise? Das kann ganz schnell auch ins Auge gehen, Stichworte: Verleumdung, üble Nachrede.
Zudem dürfen Arbeitsstellen (noch) abgelehnt werden, außer sie wurden direkt von der Arge zugeteilt.


Zitat:
Das Jugendamt müsste eigentlich erstmal für den Vater aufkommen, und das JA holt sich das dann schon vom "Vater" zurück. Das ist der normal Gang.

...

Wenn das alles net funzt - was ja möglich wär - dann darf ich mal zitieren:

Zitat:
Können die Unterhaltspflichtigen ihrer Pflicht nicht mehr nachkommen, müssen die Unterhaltsvorschusskassen bei den Jugendämtern den Unterhalt übernehmen - genauso, wie sie es bereits jetzt bei Zahlungsunwilligen oder Zahlungsunfähigen tun. Der Pferdefuß dabei: Dieser Unterhaltsvorschuss wird höchstens sechs Jahre lang gezahlt und auch nur bis zum 12 Lebensjahr des Kindes


Sie ist verheiratet, da gibt es keine Leistungen nach UVG mehr, daran gibt es nichts zu rütteln - egal wie alt das Kind ist.


Alles in allem wirst du leider nicht viel tun können, usagimoon, außer abwarten.
Es ist natürlich nicht in Ordnung was da geht, aber ich sehe keine reelle Chance, dass du etwas bewirken kannst.
Das einzige, was du vielleicht in Angriff nehmen kannst ist die Sache mit der Wohnung, aber mal ehrlich: was hast du da persönlich davon? Dadurch wirst du auch nicht plötzlich Unterhalt bekommen und störst vielleicht das eh schon wackelige Verhältnis zwischen ihm und deinen Kindern noch...
negteit
Bei Kontenpfändung kann die Bank gar nix zahlen. Dann muss das Geld beim Amt abgeholt werden. Konto is nich. Und dann dieses Konto wieder von der Pfändung befreien ist schwierig bis unmöglich - und die Bank wird dir was erzählen ...... etwas das ich keinem Wünsche.

Wem steigt die ARGE schon auf die Füß? Die sind mir zum Schluß hinterher gelaufen um mir die Kohlen inden Hi..... zu schieben *kopfschüttel* Ich knne jemanden aus der Nachbarschaft, der darf ohne weiteres seinen Neuwagen(!) behalten. Es muss nur gut begründet werden.

Abwarten würd ich nicht. Warten war noch nie eine Lösung. Was keiner weiß, macht keinen heiß .....

Sozialleistungen sind übrigens durchaus Pfändbar. Zufällig ist das einem Freund von mir passiert. Da gehts zwar nicht um Kinder ........ aber die Kohlen sind zu über 50% weg. Und das ist völlig rechtens .....

So Sachen wie "geht nicht" oder "unmöglich" gibs in Deutschland nicht mehr. Die Zeiten sind vorbei. Es gibt höchstens ein "ich guck mal wie ich das mache ...."
User2
Ich bin Bankkauffrau und weiß wovon ich rede, was du behauptest ist einfach falsch.

Hier mal Quellen:

Zitat:
Unpfändbar sind insbesondere die folgenden zweckgebundenen Sozialleistungen:

* Sozialhilfe,
* Arbeitslosengeld II und Sozialgeld,
* Erziehungsgeld,
* Mutterschaftsgeld,
* Leistungen der Pflegeversicherung,
* Grundrente,
* Kindergeld (es sei denn, Sie schulden Unterhalt)
* Wohngeld (es sei denn, Vermieter oder Immobilien-Finanzierer wollen darauf zugreifen).

Quelle: http://www.meine-schulden.de/schritte_de...ozialleistungen



Zitat:

7-Tage-Schutzfrist bei Sozialleistungen

Werden auf Ihrem Konto Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch wie Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld, Sozialrenten, BAföG, Kindergeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld oder Sozialhilfe einschließlich Mietzuschuss gutgeschrieben, sind diese für die Dauer von 7 Tagen generell unpfändbar. Ausschlaggebend für die 7-Tage-Frist ist der Zeitpunkt der Kontogutschrift, nicht das Datum des Kontoauszugs.

Es genügt, wenn die Bank aus der Buchung erkennt oder wenn Sie der Bank z.B. mit dem Sozialhilfebescheid nachweisen, dass die Gutschrift aus einer Sozialleistung resultiert. Innerhalb der 7-Tage-Frist benötigen Sie zur Freigabe keinen Gerichtsbeschluss!

Ihre Bank ist kraft Gesetzes verpflichtet, den gesamten gutgeschriebenen Betrag an Sie auszuzahlen bzw. Ihre Überweisungsaufträge auszuführen.

Dabei ist auch unbeachtlich, ob die Bank selbst noch Forderungen gegen Sie hat oder Ihr Dispo-Kredit überzogen ist. Zu Ihren Rechten gegenüber der Bank siehe auch Girokonto auf Guthabenbasis und Schlichtungs- und Beschwerdestellen der Kreditinstitute.

Quelle: http://www.meine-schulden.de/schritte_de.../kontopfaendung



Zudem liegt Hartz 4 unter der Pfändungsfreigrenze, was den Empfänger unpfändbar macht. Sollte sich die Bank weigern das Geld auszuzahlen, kann über das Amtsgericht sogar ein Beschluss erwirkt werden.
Das einzige was die Bank machen kann, ist das Konto kündigen. Erst DANN wird es so sein, dass der Empfänger der Leistungen sein Geld direkt beim Amt abholen muss, da es mit laufender Kontopfändung fast unmöglich ist ein neues Konto zu bekommen.
negteit
Deine Qualifikation und dein Wissen habe ich nicht angezweifelt. Ich sagte nur, das man Sozialleistungen durchaus pfänden kann. ALG 1 - wie bei meinem Freund - ist Pfändbar. Das Thema ging bei ihm (leider) durch mehrere Anwälte. Also muss da was wahres dran sein.

Und ich würde auf keinen Fall nichts tun. Ich würde wenigstens dafür sorgen, das die Sache Aktenkundig wird. Warum? Damit im Notfall Unterlagen zur Hand sind.

Beispiel:
Ich teile dem Arbeitsamt grundsätzlich mit, wenn es bei mir etwas neues gibt. Auf diese Weise bin ich bei denen Aktenkundig und wenn was passiert - Arbeitslosigkeit - dann kommt dies nicht plötzlich, sondern aufgrund meiner Aktengeschichte wird es als "dumm gelaufen" eingestuft. Und ich bekomme das was mir zusteht - und manchmal "Sonderleistungen".
Nichts tun, ist immer falsch. Wäre meine Denkweise so, wär ich schon seit 5 jahren Arbeitslos - mindestens.
Was ist eine Sonderleistung? Ich hatte gerade mal wieder meinen Job verloren weil ich einen Anfall hatte. Das AA hat mit mir auf meinen Wunsch ein Schreiben erstellt, damit ich eher einen KH-Termin (Details lasse ich weg, is ne Geschichte für sich) bekomme. Der Brief vom AA war weggeschickt, da bekam ich 4 Tage später einen Termin innerhalb von 2 Wochen - statt der beanschlagten Zeit von 6 Monaten ......

Solche und andere Beispiel könnt ich noch beliebig weiterführen. Nichts tun und abwarten ist falsch. In ein Auto setzt Du dich doch auch net rein und wartest wann was passiert, oder?

Ich habe übrigens nicht gesagt, das ich eine Patentlösung habe. Ich habe - wie andere auch - vorschläge zur Lösung gemacht. Und wenn meine Lösungsansätze nicht gehen - aus welchem Grund auch immer - ist das Pech. Aber den Versuch zu helfen werd ich ja wohl noch starten dürfen.

negteit

PS Ich kenne einen Arzt, der hat studiert ..... aber von Medizin offensichtlich keine Ahnung. Zum Krank schreiben langts grade eben so ....
User2
Du hast hier einfach falsche Dinge behauptet... sorry, dass das so ist.
Jeder kennt wohl jemandem bei dem das ganz anders war und das kommt immer auf die individuellen Umstände an.
Fakt ist das was die genannten Quellen sagen.

- Sozialleistungen sind grundsätzlich nicht pfändbar
- Die Bank ist verpflichtet die Sozialleistungen auszuzahlen
- Es gibt kein UVG für Verheiratete

Und natürlich darf jeder seinen Lösungsvorschlag unterbreiten! Wenn sie aber aufgrund gesetzlicher Grundlagen nicht tragbar sind, dürfen das widerum andere aber auch richtig stellen. Augenzwinkern
Ob du dabei meine fachlichen Qualifikationen beurteilen oder anzweifeln magst sei dir freigestellt.

Meiner Meinung nach erreicht man mit so einer "Hetze" gegen den Vater gar nichts! Persönlich hat die Mutter davon gar nichts (außer evtl. Rachegelüste gestillt) und die Situation wird sich noch verschlimmern. Da sind Kinder im Spiel und zuerst sollte da mal eine vernünftige Regelung geschaffen werden soweit dies möglich ist. Geld hin oder her. Durch diese Maßnahmen wird bestimmt auch nicht plötzlich Unterhalt kommen.
Wobei ich nochmal sagen möchte, dass das Verhalten des Vaters in keinem Fall in Ordnung ist!
negteit
Wer sich daneben benimmt, der kriegt was auf die Finger - ich auch.

Ich werde mich also künftig mehr zurückhalten.

prost
EA 80
Zitat:
Original von Mela
Du hast hier einfach falsche Dinge behauptet... sorry, dass das so ist.
Jeder kennt wohl jemandem bei dem das ganz anders war und das kommt immer auf die individuellen Umstände an.
Fakt ist das was die genannten Quellen sagen.

- Sozialleistungen sind grundsätzlich nicht pfändbar
- Die Bank ist verpflichtet die Sozialleistungen auszuzahlen
- Es gibt kein UVG für Verheiratete

Und natürlich darf jeder seinen Lösungsvorschlag unterbreiten! Wenn sie aber aufgrund gesetzlicher Grundlagen nicht tragbar sind, dürfen das widerum andere aber auch richtig stellen. Augenzwinkern
Ob du dabei meine fachlichen Qualifikationen beurteilen oder anzweifeln magst sei dir freigestellt.

Meiner Meinung nach erreicht man mit so einer "Hetze" gegen den Vater gar nichts! Persönlich hat die Mutter davon gar nichts (außer evtl. Rachegelüste gestillt) und die Situation wird sich noch verschlimmern. Da sind Kinder im Spiel und zuerst sollte da mal eine vernünftige Regelung geschaffen werden soweit dies möglich ist. Geld hin oder her. Durch diese Maßnahmen wird bestimmt auch nicht plötzlich Unterhalt kommen.
Wobei ich nochmal sagen möchte, dass das Verhalten des Vaters in keinem Fall in Ordnung ist!


das unterschreib ich.