gdreamer34
Hallo bin neu hier
ich habe da eine frage...
meine freundin ist schwanger und das kind kommt im januar.
nach dem das kind da ist möchte sie gerne nebenbei am wochenende gerne in ihrer firma weiterarbeiten so wochenende.
darf sie das oder ist das verboten..
bitte um hilfe
danke
User 5
Hallo und Herzlich Willkommen!
Wie ich sehe hast du es ja geschafft ein Thema zu eröffnen
Ich schiebe das mal in den richtigen Bereich damit es auch von vielen leuten gelesen und ggf. beantwortet wird.
Herzlichen Glückwunsch zur

und eine tolle Geburt wünsche ich deiner Freundin!
Loonara
Hallo gdreamer,
in den ersten 8 Wochen nach der Geburt herrscht Mutterschutz, danach darf sie arbeiten.
edit: Zitat aus dem Mutterschutzgesetz:
Während der Schutzfrist nach der Entbindung besteht ein
absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit dürfen Frauen
auch dann nicht beschäftigt werden, wenn sie dazu bereit
wären.
LG
Loonara
lalelu
@loonara
da gibts nichts hinzuzufügen!
Birgit
aber nach den 8 Wochen darf sie arbeiten
ich glaub bis 30 Stunden oder wie ist das jetzt mit dem Elterngeld????????
vanillabee
nach den 8 wochen darf sie arbeiten, solange sie möchte. wenns dann über 30 stunden pro woche ist, gibts halt kein elterngeld mehr.
herzlichen glückwunsch zur schwangerschaft!