birgit81
hallo ich weiss jetzt nicht ob ich richtig hier bin aber ich stelle jetzt mal ganz frech meine frage

. ich erwarte mein zweites kind und mein freund will das gemeinsame sorgerecht jetzt auf einmal haben falls mir mal was passieren sollte und er dann die kinder bekommt. frage für meine große hab ich das alleinnige sorgerecht kann man dies umändern so das mein freund auch sorgerecht hat? oder wäre es sinnvoller wenn ich für beide das alleinige habe und bloss irgendwie festhalte falls was passieren sollte das er die kinder bekommt und nicht die vormundschaft.
Ilona
Soweit ich weis, kann man beim jugendamt irgendwie ein Schreiben ausfüllen wer die Kinder im Unglücksfall am ehesten bekommen kann. Dennoch wird das natürlich geprüft. Also geschaut ob die Vorraussetzungen für das Kind gut sind dort zu leben. Wenn ihr geteiltes Sorgerecht habt kommen die Kinder automatisch zu dem anderen Elternteil. Problematisch kann es halt nur dann werden, wenn dann doch mal eine Trennung kommt und man sich dann nciht mehr versteht, es muss einen dann klar sein, dass eine gute Zusammenarbeit beider Eltern wicjhtig ist, damit das Kind trotz der trennung guten kontakt zu beiden Elternteilen hat.
Bei meinen ersten Sohn war ich mit meinem jetzigen Mann auch noch nicht verheiratet und wir haben dann beim JA das Gemeinsamme Sorgerecht beantragt, einfach weil wir beide auch im Falle einer trennung uns gewiss sind, dass wir alles daran setzen würden und auch über unsere Schatten springen würden damit es den Kindern gut geht.
Ob das aber auch für Kinder geht wo ein anderer Vater vorhanden ist, kann ich nicht sagen.
birgit81
hi danke dir für die schnelle antwort ich habe ja auch angst falls es wirklich mal zu einer trennung kommen sollte das einer von beiden ( elternteilen) umherspinnt und die kinder dann drunter leiden würden. mir ist es eben halt wichtig das falls mir wirklich was passiert die kinder bei ihrem vater aufwachsen dann weil ich weiss es würde ihnen gut bei ihnen gehen.
Ilona
Am besten gehst du mal zum Ja oder rufst dort an die können dir auf jeden Fall da weiter helfen. Wier ich schon meinte cih glaube es gibt da sogar die Möglichkeit, dass du für den unglücksfall da was festlegen kannst zu wem die Kinder bevorzugt kommen sollen. So eine Art testament ghalt nur über die Sache bei wem die Kinder dann bevorzugt leben sollen.
Mongruadh
Gemeinsames Sorgerecht bedeutet nicht nur, dass die Kinder, falls dir was passiert, bei ihrem Vater aufwachsen. Es bedeutet auch, dass dein Freund ALLE Entscheidungen mittrifft, zB Schul-Auswahl, Arztbesuche usw. Wenn du das alles nicht möchtest, dann solltest du das alleinige SR behalten und eine Erklärung abgeben, dass die Kinder bei ihrem Vater aufwachsen sollen, falls dir was passiert.
Jassy
Du sprichst von deinem "Freund"... heißt das ihr seid zusammen und beide Kinder sind von ihm oder wie kann man das verstehen?!
birgit81
hi ja wir sind zusammen und beide kinder sind von ihm. mein wunsch ist halt wenn was passiert das sie zu ihm kommen.
Jassy
Wenn ich ehrlich sein darf:
Ich verstehe sowieso nicht, warum du dem Vater der Kinder nicht von vorn herein das geteilte Sorgerecht angeboten hast, denn wenn du so viel vertrauen hast mit ihm Kinder in die Welt zu setzen, dann müsstest du doch auch so viel vertrauen zu ihm haben - ihm die Rechte zur Hälfte zuzuschreiben oder nicht?
Wenn ich von mir ausgehe, dann ist es so, dass selbst wenn ich nicht verheiratet wäre mein Mann das geteilte Sorgerecht bekommen würde - für mich stellt sich da überhaupt nicht die Frage immerhin ist es ja auch sein Kind...Gibt sicherlich viele Mütter, die das nicht so machen und es gibt sicherlich auch viele Väter denen das vollkommen egal ist, aber wenn man zusammen lebt zusammen ist und zusammen kinder hat, dann sollte doch auch jeder das gleiche Recht/natürlich auch die gleiche Pflicht haben...
Wie gesagt für mich würde sich da die Frage gar nicht stellen - gemeinsame Kinder - gemeinsame Sorge... fertig, aber inwiefern du da deinem Freund vertraust oder nicht vertraust wie auch immer musst natürlich du wissen...
LG Jasmin
birgit81
ich weiss was du meinst aber angenommen man trennt sich irgendwann und der vater fängt an rumzuspinnen und will dann das alleinige sorgerecht haben dann gehts vor gericht und man streitet nur und dann würden die kinder drunter leiden und das will ich nicht. es geht jetzt hier auch nur darum das er die kinder bekommt falls mal was passieren sollte und er dachte wenn wir das sorgerecht teilen das dies dann der fall ist.
^Day^
| Zitat: |
Original von birgit81
ich weiss was du meinst aber angenommen man trennt sich irgendwann und der vater fängt an rumzuspinnen und will dann das alleinige sorgerecht |
Und was soll er sagen ?....wenn ihr Euch trennt und Du anfängst "rumzuspinnen" dann darf er seine Kinder nicht mehr sehen? Da du ja das alleinige SR hast ??
Ich möchte Dich nicht angreifen, aber...dreh Deine Bedenken mal um...und sehe es mal aus seiner Sicht.
Wenn ihr eine intakte Beziehung führt was spricht dann dagegen ihm das SR zur Hälfte zu übertragen?
Du zeigst ihm dein Vertrauen und dem Kind kommt es allemal zu gute...
nur mal ein bsp.:
Du bist übers WE zum Jungesellinen-Abschied deiner besten Freundin unterwegs.
Zuhause hat Dein Kind einen Unfall(kann immer passieren),natürlich bringt Dein Freund euer Kind sofort ins Krankenhaus....dort muss in eine OP eingewilligt werden.
Dein Freund und Vater des Kindes kann aber nicht einwilligen..da er nichts zu melden hat,Du bist nicht zu erreichen......und jetzt?
Das Beispiel ist natürlich an den Haaren herbeigezogen, aber es soll ja nur dazu anregen darüber nachzudenken.
Solange es keine begründeten Bedenken gibt spricht wie ich finde absolut nichts dagegen...sondern eher für eine aufteilung des SR.
Wenn es bei einer Trennung zum Krieg kommen sollte dann tut es das so oder so :-(
Gruss ^Day^
birgit81
ich weiss wie du das meinst und so hab ich das ehrlich gesagt noch gar nicht gesehen mit der op , ich werde mit meinen freund in ruhe nochmal über alles reden und da wir eh nächstes jahr zum Jugendamt müssen wegen vaterschaftsanerkennung werde ich dort das thema auch nochmal ansprechen.
sandra
Hi Birgit,
soviel ich weiß, ist doch das Gesetz irgendwann mal geändert worden???!!
Ich weiß noch, als mein Sohn geboren wurde, (der "******** " hat sich verdrückt als ich im 4 ten Monat war)war es noch leichter das alleinige Sorgerecht zu beantragen.
Wäre jetzt in unserem Fall auch nicht anderster möglich, da sich der "********" noch nie gemeldet hat, und ihn auch noch nicht mal gesehen hat.
Also bekomm ich Adressänderungen ect mehr durch Zufall mit, wenn ich eine Abschift eines Schreibens vom JA bekomme, was an ihn zugestellt wurde.
Ich glaub aber mitbekommen zu haben, das dies vor einigen Jahren geändert wurde, und jetzt automatisch das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen wird. Falls ein Elternteil damit allerdings nicht einverstanden ist, muss das ganze ans Familiengericht und dort wird dann entschieden!
siehe hier:
http://www.turbo-scheidung.de/web/scheid.../sorgerecht.php
^Day^
| Zitat: |
Original von sandra
Ich glaub aber mitbekommen zu haben, das dies vor einigen Jahren geändert wurde, und jetzt automatisch das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen wird.
|
Nur wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind...sonst hat autom. die Mutter das alleinige SR.
Es aufzuteilen ist aber kein Aufwand...wenn die Mutter einwilligt dem Vater 50% SR zuzuteilen dann kann das ohne probleme jederzeit auf dem JA gemacht werden.
(Viele machen das gleich zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung).
Gruss ^Day^
birgit81
also wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe dann kann ich für meine große die jetzt 5 wird das noch aufteilen lassen wenn ich dann eh hin muss zur vaterschaftsanerkennung wenn unser kleiner kommt oder?
^Day^
klar, das ist jederzeit machbar und auch keine große Sache.
Frag einfach mal beim JA euren zuständigen Sachbearbeiter,denn er nimmt im normalfall auch die Aufteilung vor.
(wenn ich mich noch richtig erinnere kostet diese Aufteilung nichtmal etwas...bin mir da aber nicht mehr ganz sicher)
birgit81
eine gute bekannte von mir arbeitet mit dem jugendamt zusammen ich werde sie einfach mal fragen sie kann mir das bestimmt genau sagen.
^Day^
Klar,mit sowas bist auf jeden Fall beim JA an der richtigen Adresse.
Alles gute noch
Gruss ^Day^
birgit81
ich danke dir
Leonie
Ich habe für meine Kinder das alleinige Sorgerecht und würde es NIEMALS freiwillig abgeben. Für den Fall ich sterben sollte, kann ich ein Sorgerechtstestament beim Jugendamt hinterlegen. Das wird zwar wenn es passieren sollte geprüft, aber der Wunsch der Mutter ist vorrangig. Wenn dort alles o.k. ist, kommen die Kinder dann auch dort hin. Andererseits ist es wie oben schon geschrieben wurde so, dass bei evtl. Operationen beide Elternteile unterschreiben müssen. Hätte ich eine gemeinsames Sorgerecht, hätte ich wegen sowas auch schon vor Gericht gesessen. Oder mit der Schullaufbahn: Meine Tochter ist jetzt auf dem Gymnasium, wäre es nach dem KV gegangen, wäre sie auf der Hauptschule. Auch darfst du bei einem gemeinsamen Sorgerecht nicht mehr hinziehen wo du willst. Angenommen ihr trennt euch, du nimmst dir eine Wohnung mit den Kindern. Irgendwann bekommst du Arbeit weiter weg oder hälst es dort warum auch immer nicht mehr aus, darfst du nicht weiter weg ziehen! Das kann der KV verbieten, wenn er sagt, dass es ihm dann nicht mehr möglich ist sein Kind regelmäßig zu sehen, da er kein Geld hat alle 2 Wochen 300 km (beispielsweise) zu fahren. Überleg es dir gut, bevor du diesen Schritt gehst.
Auf der anderen Seite gibt es keine Nachteile! Wenn ein Vater sich ordentlich um sein Kind kümmern will, weil er es liebt, macht er es auch ohne Sorgerecht!
Ilona
| Zitat: |
Original von ^Day^
(Viele machen das gleich zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung).
Gruss ^Day^ |
Genauso haben wir es auch bei Alex gemacht. Bei Damian hatte sich dass dann ja erübrigt.