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Hilfe beim Unterhaltsrecht - Sorgerecht und Unterhalt



eismanhobbit
Hallo

hoffentlich kann mir jemand beim diesem umständlichen Unterhaltsrecht helfen. Ich lebe von meiner Frau getrennt in unserer alten Wohnung. Wir haben 2 Kinder von 11 und 13 Jahren, wobei die 13jährige bei mir geblieben ist. D.h wir habe die Kinder "geteilt".
Nun ein paar Fakten zu meiner Frau:
Sie hat eine eigene Wohnung und verdient mit Steuerklasse 5 (wir sind ja noch verheiratet ca. 1020€ netto wie gesagt wohnt die 11 jährige Tochter bei ihr in der gemieteten Wohnung
Nun ein paar Fakten zu mir:
Ich wohne im Hause meiner Eltern mit der 13jährigen Tochter. Ich verdiene ca. 2750€ netto und wie gesagt die große ist bei mir.

Kindesúnterhalt ist ziemlich klar:
Meine Frau bekommt von mir 371€ für die 11-jährige

Wie berechnet sich jetzt der Unterhalt für meine Frau:
Grunsätzlich mein Gehalt minus das meiner Frau und ich kann mir den Kindesunterhalt noch abziehen - vom Rest 3/7 - soweit klar.

Nun die Fragen: ziemlich viele
1.) Ich habe ja auch Ausgaben für die Tochter, die bei mir lebt. Kann ich diesen Unterhalt bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts mit abziehen?
2.)Ich bekomme momentan das Kindergeld für beide Kinder und gebe die Hälfte natürlich weiter. Mss ich da auch was beim Unterhalt beachten ?
3.) Ich wohne mietfrei - inwieweit wird das angerechnet ?
4.) Ich habe jemanden neues kennen gelernt und irgendwann wollen wir vielleicht zusammen siehen. Wir ihr Einkopmmen dann irgendwie mit angerechnet und wie hoch (sie verdient ca. 1700 € netto)
5.)Wie sieht das bei einer Scheidung aus. Wer bezahlt den Anwalt ? Was ist wenn man zum gleichen Anwalt geht ,man also nur einen Anwalt nimmt.
6.) Wenn wir beide zum 01.02.2008 die Steuerklasse wechseln, bekommt dann jeder Steuerklasse 1 und 1 Kind ??? Oder wie sieht das aus ?

Hoffentlich kann mir jemand da ein paar Tipps geben.
Ich habe gemerkt, das es ziemlich schwierig ist infos über Fälle zu bekommen wo es so ist wie bei mir, da wir ja die Kinder "aufgeteilt" haben. Dachte am anfang, das ist falsch - aber die Kinder wohnen nur 10 Minuten auseinander und fühlen sich richtig wohl.

Na, dann watre ich mal auf Antworten und hoffe es kommen viele
Danke schonmal im voraus

eismanhobbit
Celeste
Hallo!

Ich kann dir leider nur Punkt 4. beantworten (verzweifle selber an der undurchsichtigkeit der Unterhaltsberechnung):

Also zu 4.
Nein das wird nicht eingerechnet, nichtmal wenn ihr heiratet :)

Gruß,
Celeste
eismanhobbit
Waaaas? Sorry, aber das kann ich nicht glauben !!

Jeder erzählt mir, dass zumindest ein Teil des Einkommens meiner Freundin angerechnet wird, sobald wir in häuslicher, oder eheähnlicher Gemeinschaft leben. Ist dem wirklich nicht so ???

Danke schonmal für die Antworten und vielleicht kann ja jemand die anderen Fragen, oben, noch beantworten
Saaleteufel
Also, viele Fragen auf einmal, aber bei einem Teil kann cih weiterhelfen, denn ich Habe meine Scheidung schon hinter mir.

Zwecks Anwaltkosten, ist es so wenn Ihr Euch auf einen einigen könnt, und gemeinsam geht, dann zahlt jeder die Hälfte, allerdings kannd er Anwalt vor Gericht nur eine Person vertteten und diese bekommt auch die Gesamtrechnung. Die zweiter Person tritt vor Gericht ohne Anwalt auf, aber den gesamten Schriftverkehr zwecks Rentenkasse, etc. regelt der Anwalt für beide. Soweit Ihr Euch was die Kinder angeht einig seid, und nicht noch um irgendwelche Sachstände streitet.

Steuerklassen gibt es bis zur Scheidung für beide die 1, und je 2 halbe Kinder , ich weiss hört sich lustig an ist, aber so. Nach der Scheidung kann man diese dann ändern in die zwei, solange man beim Finanzamt (bzw. Einwohnermeldeamt) eine eidesstaatliche Versicherung abgibt, dass man allein mit dem Kind lebt und keine weiter Person über 18-Jahre mit im Haushalt lebt.

Zum Einkommen Deiner Freundin, ist es laut meinem Anwalt so, dass es nciht eingerechnet wird, solange Ihr nicht heiratet.

Die Ausgaben für Deine Tochter kannst Du beim Ehegattenunterhalt leider nicht geltend machen, da Du Dich ja freiwillig für Dein Kind entschieden hast. Und sie ja auch Ausgaben für die zweite hat.

Wenn Du mietfrei bei Deinen Eltern wohnst, würde ich das kaschieren, mit einem Mietvertrag, da Dir ansonsten Dein volles Gehalt für Dich zur Verfügung steht, und Sie damit volles Anrecht auf Dein Gehalt hat. Sobald Du aber mit Deinen Eltern einen Mietvertrag schliesst kann Sie diesen Teil nicht mehr geltend machen. Irrelevant dabei ist, ob die Miete gezahlt wird.

Da ich auf meinen Unterhalt als Ehegatte verzichtet habe, kann ich Dir zu der Berechnung nichts sagen, tut mir leid.

Hast Du Fragen oder Sorgen, ich verscuh Dir zu helfen, so gut ich kann.