Akira
Hallo ihr Lieben!
Eigentlich sagt die Überschrift schon alles... Welche finanziellen Mittel stehen einem zu, wenn man ein KInd hat?
Elterngeld (für ein Jahr), Kindergeld (auch bekannt), noch irgendwas? Und wo beantragt man wann Elterngeld?
littlefoot
hallo akira,
erstmal muss ich vorweg sagen, als meine kinder auf die welt kamen war die regelung mit dem elterngeld noch eine andere.
soweit ich weis gibt es nur elterngeld und kindergeld/kinderfreibetrag.
beantragen tust du sowohl elterngeld als auch kindergeld nach der geburt des kindes. anträge gibt es in den jeweiligen meldestellen.
als meine kinder auf die welt kamen (ist ja schon eine weile her) gab es zumindest in bayern noch die möglichkeit eine landesförderung zu bekommen. man musste aber schon relativ wenig verdienen um eine förderung zu erhalten.
Tanja
Ich wohne ja auch in Niedersachsen, hier kann man sich die Unterlagen fürs Elterngeld und den Kindergeldantrag in der Gemeindeverwaltung abholen. Zumindest bei uns gibt es auch einen Elterngeldbeauftragten, der einem bei der Antragstellung hilft.
Den Elterngeldantrag habe ich bei der Gemeinde abgegeben, den Kindergeldantrag habe ich an die Familienkasse geschickt.
Mehr Unterstützung gibt es nicht.
Hier gibt es nur noch die Möglichkeit, den Kindergartenplatz günstiger zu bekommen, wenn man sehr wenig verdient. Dann reduziert sich der Beitrag auf 75 oder gar 50%. Das ist aber gehaltsabhängig und man muss Gehaltsnachweise, Steuererklärung usw. mit einreichen.
Tanja
Ach ja, Elterngeld kannst Du erst nach Geburt des Kindes beantragen, aber ich habe mir den Antrag schon vor der Geburt geholt und schonmal ausgefüllt - soweit ich das konnte.
Ich glaub, der Arbeitgeber muss da auch noch was ausfüllen, also wenn Du es genau wissen willst, hol Dir mal einen Antrag.
schnupe
Hallo Akira,
mich würd noch interessieren, zu Deiner Frage, wie sind die Lebensumstände allgemein?
Du bist noch sehr jung, wie ich lese.
Meinst Du nun, was steht dem Kind /Eltern zu (wurde oben schon erläutert) oder wirst Du alleinerziehend sein? Oder mit Vater des Kindes zusammenlebend?
Was macht er beruflich?
Fragen über Fragen.
Ich denke, Deine Fragestellung war schon sehr ungenau, falls Du mehr Infos als die in den vorigen postings bekommenen Antworten erwartet hast.
Aber wer weiß schon, was Du genau wissen wolltest?
Denn vielleicht steht Dir/Euch doch noch mehr zu als nur Kindergeld....?
jule27
hallo Akira ...
wenn du beamtin bist, bekommst du den Antrag auf Kindergeld von deiner Gebührnisstelle, den Rest weiß ich nicht, bin nach er Geburt gleich wieder arbeiten gegangen und wie die anderen schon schrieben, gibt es ja ein neues gesetz für das elterngeld.
Ladykracher
Hallo Akira, ich kann dir auch nur den Rat geben die Unterlagen schon vor der Geburt zu besorgen und soweit auszufüllen wie du kannst, denn danach wenn das Baby da ist wird wenig Zeit bleiben.
Den Elterngeldantrag bekommst du bei Gemeindeverwaltung für das Kindergeld kannst du das schriftlich bei der zuständigen Familienkasse anfordern.Das Elterngeld wird danach berechnet wieviel du vorher verdient hast, dem Antrag musst du auch die letzten 12 Gehaltsabrechnungen beilegen.
Was du natürlich auch machen kannst damit du länger Geld bekommst ist, auf dem Eterngeldformular anstatt das Geld voll ausbezahlt zu bekommen, zu halbieren somit bekommst du monatlich nur die hälfte vom Geld dafür aber für zwei Jahre(muss man auf dem Antrag ankreuzen). Ich weiß aber nicht ob das sinnvoll ist für dich, da ich nicht deine Lebensumstände kenne.
Mongruadh
Wenn du kein Einkommen hast, könntest du evtl prüfen lassen, ob dir und deinem Kind Hartz4 zusteht. Aber sicher gelten deine Eltern und du als eine Bedarfsgemeinschaft, weil du ja noch unter 25 Jahre alt bist.
Erkundige dich einfach mal auf der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (Arbeitsamt)
Akira
Ich war auch der Meinung, es gibt nur Elterngeld und Kindergeld, aber im Bekanntenkreis fing plötzlich jemand an, man bekäme weitere Zuschüsse (und das von einer Lehrerin und einem guten Verdiener zu hören, war sehr irritierend)
| Zitat: |
Original von schnupe
mich würd noch interessieren, zu Deiner Frage, wie sind die Lebensumstände allgemein?
Meinst Du nun, was steht dem Kind /Eltern zu (wurde oben schon erläutert) oder wirst Du alleinerziehend sein? Oder mit Vater des Kindes zusammenlebend?
Was macht er beruflich?
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Zu mir: mein Freund und ich wohnen zusammen im eigenen Haus, sind beides Finanzbeamte, verdienen also beide Geld.
In der Geschäftstelle meinten die, wenn das Kind da ist, bekäme ich diverse Vordrucke von ihnen, die wir dann auch gemeinsam ausfüllen können (wegen Kindergeld usw.), ich müsse nur diverse Urkunden mitbringen.
Nur Gehaltsmitteilungen der letzten 12 Monate, das ist lustig. Wir bekommen immer nur eine Abrechnung, wenn sich was ändert (oder auch nicht, aber nur sehr selten). Im Jahr vielleicht mal 1 oder 2 Abrechnungen
june75

Ihr bekommt höchstens 2 Abrechnungen/Jahr?
Das habe ich ja noch nie gehört.....Man lernt eben nie aus
Bei mir ist es ja noch nicht soooo lange her,wo ich das alles beantragen mußte.
Bei uns war das so:
Kindergeld-Antrag:Liegt beim Arbeitsamt aus,meistens wo die ganzen anderen Anträge liegen(sonst an der Anmeldung)
Elterngeld-Antrag:Habe ich aus dem Internet(da mein

ja am 2.1.07 geboren wurde,gabs vorher noch keine Anträge

),einfach bei google schauen-aber viiiel Zeit und Geduld haben,der hat seeeehr viele Seiten(und was die alles wissen wollen

),sonst mal bei der Stadtverwaltung anrufen-bei uns gibts extra eine Elterngeld-Stelle
Wie schon erwähnt wurde,würde ich,auch empfehlen, die Anträge vor der Geburt schon auszufüllen-spart echt Zeit und Nerven(bin echt an dem Elterngeld-Antrag verzweifelt) und dann mit den Geburtsurkunden(Du bekommst ja für jedes Amt eine,insg.5 Stk) ab zur Post!Kindergeld ging bei mir echt schnell-1 Woche später war er schon durch
Dafür hat es beim Elterngeld umso länger gedauert-war zwar die 1. die den abgeben hat-aber die hatten noch nicht mal das Programm zum berechnen und wußten sonst auch noch nicht viel darüber

das ganze zog sich dann 4 Monate hin
Aber jetzt sind sie da ja schon "erfahren"drin-hoffe ich,für Euch
Ach ja,und bei der Krankenkasse anrufen-wegen Mutterschaftsgeld.
Bekommst Du 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach der Geburt,kann man aber erst ca 7-8 Wochen vorher einreichen,da muß der FA auch was ausfüllen.
Dann viel Spaß beim
Und alles gute noch für die
june
Akira
| Zitat: |
Original von june75
Ach ja,und bei der Krankenkasse anrufen-wegen Mutterschaftsgeld.
Bekommst Du 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach der Geburt,kann man aber erst ca 7-8 Wochen vorher einreichen,da muß der FA auch was ausfüllen. |
Zählt das auch, wenn man privat versichert und Beamtin ist? Bekommt man da auch Mutterschaftsgeld? Oder gibt es da auch bestimmte Kritierien, die erfüllt sein müssen?
Bianca0815
Hallo Akira..
Soweit ich weiß, bekommen Beamte kein Mutterschaftsgeld, weil unsereins ja vom Arbeitgeber den Lohn ganz normal weiter bekommt...
Allerdings steht in der Broschüre meiner Krankenversicherung, dass man einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bekommen kann (is aber nicht viel). Wie das genau funktioniert, damit muss ich mich aber auch erst noch auseinandersetzen
Allerdings gibts wohl Unterschiede zwischen den Laufbahnen und auch zwischen den Bundesländern.
Es gibt auch noch eine sog. Mutter-Kind-Stiftung, da kann man über die Caritas (glaube ich) oder Pro Familia einen Zuschuss zur Erstausstattung beantragen, aber das ist auch gehaltsabhängig...
Leonie
Aber zu Zeiten meiner Entbindungen (sind 9 und 11 Jahre her

) gab es für die, denen kein Mutterschaftsgeld zustand, warum auch immer, ein "Entbindungsgeld". Das gibt es einmalig von der Krankenkasse nach der Geburt des Kindes.
june75
| Zitat: |
Original von Akira
| Zitat: |
Original von june75
Ach ja,und bei der Krankenkasse anrufen-wegen Mutterschaftsgeld.
Bekommst Du 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach der Geburt,kann man aber erst ca 7-8 Wochen vorher einreichen,da muß der FA auch was ausfüllen. |
Zählt das auch, wenn man privat versichert und Beamtin ist? Bekommt man da auch Mutterschaftsgeld? Oder gibt es da auch bestimmte Kritierien, die erfüllt sein müssen? |
Ich würde einfach mal bei Deiner Krankenkasse anrufen,die können Dir da weiterhelfen,auch evt an wen Du Dich sonst wenden kannst(falls die nicht zahlen)
Meine KK hat mir da immer sehr geholfen
So wie Bianca0815 schon schrieb,kann man zur Caritas oder zur Kirche gehen und wegen einem Zuschuß fragen(bei Caritas ist das die" Familie in Not"-Stiftung),aber da müssen Gehaltsnachweise vorgelegt werden! Sonst kann sich da ja jeder melden,auch die,die es nicht nötig haben!
Entbindungsgeld gibt es nicht mehr!Zumindestens nicht bei meiner KK,aber das kannst Du ja erfragen!
june
june75
Und schon irgendwo Informationen bekommen?
june
Akira
Leider hab ich noch keine weiteren Infos, will mich aber mal erkunden. Müsste aber so sein, dass wir nur Elterngeld und Kindergeld bekommen. War auch bei einem Kollegen und seiner Frau so (und die zwei sind auch Kollegen)...
Janinonah
Hallöle,
weiß jemand wie das ist? Das Elterngeld basiert doch auf den letzten 6 Nettogehältern. Jetzt heiraten wir. Funktioniert das, dass ich mich nun auf Lohnsteuerklasse 3 schreiben lasse und meinen Mann auf 5? Dann bekomme ich doch viel mehr Elterngeld als wenn beide auf 4 und 4 sind, oder?
Wie wird das geprüft? Es ist ja nicht illegal, zwei Gleichverdiener nicht auf die typischen 4 und 4 zu setzen.
Von zwei Freundinnen weiß ich, es hat funktioniert. Unser Steuerberater meint, das geht nicht... hm... aber wieso?
Danke Euch. Liebe Grüße, Janina
katnau
Hallo,
bei uns werden die Elterngeldanträge gleich im Krankenhaus ausgeteilt, wenn man da entbindet.
Glaube nicht, dass du als Beamtin Mutterschaftsgeld bekommst. So genau weiß ich das nicht mehr. Da kannst du halt nur im Mutterschutzgesetz nach lesen ...
Viel Spaß beim Anträge ausfüllen und eine schöne
lg kati
littlefoot
| Zitat: |
Original von Janinonah
Hallöle,
weiß jemand wie das ist? Das Elterngeld basiert doch auf den letzten 6 Nettogehältern. Jetzt heiraten wir. Funktioniert das, dass ich mich nun auf Lohnsteuerklasse 3 schreiben lasse und meinen Mann auf 5? Dann bekomme ich doch viel mehr Elterngeld als wenn beide auf 4 und 4 sind, oder?
Wie wird das geprüft? Es ist ja nicht illegal, zwei Gleichverdiener nicht auf die typischen 4 und 4 zu setzen.
Von zwei Freundinnen weiß ich, es hat funktioniert. Unser Steuerberater meint, das geht nicht... hm... aber wieso?
Danke Euch. Liebe Grüße, Janina |
Hallo Janina,
wie das mit dem Elterngeld funktioniert weiß ich leider nicht. Aber zu den Lohnsteuerklassen möcht ich Dir kurz was sagen.
Also, so wie Du schreibst seit Ihr beide Gleichverdiener, dass heißt grundsätzlich wäre die Steuerklasse 4 und 4 für Euch unterjährig gesehen am besten. Natürlich kannst Du Dich in die 3 schreiben lassen und Deinen Mann in 5.
Dies gilt dann aber für das gesamte Jahr ein nochmaliger Wechsel ist dann erst im nächsten Jahr möglich.
Ich persönlich würde es Dir aber nicht empfehlen, da bei einer Einstufung Deines Mannes in die Lohnsteuerklasse 5 in etwa 60 % seines Gehaltes an des Fiskus gehen. Wenn er in der Zeit in der Du zuhause bist der Alleinverdiener ist könnte es passieren, daß Ihr unterjährig weniger im Geldbeutel habt als mit 4 und 4. Mittels der Einkommensteuererklärung kriegt Ihr es zwar wieder raus aber halt in einem Betrag als Rückerstattung. Unterm Jahr müßt Ihr aber eventuell den Gürtel etwas enger schnallen.
LG
littlefoot