emily2808
Hallo liebe Mitstreiter,
ich sehe große Probleme für die Zukunft auf mich zukommen. Ich erhalte Unterhaltsvorschuss, der aber bald ausläuft.
Mit dem Vater meines Kindes habe ich eigentlich keine Probleme. Er sieht auch sein Kind regelmäßig. Allerdings hat er bisher kaum Unterhalt zahlen können, da er von ALG II abhängig wurde. Nun erhält er eine Erwerbsunfähigkeitsrente von ca. 500,00 EUR, wie er erzählt. Er könne auch noch in derselben Höhe hinzuverdienen, was er wohl auch tut, aber ich weiß nicht, ob das ein regulärer Job ist, denke ich er tut es "nebenbei". Er hat eine sehr teure Wohnung, die er weiterfinanziert bekommt während seiner gesamten Erwerbsunfähigkeit.
Das ist sehr deprimierend für mich. Mein Partner und ich arbeiten beide vollzeit. Mein Partner zahlt noch an zwei Kinder seinerseits Unterhalt. Unsere Wohnung ist preiswert, weil wir uns mehr nicht leisten können.
Haben wir je eine Chance auf Unterhalt vom Vater meines Kindes? Der Unterhaltsvorschuss läuft bald aus und wir sind auf das Geld dringend angewiesen.
Welche Möglichkeiten habe ich überhaupt?
Gruß emily
CaptainKathy
Also ich habe das selbe Prob und ich denke, das mein Ex nie was zahlen wird, weiöl er einfach niemals arbeiten wird, einmal faul immer faul... manchen gefällts ja H4 zu kriegen, mach dir keine zu großen Hoffnungen, es sei denn du willst ihn verklagen, dann hat man vielleicht ne kleine Chance
littlefoot
| Zitat: |
Original von CaptainKathy
es sei denn du willst ihn verklagen, dann hat man vielleicht ne kleine Chance
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da bin ich anderer meinung.
zunächst sollte man sich seine chancen ausrechnen ob überhaupt was zu holen ist, da der kläger erstmal alles im vorfeld bezahlen muss (zumindest mal den anwalt) und wenn dann nichts rauskommt hat man noch zusätzlich die anwalts-/gerichtskosten am hals.
ich selber bin auch ein scheidungskind und mein alter herr hat nie was für mich bezahlt, trotz klage. er hat es lieber vorgezogen sich mit seinen freunden johnny walker und jack daniels zu amüsieren als arbeiten zu gehen.
mein fazit:
zunächst einmal mit dem ex unter vier augen reden. ich denke man kriegt dann schon raus ob er zahlungswillig ist oder nicht. falls nicht hilft auch keine klage.
@ emily2808: trotzdem alles gute für dich und deine familie.
emily2808
Vielen Dank für Eure netten Antworten.
Ich werde versuchen, mit ihm zu reden. Im Grunde haben wir ja kein Riesenproblem miteinander und das möchte ich auch nicht wirklich, schon dem Kleinen zuliebe...
Gruß emily
CaptainKathy
| Zitat: |
Original von littlefoot
| Zitat: |
Original von CaptainKathy
es sei denn du willst ihn verklagen, dann hat man vielleicht ne kleine Chance
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da bin ich anderer meinung.
zunächst sollte man sich seine chancen ausrechnen ob überhaupt was zu holen ist, da der kläger erstmal alles im vorfeld bezahlen muss (zumindest mal den anwalt) und wenn dann nichts rauskommt hat man noch zusätzlich die anwalts-/gerichtskosten am hals.
ich selber bin auch ein scheidungskind und mein alter herr hat nie was für mich bezahlt, trotz klage. er hat es lieber vorgezogen sich mit seinen freunden johnny walker und jack daniels zu amüsieren als arbeiten zu gehen.
mein fazit:
zunächst einmal mit dem ex unter vier augen reden. ich denke man kriegt dann schon raus ob er zahlungswillig ist oder nicht. falls nicht hilft auch keine klage.
@ emily2808: trotzdem alles gute für dich und deine familie.
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Nunja Leute die auf den Unterhalt sehr angewiesen sind, kriegen dafür Prozesskostenhilfe. Ausserdem holt sich das JA irgendwann auch alles zuück. Ausserdem sind wir ja mitlerweile soweit, daß ein Arbeitsloser Arbeit annehmen muss, ansonsten werden ihm die Leistungen gestrichen, dann hat er gar keine Kohle mehr
Also ich glaub da fängt so mancher an freiwillig zu zahln
kukulux
also, der unterhaltsvorschuss geht ja erstmal bis zum 14ten lebensjahr und dann kann man ihn erweitern lassen. was aber mit aufwand verbunden ist. so wie du schilderst kommt da eben auch ncihts mehr, weil er so schlau war erwerbsunfähig zu sein. wann kommt man denn da wieder raus *fragendschaut*
vielleicht habe ich da aber auch was falsch verstanden. zumindest ist es so, dass er dem JA dann irgendwann das geld zurückzahlen muss. und du hast sowieso nur anspruch auf eben das was dir ohnehin nur zusteht., soll heißen. du bekommst doch den vorschuss und kindergeld?
ich kann mir nicht vorstellen das dein ex jemals wieder arbeiten gehen wird. denn den vorschuss den du jetzt bekommen hast, muss er ja auch zurückzahlen. es wird eine immer größere summe. also wird das böse für ihn, wenn er wieder arbeiten geht.
ein schwieriges thema. wünsche dir dass du es schaffst auch ohne fremde hilfe deine kinde r zu ernähren und großzu ziehen. ist schon hart, wenn dein partner selber zahlen muss. und dann auch noch unterhaltsangepasst. bleibt nicht viel übrig. mein partner zahlt auch für zwei kinder. er muss jetzt nur viel weniger zahlen, weil wir selber kinder haben. aber den ausgleihc bekommt sie dann von vater staat im moment noch. deswegen machen wir uns um die kinder keine sorgen. die sind gut versorgt. kriegen zwischendurch mal so flatscreens und so geschenkt. also kommts da wohl nicht so drauf an
littlefoot
| Zitat: |
Original von CaptainKathy
Ausserdem sind wir ja mitlerweile soweit, daß ein Arbeitsloser Arbeit annehmen muss, ansonsten werden ihm die Leistungen gestrichen, dann hat er gar keine Kohle mehr
Also ich glaub da fängt so mancher an freiwillig zu zahln |
naja, daß mit der arbeit annehmen muss ist auch so ne sache. es gibt auch hier mittel und wege sich dem ganzen zu entziehen. z.b. geh mal betrunken zum vorstellungsgespräch, dann heißt ne kann ich net gebrauchen und schon zahlt das arbeitsamt weiter (weil er hat es ja versucht).
zumanderen ist er wohl erwerbsunfähig, dann wird es ohnehin schwer mit arbeitsvermittlung.
kukulux muss ich leider völlig recht geben. die summe wird immer höher und er wird sich hüten jemals wieder zu arbeiten (zumindest nicht offiziel).
sandra
Hallo,
wenn du beim JA Beistandschaft beantragst, wird der Unterhalt
bis zum vollendeten 18 Lebensjahr deines Kindes weiter vom JA
vom Kindsvater eingezogen.
Hab diese Beistandschaft, weil sich der KV nicht um sein Kind kümmert
und dazu sehr unregelmässig Unterhalt zahlt.
Ist der Vater zahlungsunfähig, übernimmt das JA den Kindsunterhalt,
Nachteil der Vater hat SChulden beim JA, und die bleiben erstmal bestehen.
Ich denk die Prüfen das schon sehr genau, gehen wie bei uns zb auch soweit
Lohnpfändungen ect einzuleiten.
lg SAndra
Hextina
| Zitat: |
Original von CaptainKathy
Ausserdem sind wir ja mitlerweile soweit, daß ein Arbeitsloser Arbeit annehmen muss, ansonsten werden ihm die Leistungen gestrichen, dann hat er gar keine Kohle mehr |
Wenn ich das richtig lese dann bezieht er eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Das ist keine Arbeitslosigkeit mehr.
Also so weit ich das weiß (juristisch bin ich kein Spezialist) hat er einen Selbsbehalt von 770€ im Monat gegenüber seinem Kind. Hol dir halt mal 'nen Beratungsschein und lass dich bei einem Anwalt beraten.
LG,
Tina
kukulux
der selbstbehalt hat sich erhöht. bundeslandabhängig. aber zwischen 900 und 1200 €. mein mann hat ein selbstbehalt bon 1100€ anerkannt bekommen. die erwerbsunfähigkeitsrente ist nicht gerade sehr hoch. es sei denn er ist über 50

, dann kommt schon ein wenig zusammen
emily2808
Ich habe heute beim Jugendamt angerufen, da eine Beistandschaft besteht. Über eine Anrechnung des Einkommens bei Heirat bzw. dadurch folgender Ermäßigung des Selbstbehaltes des Unterhaltspflichtigen kennen die gar nichts.
Muss mir wohl einen Anwalt nehmen. Beratungsschein ist nicht, da ich arbeite. Müßte wohl Prozeßkostenhilfe beantragen.
Das Jugendamt macht jetzt erstmal eine Anfrage, wie der STand überhaupt ist.
LG emily
schnupe
| Zitat: |
Original von kukulux
also, der unterhaltsvorschuss geht ja erstmal bis zum 14ten lebensjahr und dann kann man ihn erweitern lassen. was aber mit aufwand verbunden ist. k |
Das ist nicht richtig. UHV wird nur bis zum 12. Lebensjahr bezahlt, und auch längstens für 72 Monate. Erweitern geht auch nicht, und bei Heirat des betreuenden Elternteiles fällt der UHV komplett weg.
@Kukulux
Deine angegebenen Selbstbehaltssätze gelten für erwerbstätig unterhaltspflichtige gegenüber minderjährigen Kindern.
Erwerbslose unterhaltspflichtige haben gegenüber ihren minderjährigen Kindern einen Selbstbehalt von Hextinas erwähnten 770€.
solariumsusp
HI denke dass du auf jeden fall unterhalt bekommen musst. wenn es probleme geben sollte erstatte eien anzeige bei deiner zuständigen staatsanwaltschaft
schnupe
| Zitat: |
Original von solariumsusp
HI denke dass du auf jeden fall unterhalt bekommen musst. wenn es probleme geben sollte erstatte eien anzeige bei deiner zuständigen staatsanwaltschaft |
Hm...und was soll das bringen?
Erzwingungshaft für einen Menschen, der erwerbsunfähigkeitsrente erhält?
Sorry, aber solche Ratschläg kann ich da absolut nicht im geringsten nachvollziehen.
schnupe
| Zitat: |
Original von littlefoot
zumanderen ist er wohl erwerbsunfähig, dann wird es ohnehin schwer mit arbeitsvermittlung.
kukulux muss ich leider völlig recht geben. die summe wird immer höher und er wird sich hüten jemals wieder zu arbeiten (zumindest nicht offiziel). |
Hm....also um überhaupt erwerbsunfähigkeitsrente zu erhalten....da geht man nicht zum Doc und sagt: Mein Arm tut ab und an weh.
Leben, und leben lassen.
Und: Andere Möglichkeit wäre doch auch: Kinder wohnen bei ihm, er hat mehr Zeit, Mutter könnte ohne den ganzen Stress arbeiten gehen, und Unterhalt zahlen.
Ich weiß, nun wird ein großer Aufschrei über mich fliegen (Kinder gehören zur Mutter etc.), aber es gibt Dinge im Leben, die muß man hinnehmen, ob es schmeckt oder nicht. In diesem Fall wohl akzeptieren, das Dad nicht zahlen können wird. Oder halt andere Lösungen (eine nannte ich ja grad) suchen. Handeln, nach Wegen suchen, und sich nicht am Unterhalt festbeißen.
Tut den Kindern nicht gut, einem selber auch nicht, man lebt nur einmal, der andere Elternteil auch nur.
Leonie
Wenn eine Beistandschaft besteht und das Jugendamt sich um den Unterhalt kümmern soll, DARF man als Mutter wegen dieser Sache gar nicht klagen! Damit nicht doppelt geklagt wird.
So hat man es mir auf dem JA erklärt. Die regeln alles für mich, wenn kein Unterhalt kommt, gibt's automatisch Unterhaltsvorschuss. Den musste ich ganz am Anfang mal beantragen, danach kam immer vom JA Geld.
Desweiteren hat Schnupe recht. Unterhaltsvorschuss gibt es nur bis zum 12. Lebensjahr, max. 72 Monate. Aber die Beistandschaft, also dass das JA dir mit dem Unterhalt hilft, bleibt automatisch bis dein Kind volljährig ist. Nur leider kann es passieren, wenn der Vater nicht zahlt, dass du dann lange auf das Geld warten musst.
kukulux
also das mit dem bis zum 14ten lebensjahr hat mein arbeitskollege gerade durchbekommen und mir so berichtet. vorletzte woche erst. gibt es da unterschiede in den bundesländern. wohnt in den neuen. ist aber fakt aber allerdings nur an mich übertraen.
die mutter der kinder meines mannes ist auch erwerbsunfähig. das heißt also, die düsseldorfer tabelle ist dies letztes jahr nur für uns gültig gewesen? und der anwalt und die richterin haben menem mann mehr zugesprochen weil er gutaussehend ist?! von wann und woher ist dein wissen? also ich schrieb die neuen selbstbehaltsätze die sogar überall zu recherchieren sind. guck nochmal nach!
ich denke auch, das schnupe recht hat. habe schon die sachte meinung geäußert! meine antwort lautet auch. dann ab mit den kindern zum papa, auch wenns schwer fällt!