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Mitteilungspflicht Arbeitgeber (soll / muss) - Endlich schwanger - Meine Schwangerschaft



Akira
Hallo ihr Lieben!

Laut Mutterschutzgesetz soll (!!! nicht muss !!!) man den Arbeitgeber ja von der Schwangerschaft berichten, wenn man davon erfährt. Solange man dies aber nicht tut, kann man von den Rechten für Schwangere auch nicht Gebrauch machen.

So, aber gibt es auch eine Grenze, ab wann man es sagen MUSS? Mir wurde heute gesagt, man MUSS bis zur 12. Woche Bescheid sagen. Wo steht das und stimmt das? Ich kenne nur den Teil, man SOLL es mitteilen...

Geht dabei letzten Endes auch nicht um mich, ich hab es in der 10. Woche mitgeteilt Grien
littlefoot
Zitat:
Original von Akira
Hallo ihr Lieben!

Laut Mutterschutzgesetz soll (!!! nicht muss !!!) man den Arbeitgeber ja von der Schwangerschaft berichten, wenn man davon erfährt. Solange man dies aber nicht tut, kann man von den Rechten für Schwangere auch nicht Gebrauch machen.


Ja, das ist richtig. Es gibt für Mütter keinen gesetzlichen Zwang zur Mitteilung der Schwangerschaft, jedoch verliert sie alle Rechte die einer werdenden Mutter zustehen, insbesondere Kündigungsschutz, zumutbare Beschäftigung und Beschäftigungsverbot.

Warum eine Frau dies verheimlichen soll ist mir allerdings ein Rätsel ?

Zitat:
Original von Akira
So, aber gibt es auch eine Grenze, ab wann man es sagen MUSS? Mir wurde heute gesagt, man MUSS bis zur 12. Woche Bescheid sagen. Wo steht das und stimmt das? Ich kenne nur den Teil, man SOLL es mitteilen...


Ich habe im gesamten Mutterschutzgesetz keinen Passus gefunden der besagt, dass eine schwangere Frau es irgendwann sagen muss. Ich glaube soweit hat der Gesetzgeber garnicht mitgedacht, denn man kann es irgendwann ja nicht mehr verheimlichen.

Sollte ein Frau es wirklich verheimlichen wollen, würde ich ihr dennoch nahelegen es spätestens zu Beginn der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor der Entbindung) bekanntzugeben, da sie laut Gesetz ab diesem Zeitpunkt nicht mehr arbeiten darf.

Ich hoffe es hilft einwenig.

LG
black cat
Kleiner Einwand: Sie darf schon, sollte aber nicht.
Allerdings darf sie nach der Geburt defin itiv 8 Wochen nicht beschäftigt werden.

Darf ich fragen wo das Problem liegt? Hast du keinen guten Draht zu deinem Arbeitgeber? Hat er deine Schwangerschaft noch nicht bemerkt? Immerhin bist du schon in der 32. Woche. Wenn du nach der SS irgendwann wieder dort arbeiten möchtest, solltest du es ihm schon jetzt sagen. Er sollte wenigstens die Chance haben noch einen Ersatz für dich zu finden.
Sassenach
Zitat:
Original von Akira

Geht dabei letzten Endes auch nicht um mich, ich hab es in der 10. Woche mitgeteilt Grien


Black cat, wer lesen kann ist klar im Vortel! pfeif
Kaethe
Ich habs dem "Chef" dann gesagt, wenn ich es allen anderen auch mitgeteilt habe...also so um die 12. Woche..
Naja, der wird hocherfreut sein...zum 7. Mal. schiel
black cat
Zitat:
Original von Sassenach
Zitat:
Original von Akira

Geht dabei letzten Endes auch nicht um mich, ich hab es in der 10. Woche mitgeteilt Grien


Black cat, wer lesen kann ist klar im Vortel! pfeif


Tschuldigung, nehme alles zurück. Grien
connylein
es könnte ja auch gar nicht vorgeschrieben sein, dass man es bis zur 12. woche sagen muss, immerhin gibt es ja genügend frauen, die is da selbst noch nicht wissen...
kenn mich da aber auch nicht weiter aus..
Akira
Ich hab im Mutterschutzgesetz auch nichts gefunden, dass man es sagen MUSS. Und die letzten 6 Wochen darf man auf eigenen Wunsch arbeiten, gezwungen werden jedoch nicht.

Irgendwer sagte mir kürzlich, man dürfe bereits 2 Wochen nach Geburt auf Wunsch wieder arbeiten? War mir ebenfalls fremd verwirrt
littlefoot
Zitat:
Original von Akira
Irgendwer sagte mir kürzlich, man dürfe bereits 2 Wochen nach Geburt auf Wunsch wieder arbeiten? War mir ebenfalls fremd verwirrt


Soweit ich weis ist das nur beim Todesfall des Kindes möglich und auch nur wenn die Mutter draufbesteht.
black cat
Soviel ich weiß ist des bis 8 Wochen nach der Geburt definitiv verboten. Der Körper muss sich ja so oder so regenerieren.
Aber vielleicht hast du einen studierten Juristen im Bekanntenkreis, den du mal fragen kannst
littlefoot
Bevor wir hier alle nur rumrätseln und die Frage klären darf Frau oder darf Frau nicht, ist hier mal der Gesetzesauszug zu § 6 MuSchG Beschäftigungsverbote nach der Entbindung. Dabei ist für mich der Satz 3 im ersten Absatz von Bedeutung.
Ich hoffe es hilft einwenig.

(1) 1 Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. 2 Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. 3 Beim Tod ihres Kindes kann die Mutter auf ihr ausdrückliches Verlangen ausnahmsweise schon vor Ablauf dieser Fristen, aber noch nicht in den ersten zwei Wochen nach der Entbindung, wieder beschäftigt werden, wenn nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht. 4 Sie kann ihre Erklärung jederzeit widerrufen.

(2) Frauen, die in den ersten Monaten nach der Entbindung nach ärztlichem Zeugnis nicht voll leistungsfähig sind, dürfen nicht zu einer ihre Leistungsfähigkeit übersteigenden Arbeit herangezogen werden.

(3) 1Stillende Mütter dürfen mit den in § 4 Abs. 1, 2 Nr. 1, 3, 4, 5, 6 und 8 sowie Abs. 3 Satz 1 genannten Arbeiten nicht beschäftigt werden. 2Die Vorschriften des § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 sowie Abs. 5 gelten entsprechend.
black cat
Das steht da echt so? Hätt ich jetzt nicht gedacht... schiel
littlefoot
Ja, daß steht da so. Oder glaubst Du ich würde mir so einen Sch... einfallen lassen.
Da sieht man wie herzlos die Gesetzgebung ist.
Celeste
Was ist daran herzlos? Versteh ich nicht..
black cat
Naja, ich denke littlefoot meint, dass die Mütter nach dem Tod ihrer Kinder was anderes im Kopf haben als zu arbeiten. Vielleicht wollen sie aber gerade dann arbeiten, um die Ereignisse aus dem Kopf zu bekommen. Man weiß es nicht, man steckt nicht drin.
littlefoot
@blackcat: Danke, dass hab ich gemeint.