littlefoot
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Original von Ilona
Nein der Anleger sind immer die Eltern. bei einigen Anlagemöglichkeiten können als Begünstigte die Kidner angegeben werden oder es kann eine Schenkung mit 14 statt finden aber nur auf den namen der Kinder geht es nicht. Ausgenommen sind soweit ich weis Kinder-Sparbücher aber wie gesagt das sind Geldvernichtungsmaschienen. Allerdings muss da der oder die Erziehungsberechtigte/n auch ihr Einverständnis geben. |
Danke Ilona, hab ich wieder was gelernt.
