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Kein Kindergeld mehr für Pflegeeltern - Adoption und Pflegeeltern



verwahrung
Hilfe ,
nach einem neuen Urteil des BFH ( Urteil vom: 29.01.2003BStBI 2003 Seite 469 ) erhalten Pflegeeltern kein Kindergeld mehr wenn sie nicht mind. 20v.H. für Unterhaltsaufwendungen nachweisen können !  verwirrt  
Das können die meißten Pflegeeltern nicht !
Ist das der Fall erhalten die leiblichen Eltern das Kindergeld !?!
( Obwohl diese in den meißten Fällen, überhaupt nicht ihre Kinder betreuen )
 Mit dem Kopf gegen die Wand…  
Kann jemand uns hierzu Rat geben oder an zuständige Einrichtungen verweisen ? :idee

Vielen dank im voraus

verwahrung
Susanne
hallo.

sry, aber dazu hab ich leider auch keinen rat...

ich find's nur allerhand!
das ist wohl echt die höhe!
da kümmern sich schon 'fremde' leute um ein kind und die leiblichen eltern kriegen dafür auch noch geld????
nach welchem prinzip solln das funktionieren????

gibts da eine begründung für???
Engelflügel
[quote][i]Original von verwahrung[/i]
Pflegeeltern kein Kindergeld mehr wenn sie nicht mind. 20v.H. für Unterhaltsaufwendungen nachweisen können !  verwirrt  
Das können die meißten Pflegeeltern nicht !
[/quote]

wie ist das gemeint?
Engelflügel
gibt es zu diesem Thema einen link?
Engelflügel
ab wann soll das sein?
Roy
Hallo Melli,

schau mal hier
[URL]http://www.restposten-pflegefamilie.de/Initiative/Urteil/urteil.html[/
URL]

Gruss Roy