shini
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RE: Wer kann mir helfen???? |
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Hallo Janine!
Erst mal: Viel Erfolg auf der Suche!!!
Bin zwar kein Experte in Sachen Adoptionsrecht, aber theoretisch müsste Dir das Jugendamt weiterhelfen können -- wenn nicht sogar müssen. Nachdem Du scheinbar nichts über Deine Schwester weißt, handelt es sich scheinbar um eine anonyme Adoption. Folglich kennen Deine Eltern die Adoptionseltern nicht und können so auch keinen Kontakt herstellen. Allerdings hat das Jugendamt alle Informationen, die du brauchst: Name der Adoptionseltern, Aufenthaltsort (zumindest in der Vergangenheit, der Rest lässt sich mit etwas Aufwand über die Einwohnermeldeämter rausfinden). Und so weit ich weiß, dienen bei anonymen Adoptionen die Jugendämter als Schnitt- und Kontaktstelle zwischen leiblichen und Adoptionseltern.
In der Folge müsste also das Jugendamt Briefe/Geschenke etc. mit Zustimmung der Ado-Eltern an deine Schwester weiterleiten können/müssen -- oder im Zweifel, da die Schwester mittlerweile volljährig ist, auch direkt an diese. Mein Tipp: Hartnäckig dranbleiben und bohren.
Und lass Dich nicht damit abspeisen, dass es keine Unterlagen gibt: Das Adoptionsvermittlungsgesetz schreibt vor
"§ 9b Vermittlungsakten
(1) Aufzeichnungen und Unterlagen über jeden einzelnen Vermittlungsfall (Vermittlungsakten) sind, gerechnet vom Geburtsdatum des Kindes an, 60 Jahre lang aufzubewahren. Wird die Adoptionsvermittlungsstelle aufgelöst, so sind die Vermittlungsakten der Stelle, die nach § 2 Abs.1 Satz 3 oder Satz 4 ihre Aufgaben übernimmt, oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes, in dessen Bereich die Adoptionsvermittlungsstelle ihren Sitz hatte, zur Aufbewahrung zu übergeben. Nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums sind die Vermittlungsakten zu vernichten."
Liebe Grüße
shini
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