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Sorgerecht und Unterhalt - Nach Schwangerschaftsabbruch Unterhaltsanspruch??? :





Nach Schwangerschaftsabbruch Unterhaltsanspruch??? - Ratgeber Sorgerecht und Unterhalt - Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.
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Zum Ende der Seite springen Nach Schwangerschaftsabbruch Unterhaltsanspruch???
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lhoffmann lhoffmann ist männlich
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Nach Schwangerschaftsabbruch Unterhaltsanspruch???

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Hallo zusammen!
Ich würde gerne von jemandem wissen wie wohl der ungefähre Unterhaltsanspruch einer Mutter gegenüber dem biologischen Vater (unverheiratet, ONS) aussieht, wenn es überhaupt einen gibt, wenn die Schwangerschaft aufgrund von schweren genetischen Fehlern im 5. Monat abgebrochen wurde. Die Mutter war Studentin und hatte kein nennenswertes Einkommen.
Kann mir jemand helfen?
Sollte ich zur ungefähren Berechnung ein Jugendamt aufsuchen?

Für einen Tipp/Hinweis wäre ich sehr dankbar.
Danke,
Lutz
02.06.2004 19:45 lhoffmann ist offline E-Mail an lhoffmann senden Beiträge von lhoffmann suchen Nehmen Sie lhoffmann in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Karina
unregistriert


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Ohne Kind kein Unterhaltsanspruch! Wofür sollst du denn dann zahlen?
02.06.2004 19:46
kleinesme
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Hi,

erstmal tut es mir leid das deeine Bekannte/Freundin
einen schwangerschaftsabbruch machen musste.

Aber wegen dem unterhalt denke ich, das ihr da keiner zusteht,
weil es ja kein baby gibt und sie nach wievor für ihr einkommen selber verantwortlich ist. ( sie ist ja arbeitsfähig)
Gäbs ein baby würde ihr auf alle Fälle Unterhalt für das Kind zu stehen,
aber so wohl kaum, sorry. Für sich selber kann sie meines Wissens auch nur Unterhalt fordern wenn sie Kinder von demjenigen welchen hätte.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von kleinesme: 02.06.2004 19:50.

02.06.2004 19:48 kleinesme ist offline E-Mail an kleinesme senden Beiträge von kleinesme suchen Nehmen Sie kleinesme in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
lhoffmann lhoffmann ist männlich
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naja, es geht um den Unterhaltsanspruch für die MUTTER, der nach § 1615 I BGB ja maximal 4 Monate vor und bis zu 3 Jahre nach der Geburt in Anspruch genommen werden kann.
02.06.2004 19:49 lhoffmann ist offline E-Mail an lhoffmann senden Beiträge von lhoffmann suchen Nehmen Sie lhoffmann in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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@ kleinesme

Ja, das wünsche ich prinzipiell auch keinem, egal wie der ******** zu dem Kind stand. Sie hat auch hart damit zu kämpfen, aber ihre Familie steht ihr wohl sehr stark zur Seite.
02.06.2004 19:52 lhoffmann ist offline E-Mail an lhoffmann senden Beiträge von lhoffmann suchen Nehmen Sie lhoffmann in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
kleinesme
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ich denke da wird sie keinen haben,
da dieser soweit cih weiss, nur der mutter zusteht wenns auch ein Kind gibt.
Um dir 100% sicher zu sein würde ich einfach mal auf
dem Jugendamt anrufen, aber ich bin mir ziemlich sicher das du da nichts zu befürchten hast.
02.06.2004 19:52 kleinesme ist offline E-Mail an kleinesme senden Beiträge von kleinesme suchen Nehmen Sie kleinesme in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
schnupe
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Die Mutter hat diesen Anspruch nur, wenn sie wegen der Betreuung eines Kindes nicht mehr arbeiten gehen kann.
Sie ist also weiterhin arbeitsfähig, und muß sich selbst versorgen.
Persönlich kann ich nur sagen, finde ich diese Regelung auch gerecht.
Man/Frau, kann sich ja nun nicht auf die faule Haut legen, und jemanden anderes zahlen lassen.
Wo kämen wir denn da hin?*kopfschüttel*
03.06.2004 08:53 schnupe ist offline E-Mail an schnupe senden Beiträge von schnupe suchen Nehmen Sie schnupe in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie schnupe in Ihre Kontaktliste ein Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
schnupe
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Ups....sorry, hab grad erst gemerkt, das Du derjenige bist, der zahlen soll.....
Also mach Dir keine Gedanken. Du wirst für sie nichts zahlen müssen.
03.06.2004 08:57 schnupe ist offline E-Mail an schnupe senden Beiträge von schnupe suchen Nehmen Sie schnupe in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie schnupe in Ihre Kontaktliste ein Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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