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User2
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Hallo zoita,

ob du nach 2 Jahren Erziehungsjahren Anspruch auf ALG hast, hängt davon ab was du vor dieser Zeit gemacht hast.
Während des Erziehungsgeldbezuges darfst du 30 Std. pro Woche arbeiten, ohne den Anspruch aufs Erziehungsgeld zu verlieren.

Was heißt du bekommst vom Arbeitsamt keine Information? Wenn du dort nachfragst müssen die dir doch etwas dazu sagen?
11.02.2005 01:41
User2
unregistriert


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Ich hab mir gerade einige Musterbescheide im Netz angesehen.

Steht bei dir vielleicht sowas wie:

"Bitte beachten Sie, daß die Leistungen zunächst nur bis zum xx.xx.2005 gewährt werden. Bitte beantragen Sie daher rechtzeitig vor diesem Datum die Weiterbewilligung der Leistungen bei dem für sie zuständigen Jobcenter."

?

So steht es nämlich auf fast allen Mustern die ich gefunden habe. Demnach muß man die Weiterbewilligung beantragen.
13.02.2005 14:05
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