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Zum Ende der Seite springen Freistellung bei Erkrankung des Kindes
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yifter yifter ist männlich
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Freistellung bei Erkrankung des Kindes

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In meinem Arbeitsvertrag steht wörtlich:
"Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Erkrankung eines Kindes besteht nicht."

Heisst das jetzt, wenn mein zweijähriger Sohn krank wird, kann mich die Kinderärztin nicht krankschreiben? Ist diese Festlegung im Arbeitsvertrag überhaupt rechtens?
10.03.2005 08:28 yifter ist offline E-Mail an yifter senden Beiträge von yifter suchen Nehmen Sie yifter in Ihre Freundesliste auf Webnews
Susanne Susanne ist weiblich
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Ob die rechtens ist, weiß ich nicht.

Aber wenn DU krankgeschrieben wirst dann ist das so!
auf der Krankmeldung steht ja der Grund nicht drauf...

meine mutter hat isch immer vom hausarzt krankschreiben lassen - dann hat keiner was 'gemerkt' zuzwinker (nur so als tip)

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Liebe Grüße Susanne mit Sarah *19.10.2004 und Jonas *24.2.2007

10.03.2005 08:30 Susanne ist offline E-Mail an Susanne senden Beiträge von Susanne suchen Nehmen Sie Susanne in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Susanne in Ihre Kontaktliste ein Webnews
Birgit Birgit ist weiblich
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Hallo yivter,

das ist okay so. Wenn dein Sohn krank ist bekommst du vom Kiarzt Krankmeldung und das sendest du zur KK und von dort bekommst du das Geld. Also auch keine Einkommensverlust. Denn die KK fragt beim AG nach was du für diese Zeit verdient hättest und bekommst das gezahlt.

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10.03.2005 08:58 Birgit ist offline E-Mail an Birgit senden Homepage von Birgit Beiträge von Birgit suchen Nehmen Sie Birgit in Ihre Freundesliste auf Webnews
yifter yifter ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von yifter



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@Birgit

Danke, das habe ich mir auch schon gedacht, nur diese Formulierung im Arbeitsvertrag kannte ich noch nicht, die klingt auch ganz schön eigenartig.
10.03.2005 09:05 yifter ist offline E-Mail an yifter senden Beiträge von yifter suchen Nehmen Sie yifter in Ihre Freundesliste auf Webnews
Birgit Birgit ist weiblich
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stimmt, aber das ist normal und auch okay so.
Dafür hat die KK ja die 10 Tage "Kinderkrankheit" eingerichtet.

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10.03.2005 09:15 Birgit ist offline E-Mail an Birgit senden Homepage von Birgit Beiträge von Birgit suchen Nehmen Sie Birgit in Ihre Freundesliste auf Webnews
funkydanny funkydanny ist weiblich
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meine firma bezahlt auch nix wenn ich auf mein Kind krank bin, das zahlt alles die Krankenkasse, aber es dauert eine Weile bis das geld am konto ist weil sie erst nachforschen muss wieviel verdienstausfall ich hatte.

Mein Freund wiederrum bekommt die ersten 6 tage von der Firma bezahlt, und da es da Unterschiede gibt, steht das bestimmt bei dir im Arbeitsvertag

:winken:

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Das ist mein großes Baby

14.03.2005 12:37 funkydanny ist offline E-Mail an funkydanny senden Beiträge von funkydanny suchen Nehmen Sie funkydanny in Ihre Freundesliste auf Webnews
jilzoe
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RE: Freistellung bei Erkrankung des Kindes

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es gibt nun mal die clauseln in einem vertrag/dein arbeitgeber ist nicht gerade familienfreundlich ..würd ich mal frech behaupten.
18.03.2005 18:10
Birgit Birgit ist weiblich
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@ jilzoe

was hat das mit familienfreundlich zu tun?

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18.03.2005 18:36 Birgit ist offline E-Mail an Birgit senden Homepage von Birgit Beiträge von Birgit suchen Nehmen Sie Birgit in Ihre Freundesliste auf Webnews
Birgit Birgit ist weiblich
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@ funnkydanny

gib doch die Krankmeldung vom Kind beim AG damit er die notwendigen Unterlagen dazu legt und schicke es dann zur KK zuzwinker
dann geht das ganze etwas schneller Grien

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18.03.2005 18:37 Birgit ist offline E-Mail an Birgit senden Homepage von Birgit Beiträge von Birgit suchen Nehmen Sie Birgit in Ihre Freundesliste auf Webnews
jilzoe
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dein arbeitgeber zahl das halt nicht,ander schon ,
dein arbeitgeber spart halt geld,er zahl keine extra leistungen....

aber wenn dein kind krank ist kannst du trotzdem arbeiten gehen...

du muss zu deiner krankenversicherung und ein antrag auf eine Haushaltshilfe stellen,das wird aber nicht immer genähmigt....dir bleibt eigentlich keine andere wahl,außer du suchst dir eine betreung für dein kind in deinem umfeld....bist du alleinerziehende?
18.03.2005 19:18
jilzoe
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RE: Freistellung bei Erkrankung des Kindes

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Außerdem schreibt dich kein kinderarzt krank,
18.03.2005 19:20
funkydanny funkydanny ist weiblich
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RE: Freistellung bei Erkrankung des Kindes

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das ist ja aber auch nicht ganz richtig, ich habe meine Krankenmeldungen immer vom Kinderdoc bekommen.

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Das ist mein großes Baby

18.03.2005 19:46 funkydanny ist offline E-Mail an funkydanny senden Beiträge von funkydanny suchen Nehmen Sie funkydanny in Ihre Freundesliste auf Webnews
jilzoe
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RE: Freistellung bei Erkrankung des Kindes

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ja die meldung das dein kind krank ist ,und nicht du....lg
18.03.2005 19:51
Birgit Birgit ist weiblich
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Zitat:
Original von jilzoe
dein arbeitgeber zahl das halt nicht,ander schon ,
dein arbeitgeber spart halt geld,er zahl keine extra leistungen....

aber wenn dein kind krank ist kannst du trotzdem arbeiten gehen...

du muss zu deiner krankenversicherung und ein antrag auf eine Haushaltshilfe stellen,das wird aber nicht immer genähmigt....dir bleibt eigentlich keine andere wahl,außer du suchst dir eine betreung für dein kind in deinem umfeld....bist du alleinerziehende?


was willst du damit sagen? Ich versteh dein Beitrag nicht
warum soll ich arbeiten gehen wenn mein Kind krank ist ???? Wenn ich eine Krankmeldung vom Kiarzt habe das mein Kind krank ist dann schicke ich die Bescheinigung an meinen AG und der schickt es mit den notwendigen Informationen an die KK.
warum soll ich arbeiten gehen???

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RE: Freistellung bei Erkrankung des Kindes

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das will ich sehen,das glaubst du doch wohl selber nicht was du hier schreibst oder?
18.03.2005 20:07