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Zum Ende der Seite springen Umgangsrecht bei Alleinerziehenden
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sunrise3112 sunrise3112 ist weiblich
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Alarm!

Umgangsrecht bei Alleinerziehenden

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Hallo!!
Ich bin alleinerziehende Mutter und Berufstätig im Nachtdienst. Ich habe eine Tochter von 2 Jahren die in der Zeit wo ich arbeiten gehe sehr gut von den Großeltern betreut wird.
Der Vater von meiner Kleinen möchte das Ungangsrecht in Gebrauch nehmen. Meine Frage ist wie oft darf er meine Tochter zu sich nehmen; bzw. gibt es vielleicht eine Vorschrift wo ich mich dran orientiren kann?
Also wir waren nie verheiratet und haben auch nie zusammen gewohnt, nur um die Sachlage etwas zu verdeutlichen.

Wäre um jeden Rat dankbar!!!
28.03.2005 16:36 sunrise3112 ist offline E-Mail an sunrise3112 senden Beiträge von sunrise3112 suchen Nehmen Sie sunrise3112 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
redneb
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Mmmh,

so wie Du das schreibst klingt das, als sei es Dir nicht recht, dass Deine Tochter Kontakt zu ihrem Vater hat.

Oder täusche ich mich da?



Fragend,
redneb
28.03.2005 17:13
sunrise3112 sunrise3112 ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von sunrise3112



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Naja also ich selbst bin ohne meinen Vater groß geworden und von daher möchte ich das eigentlich nicht. Nur ich versteh mich mit ihrem Vater nicht besonders und mich interessiert halt wie oft er sie sehen darf. Sie sollen sich schon besser kennenlernen. Alica, so heißt sie, soll ja auch wissen wo sie her kommt.
28.03.2005 17:48 sunrise3112 ist offline E-Mail an sunrise3112 senden Beiträge von sunrise3112 suchen Nehmen Sie sunrise3112 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
User2
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Es gibt keine gesetzliche Vorschrift wie oft und wie lange der Umgang stattfinden soll.
Es kommt auch ganz auf das Verhältnis zwischen Kind und Vater an würde ich sagen.
Wenn ein Kind den Vater kaum kennt ist es wohl kaum förderlich es gleich über das ganze Wochenende beim Vater zu lassen.

Wenn du dir unsicher bist kannst du dir beim Jugendamt Rat holen. Sie vermitteln auch zwischen dir und dem Vater was den Umgang betrifft.
28.03.2005 17:54
dreamteam1971 dreamteam1971 ist weiblich
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Sorry Mela, oftmals ist es nicht sehr ratsam in solchen Angelegenheiten das Jugendamt einzuschalten. Man denkt eigentlich, sie sollten für diese Angelegenheiten zuständig sein, zum Wohl des Kindes, aber bei einer Freundin mußte ich es vor kurzem selbst miterleben, wie diese zur "Paragraphen reiten". Insofern bin ich schon ein bisschen skeptisch, was die Zuhilfenahme des JA betrifft.
Vielleicht triffst du auch, Sunrise, einen Sachbearbeiter, der deine Situation voll und ganz versteht und auf dich eingeht. Ich würde es dir wünschen und möchte dir auch keine Angst machen vor dem Schritt zum JA, nur ich habe auch schon einige weniger erfreuliche Dinge gehört.

Nun mal zu deiner eigentlichen Frage. Mich würde dazu interessieren, ob er überhaupt schon Umgang mit der Kleinen hatte, habt ihr euch erst vor kurzem getrennt, daß es die erschwert. Wie geht sie auf ihren Vater zu? Generell sagte mir man damals im Jugendamt, ist es besser für ein Kind, öfter die Woche Kontakt zum Vater zu haben, zumindest in dem Alter, als nur alle zwei Wochen. Sie meinten, einmal am Wochenende und ein- bis zweimal unter der Woche. Aber das kann wohl niemand von einem verlangen!!!
29.03.2005 00:49 dreamteam1971 ist offline E-Mail an dreamteam1971 senden Beiträge von dreamteam1971 suchen Nehmen Sie dreamteam1971 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
schnupe
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Ich persönlich denke immer, man sollte das Umgangsrecht möglichst weit ausbauen, so viel, wie es jeder für sich vereinbaren kann, jedoch oft genug, um dem Kind gerecht zu werden.

Ich denke, mit 2 Jahren sollte Vater sie schon auch mal unter der Woche zusätzlich bekommen, um ein gutes Verhältnis aufbauen zu können.

Übernachten bei Vater am WE unter 4 ist glaube ich nicht nötig und unbedingt durchsetzbar, jedoch würde ich auch hier das Verhältnis zwischen Kind und Vater entscheiden lassen.

Als aussenstehender ist es schwer soetwas zu beurteilen, genauso finde ich die vorgegebenen Richtlinien nicht unbedingt förderlich.
Förderlich, um diese als "Mindestumgang" zu sehen.....aber sie sollten doch frei für mehr Umgang sein...........und das liegt an den Personen selbst, was sie draus machen.
29.03.2005 07:39 schnupe ist offline E-Mail an schnupe senden Beiträge von schnupe suchen Nehmen Sie schnupe in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie schnupe in Ihre Kontaktliste ein Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
honeybunny honeybunny ist weiblich
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ich mußte das JA in anspruch nehmen da der ******** das umgangsrecht eingeklagt hat und mußte und muß miterleben was da zum teil für unfähige leute arbeiten...
ich denke vom prinzip ist es ja nicht schlecht das kind und vater sich öfter die woche sehen aber es muß auch im rahmen eines machbaren sein. ich meine man will ja nicht nur knecht fürs eigene kind sein. man aht ja auch andere verpflichtungen. ich meien so mit hin und her bringen und zeit haben wenn es zurückkommt.ist halt denke ich eine planungsfrage und die spontanität mit dem kind geht verloren.... aber wenn beide elternteile in der nähe wohnen und das vereinbaren können , vorausgesetzt kind und vater kennen und verstehen sich, kann auch eine spielplatzbesuch eine alternative sein. der mutter ist damit geholfen, denn das kind ist draussen sie kann am anfang dabei sein wenn not ist und der vater kann sein kind auch sehen.

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31.03.2005 22:26 honeybunny ist offline E-Mail an honeybunny senden Beiträge von honeybunny suchen Nehmen Sie honeybunny in Ihre Freundesliste auf YIM-Name von honeybunny: bunny2903 MSN Passport-Profil von honeybunny anzeigen Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
redneb
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Zitat:
da der ******** das umgangsrecht eingeklagt hat


Heißt das jetzt im Umkehrschluss: Du wolltest nicht, dass "der ********" (ich nehme an, Du meinst den Vater eines Kindes) dieses Kind auch sieht?

Irritiert
redneb
31.03.2005 22:32
honeybunny honeybunny ist weiblich
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Zitat:
Original von redneb
Zitat:
da der ******** das umgangsrecht eingeklagt hat


Heißt das jetzt im Umkehrschluss: Du wolltest nicht, dass "der ********" (ich nehme an, Du meinst den Vater eines Kindes) dieses Kind auch sieht?

Irritiert
redneb


ja so meinte ich das, denn der ******** (ein vater verhält sich anders) hatte mir unter anderem angedroht wenn ich ihn verlasse nimmt er die kinder und schafft sie in die türkei zu seinem vater (der ******** ist türke)
das jugendamt hat mir unterstellt ich würde mir das aus den fingern saugen Waaaas?
und die schläge und tritte habe ich mir auch nur ausgedacht. soviel zur kompetenz des JA.
deswegen möchte ich den umgang nicht- habe aber leider keine wahl das gericht hat ihm betreuten umgang zugesprochen umgang im besein eines mitarbeiters des JA in den räumen des JA. Als Empfehlung des gericht gab es ein bis zweimal wöchentlich bis zweiwöchentlich mindestens 30 min und am besten aber 2 stunden
toll und die restliche zeit hab ich dann für termine und wo bleiben da die kinder? Aber es ist ja alles zum wohle des kindes Angry Fire mal abgesehen vom fahrgeld und so weiter

__________________

31.03.2005 22:50 honeybunny ist offline E-Mail an honeybunny senden Beiträge von honeybunny suchen Nehmen Sie honeybunny in Ihre Freundesliste auf YIM-Name von honeybunny: bunny2903 MSN Passport-Profil von honeybunny anzeigen Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
redneb
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Ja,

das ist doch mal ein Standpunkt: Du willst nicht, dass dieser Vater Kontakt zu seinen Kindern hat. Punkt.

Das Drumherum läuft für mich unter "alle sind blöde außer ich".

Unfroh,

redneb
31.03.2005 23:00
redneb
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Sorry Chopi,

aber ich halte es für das Hinterletzte, wenn Kindern ihre Väter vorenthalten werden.
31.03.2005 23:11
redneb
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Zitat:
sei nich immer so verbissen, das gibt falten


Kannse mal auf mein Alter gucken? DAHER kommen die Falten. rofl

Und ich schreib jetzt nix dazu, wie aus Kindern kleine Beziehungs-Pershings gemacht werden. Ist ja schließlich bares Ged wert, so ein Kind.
31.03.2005 23:19
honeybunny honeybunny ist weiblich
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Zitat:
Original von redneb
Sorry Chopi,

aber ich halte es für das Hinterletzte, wenn Kindern ihre Väter vorenthalten werden.


ich bin auch nicht dafür das kinder ihre väter nicht kennenlernen und ich bin auch nicht dafür das die frauen ohne grund den vätern die kinder vorenthalten.
wäre bei mir die lage anders würde ich das in meiner situation auch anders sehen. und ich hatte mir ein bißchen unterstützung vom JA gewünscht und nicht so eine spruch wie ich ihn vom mitarbeiter vom JA an den kopf geknallt gekriegt habe:" hier kommen täglich 10 frauen rein die erzählen das sie verprügelt werden und bei dreien stimmt es höchstens." verstehst du das ich meine er hat mich gleich als lügnerin abgestempelt. und so war auch der bericht an das gericht verfasst.
ich halte uach nix davon das mütter ihre kinder als waffe gegen den vater benutzten im trennungsstreit. aber ich möchte auch meine kinder nicht in der türkei suchen müssen denn dort hat der "vater" das sorgerecht, schließlich ist es sein land. Verstehst du vater wird man und ist man nicht nur weil man sein gene weitergegeben hat

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31.03.2005 23:25 honeybunny ist offline E-Mail an honeybunny senden Beiträge von honeybunny suchen Nehmen Sie honeybunny in Ihre Freundesliste auf YIM-Name von honeybunny: bunny2903 MSN Passport-Profil von honeybunny anzeigen