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Zum Ende der Seite springen Umgangsrecht bei Umzug
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paulina
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Umgangsrecht bei Umzug

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Hallo!
Eine Bekannte von mir möchte den Kontakt zu dem Vater ihres Kindes möglichst gering halten. Aus diesem Grund beabsichtigt sie zu ihrer Mutter rnd. 6 BAhnstunden weit weg zu ziehen, da sie sich einbildet, der Kindsvater würde den Aufwand der Fahrt für eine Stunde alle drei Wochen (das Kind ist 5 Monate alt) nicht auf sich nehmen.
Unabhängig von der Seite des Fahrers mache ich mir Gedanken um meine Bekannte, denn ihre Situation insgesamt an dem neuen Wohnort ist zu neu und unsicher - unabhängig davon, dass ich mir nicht sicher bin, ob sie sich mit ihrer Annahme bezüglich des Vaters nicht irrt, zumal ich denke, dass er bei unserer "wunderbaren" Antimutterrechtssprechung (sorry, musste mal so gesagt werden, auch wenn ich das aktuelle Recht einigen Vätern gönne.) Wege findet. Er ist sowieso schnell dabei, zum Jugendamt zu gehen, wenn ihm etwas aufstößt! Irre ich mich da oder gibt es hier tatsächlich rechtliche Regelungen, denen meine Bekannte eben nicht weglaufen kann??
14.09.2003 09:07
zuckersternchen zuckersternchen ist weiblich
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ich weiß nicht was da vorgefallen ist, das deine baknnt so etwas vor hat. ich weiß auch nicht ob der mann dagegen was unetrnehmen kann. meiner meinung gibts da schon mittel und wege, weil er ja auch ein recht hat, sein kind zu sehn. auf jeden fall bekommt er sein kind entzogen durch den umzug, weil der kontakt dann nicht mehr richtig stattfinden kann. aber es geht hier nicht um die mutter sondern um die kinder. und dieses kind ist erst 5 monate. es ist das recht des kindes kontakt zu seinem vater zu haben. ich frage mich was dieses kind mal sagt, wenn es versteht (so mit 13 oder 14) warum der kontakt zum vater abgebrochen ist. nur weil die mutter nicht mit ihm klar kam? weil er vielleicht ne neue hat udn die trennung wollte? weil er nicht zu ihr steht, wie es sich gehört? sowas stösst mir auf. wie du schilderst will er sich regelmäßig kümmern und tut das auch. viele alleinstehende mütter die ich hier schon kennen gelernt hab, würden sich freuen, wenn ihr kindsvater so etwas tun würde. aber ich will hier keine voreiligen schlüsse ziehn. viellecht gibts ja gründe warum sie das will. aber dann würde sich auch das JA einschalten udn schritte unternehmen, wenn das kind gefährdet wäre.
14.09.2003 10:10 zuckersternchen ist offline E-Mail an zuckersternchen senden Beiträge von zuckersternchen suchen Nehmen Sie zuckersternchen in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Susanne Susanne ist weiblich
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hallo paulina.

ob der kindsvater etwas unternehmen kann bezweifle ich im moment. aber notfalls sollte die mutter vor ihrem umzug mit nem anwalt sprechen.

mit einer aussage hab ich allerdings schon ein problem: die 'wunderbare' Antimutterrechtssprechung!
tschuldigung, aber es geht nicht um die Mutter es geht immerhin um die KINDER!
mein freund würde sich gern um sein kind kümmern, aber die kindsmutter unterbindet das strikt! er kann herzlich wenig unternehmen und muss als 'aussenstehender' mit an sehen wie sein kind von der mutter nur noch zur oma abgeschoben wird.
also eine Antimutterrechtssprechung ist das sicherlich nicht!
an der rechtssprechung gibt es sicher noch einiges zu ändern, aber es sollte doch immer bedacht werden, dass die KINDER im vordergrund zu stehen haben!
deshalb sollte man es sich auch gut überlegen ob man ein kind in die welt setzt. denn es sind (gerade bei trennungen) doch einige folgen zu bedenken sind!!!!!
das nur mal allgemein gesprochen!

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hallo susi!

ich galube aber schon, das der vater da was unternehmen kann. ich hatte ja auch angst, das mein ex mir bei meinem umzug steine in den weg legt. aber im gegensatz zum oben genanten vater, kümmert sich der in meinem fall nicht. weder als wir 50 m auseiander gewohnt haben, noch wo wir 5 km entfernt waren. aber ich glaube da muss wirklich ein anwalt befragt werden. außerdem hab ich mir das aufenthaltsbestimmungsrecht überschreiben lassen.
14.09.2003 12:12 zuckersternchen ist offline E-Mail an zuckersternchen senden Beiträge von zuckersternchen suchen Nehmen Sie zuckersternchen in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Sadhana
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Hallo Paulina

Natürlich kann der Vater des Kindes etwas dagegen versuchen. Haben sie das gemeinsame Sorgerecht? Es kommt eben darauf an, wie die rechtlichen Umstände sind. Wenn er sich da wehren möchte ist es eben denkbar, dass gerichtlich zu regeln. Sie muss dann angeben, welche Gründe für einen Umzug vorliegen. Sind die Gründe für das Gericht schlüssig, dann wird sie ohne weiteres umziehen können.

Liebe Grüße

Sadhana
15.09.2003 07:04
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eines is mir noch eingefallen:

das einzige was der vater machen kann ist, der ummeldung des kindes nicht zu zu stimmen! dann wird das wohl vor gericht gehen...

leider fällt mir das erst jetzt ein, da wir jetzt auch so ein ummelde-formular bekommen haben, da die kleine meines freundes mal wieder umzieht  unglücklich  

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[size=13]Hallo Paulina,
die grundlegende Frage sollte sein ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.
Nach wie vor haben uneheliche Väter weniger Möglichkeiten gewisse Dinge zu "verhindern" als eheliche.
So ist es zum Beispiel in meinem Fall so das meine Frau eben nicht mal sechs Bahnstunden weit weg ziehen könnte.
Prinzipiell gilt das gemeinsame Sorgerecht und damit auch gleichzeitig das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sollte einer der Partner nicht damit einverstanden sein so ist das eine Sache die sich nur vor Gericht letztendlich regeln lassen wird.

Zudem gebe ich **susal** mehr als Recht.
Es geht nicht um eine "Antimutterrechtssprechung", sämtliche gesetzlichen Änderungen betreffen die Rechte der Kinder, eben zum Beispiel das Recht auf beide Elternteile. Früher, und ich kann da aus eigener Erfahrug sprechen, war nun mal nur die Mutter diejenige die bestimmt hat ob das Kind/die Kinder den Vater sehen durften oder nicht. Ich durfte nicht, mein Vater kam immer nur auf zuruf wenn ichergestellt war das meine Mutter nicht da war oder wir haben ns auf "neutralem" Boden getroffen. Als kleines Kind war mein Vater der Böse für mich weil er nie gekommen ist. Ich war fünfzehn bis ich kapiert hatte was wirklich Sache war!
Meine Mutter hat meinem Vater immer noch nicht soweit "verziehen" oder was auch immer das ich die beiden nebeneinander zu sehen bekäme. Ich habe sehr lange dafür gebraucht um das zu verstehen, akzeptieren kann ich es immer noch nicht!

Grundaussage: [b]Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile[/b], auch wenn die Eltern nicht miteinander können. Dieses haben das zu regelen als Erwachsene und nicht als beleidigte Leberwurst und dergleichen!!!

Ciao
Gerry[/size]

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Die Liebe beginnt mit einer Metapher.
Anders gesagt: Die Liebe beginnt in dem Moment, da eine Frau sich mit ihrem ersten Wort in unser poetisches Gedächtnis einprägt.

Milan Kundera - Die unerträgliche Leichtigkeit des Seins

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"Allein die Tatsache, dass du eines Tages stirbst, bedeutet nicht, dass du jemals gelebt hast ..."
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@susi

also ich hab kein ummeldeformular gebraucht wa sich an meinen ex geschickt hab. hab zwar das aufenthaltsbestimmungsrecht, aber danach hat keiner gefragt.
 verwirrt  
16.09.2003 09:28 zuckersternchen ist offline E-Mail an zuckersternchen senden Beiträge von zuckersternchen suchen Nehmen Sie zuckersternchen in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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@zuckersternchen

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wir haben das auch nicht von der mutter bekommen, sondern vom amt.
da ja das gemeinsame sorgerecht vorliegt müssen auch beide elternteile dafür unterschreiben. grad bei getrenntlebenden ist das wichtig, damit der vater immer die aktuelle adresse des kindes weiß!
und es ist auch noch nicht gerichtlich entschieden, dass die mutter das aufenthaltsbestimmungsrecht hat. vielleicht hängt es damit zusammen???
aber ich weiß es nicht?!?!
jedenfalls haben wir das formular bekommen!

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16.09.2003 12:24 Susanne ist offline E-Mail an Susanne senden Beiträge von Susanne suchen Nehmen Sie Susanne in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Susanne in Ihre Kontaktliste ein Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
mafa
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... ich habe mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht unterschreiben :supersauer lassen ?????

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann man sich nicht so einfach unterschreiben lassen sondern ist an rechtliche Formen gebunden.

Übrigens ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht stärker als das Sorgerecht.

Ich möchte die Sache aber nicht weiter werten, aber die weibliche Solidarität sollte nicht zu weit gehen. Die Mutter setzt sich in diesem Fall ins Unrecht und sollte auch so behandelt werden :supersauer .

Der Vater sollte alle Rechtsmittel gegen solcher Rachegelüste der Ex nutzen.

Das Kind hat ein Recht auf Mutter und Vater !!

Gruß
16.09.2003 12:34
Susanne Susanne ist weiblich
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mafa da stimm ich dir zu!

der fall zeigt ja, dass die mutter das kind als hmm.. wie soll ich sagen... als mittel zum zweck der rache benutzt!
in ordnung find ich das überhaupt nicht!
wie shcon gesagt: ein kind hat ein recht auf BEIDE elternteile!
und BEIDE elternteile - finde ich - sollte auch das recht auf ihr kind haben!
zumindest sollte es nicht einfach so im ermessen des einen liegen um den anderen damit zu treffen indem ihm/ihr das kind entzogen wird! (jaja, es gibt auch ausnahmen, da ist es zum schutz der kinder. aber darum gehts ja hier jetzt nicht)

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16.09.2003 12:37 Susanne ist offline E-Mail an Susanne senden Beiträge von Susanne suchen Nehmen Sie Susanne in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Susanne in Ihre Kontaktliste ein Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
paulina
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Noch mal zu dem Antimuttergesetz.  Respekt!   Natürlich finde ich es SEHR GUT, dass die ganze Regelung jetzt hinsichtlich des Kindes und zu seinem Wohl geschieht. Genug erlebte ich in meinem Beruf die Hickhacks um die Kinder und vor allem um den Unterhalt (wobei sich hier nicht allzuviel geändert hat!)Vielleicht hätte ich hier die Vorgeschichte erwähnen sollen, die Dinge, die sich bereits während der Schwangerschaft abgespielt haben und jetzt noch abspielen. Sogar ich als Außenstehende kann da nicht mehr so leicht von "Wohl des Kindes" sprechen. Er ist kein Monster, nein - aber er nutzt jede Gelegenheit, das Kind als Zankapfel zu benutzen und das in Gegenwart des Lütten, der das Ganze trotz seines "kleinen" Alters bereits mitbekommt. Jetzt ist er noch klein, aber was wird später. Meine Bekannte ist nun wahrlich nicht so, ihm den Umgang mit dem Kleinen zu verwehren, doch wenn sie befürchten muss (weiß man nicht!), dass er später von seinem Vater in Bezug auf ihre Person negativ beeinflusst wird? Wo fangen denn da die Emotionalität und wo die Rationalität des Gesetzes an. Man kann doch niemanden zwingen "vernünftig" zu sein. Ich persönlich bin auch nicht für Flucht, doch kann ich ihre Ängste auch verstehen. Wie sollte ich ihr raten?!
16.09.2003 16:34
mafa
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... und zum Streiten gehören bekanntlich 2 !

Wie wäre es mit einer Trennungsberatung mit dem von den Frauen besonders beliebten Jugendamt ??

Gruß
16.09.2003 16:42
paulina
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 verwirrt   Warum diese Antwort mit dem etwas sarkastiaschen Unterton. Vielleicht bist du ja ein Mann, dem es genau so umgekehrt ergangen ist. Umso mehr wäre doch ein nett gemeinter Rat an der Tagesordnung. Ich denke, du weißt wieviel Gefühl bei solchen Treffen mitspielt und du weißt bestimmt auch, dass das Jugendamt nicht immer der beste Weg ist, da einer von beiden immer auf der Strecke bleibt. Dass das oft die Väter sind, ist bedauerlich
- je nachdem wem der/die Mitarbeiter/-in mehr zugetan ist.
Mir geht es doch darum, eine vernünftigen Rat geben zu können, denn eigentlich möchte meine Bekannte lieber hier bleiben, da hier quasi ihre Wurzel sind.
17.09.2003 09:01
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[quote][i]Original von mafa[/i]
... ich habe