eddy
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Themenstarter
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Also Leute, danke für Euren Zuspruch. Ihr habt natürlich alle Recht mit dem was Ihr sagt. Die Situation war wohl folgende:
Das Video wurde dem Kind zu Hause gezeigt, sonst war wohl niemand dabei und demnach ist von "Mittäterschaft" kaum die Rede. Betreffend Jugendschutz habe ich hier einen Gesetzestext, den alle einmal lesen sollten.
"Wann ist pornografie zulässig??"
Diese Frage beantworten zum einen das Strafgesetzbuch (StGB) und zum anderen der seit dem 01.04.2003 gültige Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
Nach dem StGB ist für Erwachsene der Besitz und das Sichverschaffen der sog. einfachen Pornografie erlaubt, während ein umfassendes Verbreitungsverbot nur für die sog. harte Pornografie besteht. Zur sog. harten Pornografie zählen gem. §§ 184 a und b pornografische Darstellungen, die Gewalttätigkeiten, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren oder den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben. Einfache pornografische Darstellungen dürfen weder einer Person unter achtzehn Jahren zugänglich gemacht werden (§ 184 Absatz 1 Nr. 1 StGB), noch an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist, zugänglich gemacht werden (§ 184 Absatz 1 Nr. 2 StGB) und auch nicht öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, angeboten, angekündigt oder angepriesen werden (§ 184 Absatz 1 Nr. 5 StGB). Öffentlich bedeutet, dass die Aufforderung von unbestimmt welchen und unbestimmt vielen, also nicht durch persönlichen Beziehungen verbundenen anderen wahrgenommen werden kann. Gemäß § 184 c StGB gelten die Verbote der §§ 184 bis 184 b StGB auch für Rundfunk, Medien- und Teledienste. Nach § 184 c Satz 2 StGB sind einfache pornografische Darstellungen im Internet nur im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe rechtlich zulässig. Die Geschlossenheit der Benutzergruppe schließt das Öffentlichkeitsmerkmal des § 184 Absatz 1 Nr. 5 StGB aus. Außerdem muss gemäß den Vorgaben in § 184 Absatz 1 Nr. 1 und 2 StGB bei allen Personen, denen der Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe gewährt wird, vorher verlässlich festgestellt werden, dass sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dazu sind wirksame Alters-Verifikations-Systeme (AVS) erforderlich. Jedoch gibt es bisher keine absolut sicheren AVS, weshalb die bisher entwickelten Systeme von staatlicher Seite nicht anerkannt werden. Nach Ansicht von jugendschutz.net (eine staatliche Einrichtung, die von den Jugendministerien der Länder ins Leben gerufen wurde) bietet ein System nur dann hinreichende Sicherheit, wenn der Zutritt zu der geschlossenen Benutzergruppe kostenpflichtig ist und mit der Kopie des Personalaus-weises gleichzeitig eine Scheck-, Konto- oder Kreditkarte vorgelegt wird, die auf den gleichen Namen lautet. Die bisher entwickelten AVS- und Filtersysteme werden aber schon von Schulen und Eltern zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verwendet.
Der neue Jungendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ergänzt seit dem 01.04.2003 die Vorschriften des StGB für den Bereich Rundfunk und Telemedien. Nach § 4 Absatz 2 JMStV sind pornografische Angebote im Internet grundsätzlich unzulässig. Ausnahme sind auch hier Angebote im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe.
Darüber hinaus sind nach § 4 Absatz 1 Ziffer 9 JMStV Darstellungen von Kindern oder Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung absolut unzulässig. Dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen. Mit Einführung dieser Vorschrift sollen Angebote erfasst werden, die zwar noch nicht die Schwelle der Pornografie (Kinderpornografie) erreichen, jedoch als erotisch einzustufen sind und somit als Einstieg für entsprechende Angebote genutzt werden. Zudem unterfallen dem Schutz dieser Vorschrift nicht nur Kinder sondern auch Jugendliche, also alle Menschen bis einschließlich 17 Jahre. Eine Ausnahme für geschlossene Benutzergruppen ist hier nicht möglich. Diese Darstellungen sind also überhaupt nicht erlaubt.
So, das also ist die Gesetzesvorlage aber kaum eine der Frauen von jener "lustigen" Runde, wie zuerst beschrieben, hält sich daran.
eure Meinung dazu interessiert mich.
Danke,
Eddy
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