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Sexualerziehung und Aufklärung - Erziehung von Minderjährigen :





Erziehung von Minderjährigen - Ratgeber Sexualerziehung und Aufklärung - Die Sexualerziehung fängt schon im Kindesalter an mit der Frage "Mama, warum sind Mädchen und Jungen verschieden?" und endet noch lange nicht bei der Frage "Mama, wann darf ich die Pille nehmen? Stichworte: sexuelle Aufklärung, Sex, Literatur, Sexualaufklärung.
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Zum Ende der Seite springen Erziehung von Minderjährigen
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eddy eddy ist männlich
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Erziehung von Minderjährigen

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böse Da sich hier alles um "selbstbefriedigung" drehen mag, möchte ich diese Chance einmal nutzen und Euch einen Fall schildern aus meinem Bekanntenkreis.
Eine Mutter von 2 Kindern, Mädchen 6Jahre - Junge erst 2, hat sich in einer Gruppe einmal damit "gebrüstet" Ihrer 6 Jahre alten Tochter "schon oft" ein Videoband vorgespielt zu haben, das eindeutig und in erheblichem Maße einen Mann dabei zeigt, wie er sich selbst befriedigt.
Das ist jetzt kein Witz und ich bin nicht der Mensch, der bei solchen Sachen zum Scherzen aufgelegt ist. Eure Meinung würde mich Interessieren. Es stellt sich dabei doch die Frage, wie weit darf ein Elternteil eigentlich gehen und welche Dinge sind zulässig oder verstoßen gar gegen das Gesetz.
Ich für meinen Teil habe mich sehr aufgeregt über dieses Verhalten und bezeichne dies als Schandhaft, gegen jede Ethik und kriminell.
Wie ist Eure Meinung dazu ??
Gruß,
Eddy
19.05.2005 15:50 eddy ist offline E-Mail an eddy senden Beiträge von eddy suchen Nehmen Sie eddy in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
User2
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Meine Meinung: *kopfschüttel* *kopfschüttel* *kopfschüttel*
19.05.2005 15:57
Elfe66 Elfe66 ist weiblich
ich bin wie ich bin...


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RE: Erziehung von Minderjährigen

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Sorry, wenn ich bei solchen Beiträgen immer erstmal sehr skeptisch bin und an einen Fake denke, gerade wenn sich ein neuer User mit so einem Beitrag "einführt" :sure


Trotzdem - sollte das der Realität entsprechen, ist so ein Verhalten einfach unverantwortlich und es ist mir schleierhaft, wie sich jemand damit in einer Gruppe "brüsten" kann, ohne daß andere Personen ihren Mund aufmachen und mit der Frau mal Tacheles reden *kopfschüttel*

__________________
Allem kann ich widerstehen, nur der Versuchung nicht (Oscar Wilde)

Liebe Grüße

Petra
19.05.2005 16:32 Elfe66 ist offline E-Mail an Elfe66 senden Beiträge von Elfe66 suchen Nehmen Sie Elfe66 in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von Elfe66 anzeigen Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
romeo1 romeo1 ist männlich
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RE: Erziehung von Minderjährigen

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Hallo Eddy!

Wenn dies ein "Fall" aus deinem Bekanntenkreis ist, warum hast du nicht versucht, auf dieses schlechte Verhalten Einfluss zu nehmen? Negative Verhaltensweisen von Erwachsenen können langfristig zu psychischen - oder sexuellen - Fehlentwicklungen führen!
Wenn dies Verhalten von einer Mutter ausgeht undd das dazu noch mehrmals, so kann ich nur sagen, dass das frevelhaft und abscheulich ist!

Gruß

__________________
romeo1
19.05.2005 21:43 romeo1 ist offline Beiträge von romeo1 suchen Nehmen Sie romeo1 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
silvialille
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Wird mir übel! Wird mir übel! Wird mir übel! Wird mir übel! Wird mir übel! Wird mir übel! Wird mir übel!

was macht diese mutter als nächstes? zeigt sie ihr nen porno´?

solche leute sollte man echt anzeigen
19.05.2005 21:46
Ilona Ilona ist weiblich
~In Erinnerung an Marion22~


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Das gibt es doch nciht, wie kommt ein halbwegs normaler mensch auf die Idee einen kind so etwas zu zeigen?? Für mich gehört diese Frau angezeigt.

__________________
Alexander: 04.10.2003 Damian: 16.02.2007

19.05.2005 21:50 Ilona ist online E-Mail an Ilona senden Homepage von Ilona Beiträge von Ilona suchen Nehmen Sie Ilona in Ihre Freundesliste auf YIM-Name von Ilona: Cat240978 Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
sunflower
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Anzeigen und verknacken.

Das ist ja wohl das Letzte. Angry Fire Angry Fire
19.05.2005 21:53
silvialille
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eddy du musst da mal was klären.
denn jetzt bist du in der pflicht dieses kind zu schützen. was man von der mutter ja nicht erwarten kann.
meiner meinung ist das ein kindesmissbrauch.möchte nicht dran denken was als nächstes kommt.
hilfst du diesem kin dnnicht, bist du mittäter.
lass dir das mal durch den kopf gehen Angry Fire Angry Fire Angry Fire Angry Fire Angry Fire
19.05.2005 22:01
tuvalu
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Ich denke niemand hier hat genug Einblick in die Situation, um derartig radikale Aussagen bezüglich Anzeige und Mittäterschaft zu treffen.

Es hört sich schon nach einer ziemlich eigenartigen Situation an. Wie lief das denn ab? Drängt die Mutter das Video ihrer Tochter auf? Was genau ist das denn für ein Video? Wie gesagt, das klingt alles ziemlich merkwürdig.
19.05.2005 22:14
Hypericum Hypericum ist weiblich
:-)


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Wenn ich mir jetzt vorstelle das meine Tochter die auch bald 6 Jahre wird sich so ein Video anschauen soll,dreht sich mir der Magen.Ich finde es von der Mutter wenn es wirklich so sein sollte mehr als verantwortungslos,da gibt es auch nichts zu diskutieren.Mit Aufklärung hat das in meine Augen überhaupt nichts zu tun.
Nicht ohne Grund haben Erotikvideo´s und Porno´s Altersbeschränkung die bei 16 bzw.18 Jahre liegen.
6jährige Kinder sollten Bambi,König der Löwen oder sonst welche Kinder Video´s schauen und nicht sich selbstbefriedigene Männer. *kopfschüttel*

__________________
Sonnenschein LG Marion Sonnenschein
20.05.2005 00:07 Hypericum ist offline E-Mail an Hypericum senden Beiträge von Hypericum suchen Nehmen Sie Hypericum in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
eddy eddy ist männlich
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Erziehung

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lesen Also Leute, danke für Euren Zuspruch. Ihr habt natürlich alle Recht mit dem was Ihr sagt. Die Situation war wohl folgende:
Das Video wurde dem Kind zu Hause gezeigt, sonst war wohl niemand dabei und demnach ist von "Mittäterschaft" kaum die Rede. Betreffend Jugendschutz habe ich hier einen Gesetzestext, den alle einmal lesen sollten.
"Wann ist pornografie zulässig??"
Diese Frage beantworten zum einen das Strafgesetzbuch (StGB) und zum anderen der seit dem 01.04.2003 gültige Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
Nach dem StGB ist für Erwachsene der Besitz und das Sichverschaffen der sog. einfachen Pornografie erlaubt, während ein umfassendes Verbreitungsverbot nur für die sog. harte Pornografie besteht. Zur sog. harten Pornografie zählen gem. §§ 184 a und b pornografische Darstellungen, die Gewalttätigkeiten, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren oder den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben. Einfache pornografische Darstellungen dürfen weder einer Person unter achtzehn Jahren zugänglich gemacht werden (§ 184 Absatz 1 Nr. 1 StGB), noch an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist, zugänglich gemacht werden (§ 184 Absatz 1 Nr. 2 StGB) und auch nicht öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, angeboten, angekündigt oder angepriesen werden (§ 184 Absatz 1 Nr. 5 StGB). Öffentlich bedeutet, dass die Aufforderung von unbestimmt welchen und unbestimmt vielen, also nicht durch persönlichen Beziehungen verbundenen anderen wahrgenommen werden kann. Gemäß § 184 c StGB gelten die Verbote der §§ 184 bis 184 b StGB auch für Rundfunk, Medien- und Teledienste. Nach § 184 c Satz 2 StGB sind einfache pornografische Darstellungen im Internet nur im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe rechtlich zulässig. Die Geschlossenheit der Benutzergruppe schließt das Öffentlichkeitsmerkmal des § 184 Absatz 1 Nr. 5 StGB aus. Außerdem muss gemäß den Vorgaben in § 184 Absatz 1 Nr. 1 und 2 StGB bei allen Personen, denen der Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe gewährt wird, vorher verlässlich festgestellt werden, dass sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dazu sind wirksame Alters-Verifikations-Systeme (AVS) erforderlich. Jedoch gibt es bisher keine absolut sicheren AVS, weshalb die bisher entwickelten Systeme von staatlicher Seite nicht anerkannt werden. Nach Ansicht von jugendschutz.net (eine staatliche Einrichtung, die von den Jugendministerien der Länder ins Leben gerufen wurde) bietet ein System nur dann hinreichende Sicherheit, wenn der Zutritt zu der geschlossenen Benutzergruppe kostenpflichtig ist und mit der Kopie des Personalaus-weises gleichzeitig eine Scheck-, Konto- oder Kreditkarte vorgelegt wird, die auf den gleichen Namen lautet. Die bisher entwickelten AVS- und Filtersysteme werden aber schon von Schulen und Eltern zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verwendet.
Der neue Jungendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ergänzt seit dem 01.04.2003 die Vorschriften des StGB für den Bereich Rundfunk und Telemedien. Nach § 4 Absatz 2 JMStV sind pornografische Angebote im Internet grundsätzlich unzulässig. Ausnahme sind auch hier Angebote im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe.
Darüber hinaus sind nach § 4 Absatz 1 Ziffer 9 JMStV Darstellungen von Kindern oder Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung absolut unzulässig. Dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen. Mit Einführung dieser Vorschrift sollen Angebote erfasst werden, die zwar noch nicht die Schwelle der Pornografie (Kinderpornografie) erreichen, jedoch als erotisch einzustufen sind und somit als Einstieg für entsprechende Angebote genutzt werden. Zudem unterfallen dem Schutz dieser Vorschrift nicht nur Kinder sondern auch Jugendliche, also alle Menschen bis einschließlich 17 Jahre. Eine Ausnahme für geschlossene Benutzergruppen ist hier nicht möglich. Diese Darstellungen sind also überhaupt nicht erlaubt.

So, das also ist die Gesetzesvorlage aber kaum eine der Frauen von jener "lustigen" Runde, wie zuerst beschrieben, hält sich daran.
eure Meinung dazu interessiert mich.
Danke,
Eddy
20.05.2005 09:24 eddy ist offline E-Mail an eddy senden Beiträge von eddy suchen Nehmen Sie eddy in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
eddy eddy ist männlich
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Jugendschutz

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Hallo, ich bins nochmal.
Der Gesetzen-Text is ja irre lange aber ich fände es richtig gut, wenn sich diesen viele ausdrucken würden. Ich habe nämlich festgestellt, das sich kaum jemand damit auskennt und viele nur nach "eigenem Ermessen" handeln. So ist es wohl auch zu dieser, zuvor beschriebenen Handlung dieser (Raben-)mutter gekommen. Ich war selbst in dieser Runde nicht dabei, habe dies von einem Kollegen erzählt bekommen.
Betreffend des Films möchte ich nur betonen, das sowohl Körper wie auch Geschlechtsteil zu sehen sind - wie auch sexuelle Handlung. Die Mutter glaubte wohl, Sie könne eine "pädagogisch wertvolle Tat" vollbringen (Zitat Ende).
Der absolute Hammer und da kann man wohl nur von DUMMHEIT reden. Wie ich hörte hat auch einmal eine hier im Vorum einen Link veröffentlicht, der zu ähnlichem Filmmaterial führte ... hat jemand diesbezüglich eine Info ?? Denke, man sollte wirklich aktiv werden.
Eddy.
20.05.2005 14:36 eddy ist offline E-Mail an eddy senden Beiträge von eddy suchen Nehmen Sie eddy in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
romeo1 romeo1 ist männlich
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RE: Erziehung von Minderjährigen

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Hat nicht so geklappt mit dem Zitat, wie ich wollte, sorry.

__________________
romeo1

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von romeo1: 20.05.2005 16:19.

20.05.2005 16:18 romeo1 ist offline Beiträge von romeo1 suchen Nehmen Sie romeo1 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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RE: Erziehung von Minderjährigen

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Hallo eddy,

mit dem Zitat hat es eben nicht geklappt, machen wir es ohne.

Irgend wie hast du dich in Widersprüche verwickelt. Zuerst schreibst du, dass das Video von der Mutter gezeigt wurde und in deinem letzten Beitrag wieder, dass die Mutter beim Vorspielen nicht im Raum war.
Das ist denke ich ganz egal. Das Kind hat das Video so oder so von der Mutter bekommen und das ist aus meiner Sicht gegen jeglichen Verstand.

Sollte das Kind sich das Video selbst gesucht haben, so muss gesagt werden, dass solche Sachen sicher vor Kindern zu verschließen sind.
Etliche, der heutigen Triebtäter, haben in der Kindheit negative sexuelle Erfahrungen gemacht.

Ich habe den Abschnitt aus dem Gesetzbuch nicht gelesen, hinter solchen kann man sich relativ leicht verstecken. Und unsere Gerichte...

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romeo1
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eddy eddy ist männlich
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