Zehner, da will dich jemand an den Verhandlungstisch zwingen.....ohne ein Ass im Ärmel zu haben - bei dem Einkommen brauchst du dir keine Sorgen zu machen, davon noch Unterhalt an die Ex zahlen zu müssen. Wenn du an sie zahlst, würde dieses dein verfügbares Einkommen mindern und sie müsste mehr KU zahlen...also ruhig Blut. Was zahlt sie überhaupt den an KU, wenn sie wirklich bedürftig wäre, müsste sie nichts zahlen... Durch die Ausgleichszahlung bist du auf der sicheren Seite, ihr Einkommen ist höher als Hartz IV und es wäre hier zu prüfen, ob sie nicht alles, was sie über 890€ bekommt, als KU zu zahlen hat. Viele Trennungsväter verbleibt nicht mehr als der Selbstbehalt....
Manfred
Edit: Nachtrag
Also laut Düsseldorfer Tabelle, siehe http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/servic...20duess-tab.pdf müsste die Mütter 291€ KU bezahlen, hat aber jetzt ein Einkommen von 1080€, zuzüglich im Moment 150€ von dir = 1230,00 – 291,00 - verbleiben ihr 939€ - mehr als der Selbstbehalt.
Nach der Scheidung fällt der Unterhalt weg, es bleiben die 1080€ ( und die Frage nach Pflicht zum Mehrerwerb….) demnach müssen ihr mindestens 890€ verbleiben, eher etwas mehr wegen beruflicher Aufwendungen..oft 5% mehr, in diesem Fall 54€, verbleiben 1026 – 890 = 136€ KU. Würde sie nun wieder von dir Unterhalt bekommen – wäre mehr KU fällig – alles klar?
Also hier die Frage – was zahlt die Mutter heute an KU ??
Ohne Gewähr !
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Mafa: 22.09.2005 15:14.
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