lullabacke unregistriert
 |
|
Hallo Tobias,
ich kann Deine ganzen Ängste und Sorgen gut verstehen.
Ein Kind wird allein nicht durch Liebe und Verantwortung groß - es kostet schon eine ganz beachtliche Summe Geld, bis aus dem Baby ein erwachsener junger Mensch wird.
Deshalb finde ich es ganz gut, dass Du Dir im Vorfeld solche Gedanken machst.
Als junger Mensch am Anfang des Berufslebens ist es natürlich schwierig, die gesamten Kosten allein zu tragen. Umso besser ist es, wenn man weiß, dass der Staat einen nicht allein lässt.
Egal ob Wohnung, Einrichtung, Kleidung ... man bleibt nicht im Regen stehen.
Sozialhilfe: Wenn Euer Einkommen nicht zu hoch ist und Ihr auch beim Ersparten nicht über dem Freibertrag liegt (Auto zählt mit!) könnte Deine Freundin u.U. Anspruch auf Sozialhilfe haben - Du wahrscheinlich nicht, da Du Azubi oder später Wehrpflichtiger bist.
Da gibt es neben dem Regelsatz auch noch einen Mehrbedarf für Schwangere, eine Erstlingsausstattung, ... und vor allem wäre Deine Freundin krankenversichert.
Wenn Ihr Euch eine Wohnung nehmen würdet (max. 75 qm - angemessene Mietaufwendungen) hättet Ihr u.U. Anspruch auf Renovierungskosten (Pauschalbertrag pro qm), Beihilfe für die Anschaffung von Möbel und Hausrat (je nach Wohnort Geld oder Gutschein - auch für An- und Verkäufe), die Miete und Nebenkosten werden, wenn sie angemessen sind, übernommen. Warmwasser, Heizung, Strom, Kabelfernsehen müsst ihr aus dem Regelsatz bestreiten. Bei der GEZ könnt Ihr vielleicht befreit werden (Einkommensabhängig). Dann könntet Ihr auch einen "Sozialtarif" von der Telekom bekommen.
Es besteht auch Anspruch auf Bekleidungsgeld (je nach Wohnort wird es ein oder zweimal jährlich gewährt - Summe ist gesetzlich geregelt - man erhält auf alle Fälle das gleiche, egal, wie häufig es gezahlt wird) und Wohngeld (es wird jedoch bei den Mietzahlungen berücksichtigt).
Dein Einkommen würde berücksichtigt werden (eheähnliche Gemeinschaft), allerdings hättest Du auch Freibeträge. Kindergeld zählt als Einkommen und wird fast komplett angerechnet. Erziehungsgeld gibt es zusätzlich. Es wird bei der Ermittlung des sozialhilferechtlichen Anspruches nicht als Einkommen berücksichtigt.
Bei verschiedenen Organisationen (Pro Familia, Caritas, ...) erhalten junge Menschen auch finanzielle Unterstützung, gerade am Anfang.
Vielleicht kannst Du Dich beim Bund befreien lassen. Ich habe mal gehört, dass Väter und Ehemänner zukünftig nicht mehr so häuftig eingezogen werden sollen. Wenn Ihr verheiratet sein würdet, wäre die Unterhaltssicherungsbehörde für den Unterhalt Deiner Familie der richtige Ansprechpartner - bei Lebensgemeinschaften - Sozialamt???
Selbst wenn Du weiter zur Schule gehen möchtest, wäre Deine kleine Familie finaziell abgesichert. Scheut Euch nicht, beim Sozialamt nach Hilfen zu Fragen! Auch wenn Ihr Euch als Bittsteller seht - Sozialämter haben eine Beratungspflicht.
PS: Häufig heißt es, Sozialhilfe müsste zurückgezahlt werden. Das stimmt so nicht - nur, wenn sie als Darlehen für einen im voraus auf max. sechs Monaten befristeten Bezugszeitraum gezahlt wird.
Ich wünsche Euch alles Gute!
|
|
02.10.2003 14:46 |
|
|