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Nebenjob bei Erziehungsgeldbezug? - Job und Kind? Wie geht das? :





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Zum Ende der Seite springen Nebenjob bei Erziehungsgeldbezug?
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mice mice ist weiblich
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Nebenjob bei Erziehungsgeldbezug?

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Hallo

ich habe da mal so eine Frage, vielleicht weiss ja einer was...

Ich beziehe Erziehungsgeld und könnte nun ab Februar auf 400 € Basis arbeiten gehen.

Nun habe ich gelesen das das bis 400 € ok ist.
Nun meine Frage:
Was muss ich beachten steuerlich ? Brauch ich dafür eine Lohnsteuerkarte ? Muss ich das im Erziehungsurlaub irgendwen melden ??

Machen das noch andere hier und wie handhabt ihr das?

Danke schon mal im voraus für eure Info´s

mice

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15.01.2006 20:54 mice ist offline E-Mail an mice senden Beiträge von mice suchen Nehmen Sie mice in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Hypericum Hypericum ist weiblich
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Ich bin damals als ich Erziehungsgeld bezogen habe auch wieder angefangen zu arbeiten auf 400€ Basis.Irgendein Schreiben vom Finanzamt musste ich mir holen und es bei meinem Chef abgeben,aber das gibt es heute nicht mehr.
Ansonst meldet dich dein Chef ja an und du brauchst dich um nichts zu kümmern,musste ich jedenfalls nicht.
Am Ende des Jahres bekommt man für den Lohnsteuerjahresausgleich ein Schreiben das man geringfügig gearbeitet hat und das wars.

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Sonnenschein LG Marion Sonnenschein
15.01.2006 21:11 Hypericum ist offline E-Mail an Hypericum senden Beiträge von Hypericum suchen Nehmen Sie Hypericum in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
mice mice ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von mice



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ah super das hört sich einfach an...

das freut mich ungemein !

danke für deine antwort
mice

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15.01.2006 21:29 mice ist offline E-Mail an mice senden Beiträge von mice suchen Nehmen Sie mice in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Smilie Smilie ist weiblich
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Ich gehe auch auf 400 Euro-Basis.
Das läuft dann über Bundesknappschaft. Das Steuerbüro von meinem Chef mußte das nur wissen, sonst brauchte ich nichts, glaub ich. Evtl. eine Besch. von der Kreisverwaltung.
Am besten nochmal auf der Kreisverwaltung nachfragen.

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Silvia mit Savina und Morena baeh

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Leon910 Leon910 ist weiblich
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Also, ich bin damals im 3.Erziehungsjahr wieder arbeiten gegangen, als es kein Erziehungsgeld mehr gab...trotzdem mußte ich in meinem Betrieb um Erlaubnis fragen, da ich dort ja noch angestellt war...ich brauchte dann eine Lohnsteuerkarte Klasse 6 für meinen neuen Arbeitgeber, und man darf definitiv nicht mehr als diese 400€ verdienen...ich durfte sogar einen bestimmten Stundensatz nicht überschreiten...
Besser vorher erkundigen beim Arbeitsamt (Rechtsauskunft)!!


LG Marion Sonnenschein

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LG Marion

*wer Schmetterlinge im Bauch haben möchte, muß sich Raupen in den Po stecken...*


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Hypericum Hypericum ist weiblich
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Zitat:
Original von Leon910
Also, ich bin damals im 3.Erziehungsjahr wieder arbeiten gegangen, als es kein Erziehungsgeld mehr gab...trotzdem mußte ich in meinem Betrieb um Erlaubnis fragen, da ich dort ja noch angestellt war...ich brauchte dann eine Lohnsteuerkarte Klasse 6 für meinen neuen Arbeitgeber, und man darf definitiv nicht mehr als diese 400€ verdienen...ich durfte sogar einen bestimmten Stundensatz nicht überschreiten...
Besser vorher erkundigen beim Arbeitsamt (Rechtsauskunft)!!


LG Marion Sonnenschein


Ich bin damals zu meine Arbeitgeber hin und habe gefragt ob ich dort auf 400€ Basis arbeiten kann,konnte ich aber nicht so habe ich mir dann was anderes gesucht.Die Lohnsteuerkarte,allerding mit Lohnsteuerklasse 5,musste ich auch die ersten Jahre abgeben.
Ich habe bis anfang letzten Jahres 14 Stunden die Woche gearbeitet und bin unter 400€ geblieben.

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Sonnenschein LG Marion Sonnenschein
15.01.2006 22:37 Hypericum ist offline E-Mail an Hypericum senden Beiträge von Hypericum suchen Nehmen Sie Hypericum in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
prinzessin05 prinzessin05 ist weiblich
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Der Arbeitgeber muss auf jeden Fall damit einverstanden sein

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Glück gibt es überall - vielleicht auch hier- es liegt an dir
16.01.2006 20:47 prinzessin05 ist offline E-Mail an prinzessin05 senden Beiträge von prinzessin05 suchen Nehmen Sie prinzessin05 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
michelle
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Erziehungsgeld und 400€ Job Vorsicht

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Vorsicht! So einfach ist das nicht.

Du musst jede Veränderung melden! Bei dem Amt wo du das Erziehungsgeld bekommst.

Und ich weiss nicht wie das bei dir ist...Mann/freund der Arbeitet?? Wenn du jetzt dazuverdinst musst du aufpassen das Ihr nicht über die Einkommensgrenze "rutscht" denn dann bekommst du kein Erziehungsgeld mehr.

Grüße Michelle
31.03.2006 13:03
Smilie Smilie ist weiblich
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RE: Erziehungsgeld und 400€ Job Vorsicht

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Zitat:
Original von michelle
Vorsicht! So einfach ist das nicht.

Du musst jede Veränderung melden! Bei dem Amt wo du das Erziehungsgeld bekommst.

Und ich weiss nicht wie das bei dir ist...Mann/freund der Arbeitet?? Wenn du jetzt dazuverdinst musst du aufpassen das Ihr nicht über die Einkommensgrenze "rutscht" denn dann bekommst du kein Erziehungsgeld mehr.

Grüße Michelle


Ich habe mich damals erkundigt und mir wurde gesagt bei dem Mini-Job (also bis 400 Euro) wird nichts vom Erziehungsgeld gekürzt und es wird auch nicht zusammengerechnet mit dem Einkommen des Ehegatten.

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31.03.2006 13:21 Smilie ist offline E-Mail an Smilie senden Homepage von Smilie Beiträge von Smilie suchen Nehmen Sie Smilie in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Smilie in Ihre Kontaktliste ein AIM-Name von Smilie: - YIM-Name von Smilie: laly345669231 MSN Passport-Profil von Smilie anzeigen Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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RE: Erziehungsgeld und 400€ Job Vorsicht

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Zitat:
Original von Smilie
Zitat:
Original von michelle
Vorsicht! So einfach ist das nicht.

Du musst jede Veränderung melden! Bei dem Amt wo du das Erziehungsgeld bekommst.

Und ich weiss nicht wie das bei dir ist...Mann/freund der Arbeitet?? Wenn du jetzt dazuverdinst musst du aufpassen das Ihr nicht über die Einkommensgrenze "rutscht" denn dann bekommst du kein Erziehungsgeld mehr.

Grüße Michelle


Ich habe mich damals erkundigt und mir wurde gesagt bei dem Mini-Job (also bis 400 Euro) wird nichts vom Erziehungsgeld gekürzt und es wird auch nicht zusammengerechnet mit dem Einkommen des Ehegatten.


so war das bei mir auch.Da wurd nichts gekürzt......

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das alles gutgehen wird,
aber sie sind überzeugt,
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Sonnenschein Patin von SommerwindSonnenschein

31.03.2006 13:29 atropa ist offline Beiträge von atropa suchen Nehmen Sie atropa in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie atropa in Ihre Kontaktliste ein Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Birgit Birgit ist weiblich
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31.03.2006 13:36 Birgit ist offline E-Mail an Birgit senden Homepage von Birgit Beiträge von Birgit suchen Nehmen Sie Birgit in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
michelle
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Sorry dann hat mir da jemand Mist erzählt.

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Sorry.

Ich selber bekamm nie Erziehungsgeld. Kann also nicht aus Erfahrung sprechen.

Hab jedoch von einer Bekannten gehört das sie durch Ihren 400€ Job über die Einkommensgrenze "gerutscht" ist und Ihr das Erziehungsgeld komplett gestrichen wurde.

Falls dies falsch ist....sorry...
05.04.2006 12:36
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RE: Sorry dann hat mir da jemand Mist erzählt.

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Zitat:
Original von michelle
Sorry.

Ich selber bekamm nie Erziehungsgeld. Kann also nicht aus Erfahrung sprechen.

Hab jedoch von einer Bekannten gehört das sie durch Ihren 400€ Job über die Einkommensgrenze "gerutscht" ist und Ihr das Erziehungsgeld komplett gestrichen wurde.

Falls dies falsch ist....sorry...


Vielleicht im nächsten Jahr. Erziehungsgeld muss für jedes Lebensjahr neu beantragt werden und für den Antrag ist immer das Einkommen des Vorjahres maßgeblich.
05.04.2006 12:54