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Hallo,
mal abgesehen davon, dass die Tagesmutter ihre Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit dem Finanzamt bei der jährlichen Steuererklärung dann angeben muss, kann sie ebenso einen Pauschbetrag als Betriebskosten wieder absetzen.
Betriebskosten sind z. B. Essen, trinken, Wassergeld, anteilige Heiz- und Müllabfuhrkosten, ebenso Wohnungs- und Spielzeugabnutzung, usw.
Diese Pauschalbeträge sind beim Bundesverband für Tagesmütter zu erfragen und sind abhängig von den Betreuungszeiten.
lg
Uschi
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Uschi1001: 24.01.2006 07:05.
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