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Zum Ende der Seite springen Tagesmutter sucht Rat!!!
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Leon910 Leon910 ist weiblich
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Tagesmutter sucht Rat!!!

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Hallo!

Ich hab mal eine Frage, vielleicht weiß jemand einen Rat...

eine Freundin von mir macht nebenbei Tagesmutter für eine andere Freundin..

Sie selbst hat zwei Kinder,und macht noch Elternzeit bis nächstes Jahr und paßt jetzt auf den Kleinen (6 Mon) stundenweise auf. Sie bekommt dafür 3 € die Stunde...Jetzt möchte die Mutter von dem Kleinen eine Quittung über das ausgezahlte Geld haben, damit sie es beim Finanzamt einreichen kann.

Meine Freundin hat allerdings nirgendwo diese "Nebentätigkeit" angegeben, und sie hat es auch nicht ihrem Arbeitgeber gemeldet...
Jetzt ist die Frage, ob das für sie irgendwelche Konsequenzen haben könnte, wenn sie diese Quittung ausstellt, und diese dann ans Finanzamt geht... verwirrt

Weiß von Euch vielleicht jemand, was sie machen muß???

Danke schonmal für Eure Antworten!


LG Marion Sonnenschein

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LG Marion

*wer Schmetterlinge im Bauch haben möchte, muß sich Raupen in den Po stecken...*


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Leon910: 19.01.2006 17:15.

19.01.2006 17:14 Leon910 ist offline E-Mail an Leon910 senden Beiträge von Leon910 suchen Nehmen Sie Leon910 in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Leon910 in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Leon910 anzeigen Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Birgit Birgit ist weiblich
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Hi,

wenn sie die einnahmen bei der steurerklärung angibt passiert sicher nix.

Lohnt es sich für die Freundin denn die Kosten anzugeben denn es gibt ja ein Mindestsatz an Kinderbetreuungskosten die erreicht werden müssen um steuerliche Vorteile zu haben.

Und ich kenne es so wenn einer eine Quittung haben möchte ist der Stundensatz bei 4,50 Euro.

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19.01.2006 21:25 Birgit ist offline E-Mail an Birgit senden Homepage von Birgit Beiträge von Birgit suchen Nehmen Sie Birgit in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Leon910 Leon910 ist weiblich
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Danke Birgit für Deine Antwort!

Ich meinte das allerdings so, daß nicht die Tagesmutter die Kosten absetzen möchte, sondern die Mutter von dem Kleinen!
Und jetzt hat die Tagesmutter Angst, das man an sie herantritt, weil sie es ja nicht gemeldet hat...
Vielleicht hab ich mich da auch einfach nur ein bißchen blöd ausgedrückt... verlegen


LG Marion Sonnenschein

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20.01.2006 12:19 Leon910 ist offline E-Mail an Leon910 senden Beiträge von Leon910 suchen Nehmen Sie Leon910 in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Leon910 in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Leon910 anzeigen Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
prinzessin05 prinzessin05 ist weiblich
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Hui ein heikles Thema
ist die Mutter alleinerziehend?
Bei verheirateten Paaren beträgt die zumutbare Grenze für Betreuungskosten 1.500 Euro, wenn man da nicht drüber ist, bekommt man gar nichts vom FA.

ich denke schon, dass es nicht ohne Folgen bleiben kann, wenn sie Geld dafür nimmt und das nirgendwo meldet, das gibt bestimmt Ärger andererseits hat die Mutter natürlich ein Recht, Quittungen zu bekommen, sie bezahlt ja schließlich auch dafür, da ist deine Freundin leider dran, denn ob die sich anmeldet oder die Nebentätigkeit anmeldet oder nicht, dafür kann die Mutter ja nichts.

mh ich würde einfach mal beim Jugendamt anrufen und sagen, dass du selber Tagesmutter werden möchtest und in Erziehungsurlaub bist und wie das dann mit dem Geld ist und was du beachten musst und welche Konsequenzen ein Nichtbeachten haben kann. Die könenn dir das ganz sicher sagen.

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20.01.2006 12:40 prinzessin05 ist offline E-Mail an prinzessin05 senden Beiträge von prinzessin05 suchen Nehmen Sie prinzessin05 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Birgit Birgit ist weiblich
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Zitat:
Original von Leon910
Danke Birgit für Deine Antwort!

Ich meinte das allerdings so, daß nicht die Tagesmutter die Kosten absetzen möchte, sondern die Mutter von dem Kleinen!
Und jetzt hat die Tagesmutter Angst, das man an sie herantritt, weil sie es ja nicht gemeldet hat...
Vielleicht hab ich mich da auch einfach nur ein bißchen blöd ausgedrückt... verlegen


LG Marion Sonnenschein


ich hatte s auch so verstanden,
deshalb schrieb ich ja das sie erstmal schauen soll wie hoch die kosten sein müssen umsie steuerlich geltend zu machen... prinzessin hat es ja schon geschrieben .....

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20.01.2006 13:15 Birgit ist offline E-Mail an Birgit senden Homepage von Birgit Beiträge von Birgit suchen Nehmen Sie Birgit in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Leon910 Leon910 ist weiblich
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Grien ...bin noch neben mir... :sn7

Ich Danke für die Antworten!! mal drücken


LG Marion Sonnenschein

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20.01.2006 13:45 Leon910 ist offline E-Mail an Leon910 senden Beiträge von Leon910 suchen Nehmen Sie Leon910 in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Leon910 in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Leon910 anzeigen Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Uschi1001 Uschi1001 ist weiblich
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Hallo,

mal abgesehen davon, dass die Tagesmutter ihre Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit dem Finanzamt bei der jährlichen Steuererklärung dann angeben muss, kann sie ebenso einen Pauschbetrag als Betriebskosten wieder absetzen.
Betriebskosten sind z. B. Essen, trinken, Wassergeld, anteilige Heiz- und Müllabfuhrkosten, ebenso Wohnungs- und Spielzeugabnutzung, usw.

Diese Pauschalbeträge sind beim Bundesverband für Tagesmütter zu erfragen und sind abhängig von den Betreuungszeiten.

lg
Uschi

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Uschi1001: 24.01.2006 07:05.

21.01.2006 21:17 Uschi1001 ist offline E-Mail an Uschi1001 senden Beiträge von Uschi1001 suchen Nehmen Sie Uschi1001 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
prinzessin05 prinzessin05 ist weiblich
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Zitat:
Original von Uschi1001
Hallo,

mal abgesehen davon, dass die Tagesmutter ihre Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit i


Genau da wird der Haken sein, so offiziell wird das nicht laufen, sonst hätte sie ja jetzt kein Prob damit, ,dass die Mutter eine Quittung über die Zahlungen haben möchte.

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28.01.2006 15:18 prinzessin05 ist offline E-Mail an prinzessin05 senden Beiträge von prinzessin05 suchen Nehmen Sie prinzessin05 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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