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Kinderbetreuung und Babysitter - Tagesmutter-Tätigkeit :





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Zum Ende der Seite springen Tagesmutter-Tätigkeit
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meanne615
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Tagesmutter-Tätigkeit

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Wer von Euch kann mir weiterhelfen ?

Ich erwäge aufgrund der Tatsache, daß mich mein Chef nach Ende der Elternzeit wahrscheinlich nicht mit den gewünschten 30 Wochenstunden, sondern entweder nur als Halbtags- oder Vollzeitkraft "zurücknehmen" wird Mit dem Kopf gegen die Wand… , halbtags zu arbeiten und den Rest des Tages dann als Tagesmutter ein Kind zu mir zu nehmen.

Welche Vorausetzungen muß man denn dafür mitbringen ?
Also, ich meine jetzt nicht, daß man z. B. mit Kindern gut umgehen können sollte oder so - eh klar ... zuzwinker , sondern vielmehr rechtlich und/oder formell !

z. B.
Muß ich dafür irgendeine Qualifikationsnachweis erbringen / einen Kurs o. ä. absolviert haben ?
Muß ich dafür in irgendeiner Organisation o. ä. "gemeldet" sein ?
Wie schaut´s mit versicherungstechnischen Fragen aus (z. B. Unfallversicherung für mich und das betreute Kind) ?

Könnt Ihr mir da Hinweise / Tipps geben ?

DANKE !
01.02.2006 12:39
Ilona Ilona ist weiblich
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ich bin ja auch gerade dabei mich als Tagesmutter selbstständig zu machen.
Erst mal es gibt 2 verschiedene Wege einmal die über das JA, da brauchst du glaube ich wenn du nicht zufällig Erzieherni bist einen nachweis über einen Kurs. Desweiteren muss deine Wohnung groß genug sein, das wird vom JA geprüft und auch ob sie kindersicher ist. Was die anderen Sachen angeht weis ich bei dem Fall auch nicht mehr aber man kann sich ja beim JA informieren. Ausserdem bekommst du auch Kinder über das JA vermittelt

Wenn du aber als private Tagesmutter arbeitest, dann brauchst du eine Haftpflichtversicherung, hat ja eigentlich jeder. Desweiteren solltest du die Eltern dazu animieren, das ihre Kinder eine Unfallversicherung haben, den wenn etwas passiert sind sie so abgesichert. Natürlich sollte man in diesem Fall auch ein kinderzimmer haben was groß genug ist. Allerdings brauchst du in dem fall keine bestimmte Ausbildung oder einen Kurs um als Tagesmutter arbeiten zu können.
Steuermässig muss ich mich auch erst erkundigen, genauso ob der KK-beitrag steigt. hier musst du selber schauen woher du die zu betreuenden Kinder bekommst

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silvialille
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ich meine, du musst als tagesmutter die kinder mitversichern, da die mutter ihre aufsichtspflicht an dich abgibt. wenn du dann einen haftpflichtschaden hat, ist sie nicht haftbar zu machen.
hat das jemand verstanden? schiel
01.02.2006 13:14
Ilona Ilona ist weiblich
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Zitat:
Original von lille
ich meine, du musst als tagesmutter die kinder mitversichern, da die mutter ihre aufsichtspflicht an dich abgibt. wenn du dann einen haftpflichtschaden hat, ist sie nicht haftbar zu machen.
hat das jemand verstanden? schiel


Nein muss man nicht, wenn man als TM über das JA arbeitet versichert das JA automatisch die Kinder machst du es privat müsst du nur eine Haftpflichtversicherung haben und die Kinder sollten Unfallversichert sein.

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silvialille
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ok.
01.02.2006 13:23
Ilona Ilona ist weiblich
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Hier mal ein link zu einer Seite wo ein wenig mehr darüber steht.

http://www.tagesmutter.de/cf.php?cmod=an...AkLAIp8IVi6KDs=

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Alexander: 04.10.2003 Damian: 16.02.2007

01.02.2006 13:24 Ilona ist offline E-Mail an Ilona senden Homepage von Ilona Beiträge von Ilona suchen Nehmen Sie Ilona in Ihre Freundesliste auf YIM-Name von Ilona: Cat240978 Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
meanne615
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Danke schonmal für die bisherigen Infos !
01.02.2006 13:58
cordu cordu ist weiblich
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Ich habe ja seit September 2 Tageskinder.

Bei mir läuft das alles über den Tagesmütterverein. Ich habe dort eine Ansprechpartnerin und das obwohl ich nicht Mitglied im Verein bin.

Versichert sind die Kinder bei mir vom JA aus.

Es gibt im I-Net Verträge zum Ausdrucken. Ein Vertrag in dem wirklich alles geregelt ist ist mehr als sinnvoll.

Die Einnahmen als Tagesmutter sind zu versteuern. Man kann aber eine Aufwandspauschale abziehen. So ganz genau weiß ich das nicht, es lohnt sich sicher einen Steuerberater zu befragen.
Wenn du Geld vom JA bekommst muß du das nicht versteuern, das ist dan steuerfrei.

So mal ganz kurz einige Infos. Sie sind mit Sicherheit nicht vollständig.

Übrigens ist bei mir bis jetzt noch niemand vom JA da gewesen.

Ach ja, du darfts nur 3 od. 4 Kinder nehmen. Wenn du mehr hast brauchst du eine Genehmigung vom JA.

LG Cordu
01.02.2006 18:14 cordu ist offline Beiträge von cordu suchen Nehmen Sie cordu in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Ich habe beim Jugendamt einen Kurs mitgemacht und bin jetzt dort als Tagesmutter gemeldet.
Den Kurs würde ich auf jeden Fall empfehlen, da bekommt man auch einiges wegen Versicherung, Steuer, Betreuungsvertrag ..... erzählt.
Die Kinder sind bei uns nicht übers Jugendamt versichert, ich musste meine Haftpflichtversicherung erweitern, damit auch die Tageskinder mitversichert sind!
Ich habe z.Zt. ein Tageskind über das Jugendamt bekommen, das Geld muss ich nicht versteuern. Dann habe ich noch 2 Kinder privat. Das muss ich versteuern, aber wie Cordu schon sagte, da kann man eine Aufwandspauschale abziehen. Wir haben vom Jugendamt eine Liste bekommen, wieviel das jeweils ist- richtet sich nach der Stundenzahl der Betreuung pro Tag usw.

Einen Betreuungsvertrag kannst du dir hier ausdrucken: www.laufstall.de unter Tipps und Infos.

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03.02.2006 15:31 maro ist offline E-Mail an maro senden Beiträge von maro suchen Nehmen Sie maro in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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RE: Tagesmutter-Tätigkeit

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ich bin ja auch tagesmutter, habe aber momentan wegen der kleinen keine kinder in betreuung.

heute habe ich gerade ein schreiben von unserer stadtverwaltung bekommen in dem steht das sich die gesetzlichen bestimmungen der kindertagespflege zum 01.10.2005 geändert haben. die kindertagespflege hat eine aufwertung erfahren und ist der betreuung in kindertageseinrichtungen gleich gesetzt worden.

mit der änderung des kjhg durch das kinder- und jugendhilfeentwicklungsgesetz) wird die tätigkeit als tagespflegeperson erlaubnispflichtig.

wer

-ein kind oder mehrere kinder
-außerhalb deren wohnung
-mehr als 15 stunden in der woche
-länger als 3 monate
-gegen entgeld

betreuen will. bedarf der erlaubnis ($43 abs. 1 kjhg)

das bedeutet, dass jetzt auch die tagespflegepersonen erlaubnispflichtig sind, die bisher aufgrund privater vermittlung oder beschäftigung tätig waren. wer ohne erlaubnis ein kind oder jugendlichen betreut, handelt ordnungswidrig und kann mit einem bußgeld belegt weden §104 abs. 1 kjhg).

alle anderen erteilten pflegeerlaubnisse werden ungültig und alle tagespflegepersonen bedürfen einer erlaubnis nach § 43, abs. 1 kjhg. die muss man neu beantragen.

ach ja, ein führungszeugnis ist nach § 30 abs. 5 bundeszentralregister in verbindung mit dem "antrag auf befreiung von der gebühr für führungszeugnisse" nach bzr 2a, bei der zuständigen meldebehörde zu beantragen.

__________________
VLG Minna

Patenkind von Ilona


Lebe so, daß, wenn du die Welt verlässt, alle weinen und du allein lächelst.
03.02.2006 18:02 Minna ist offline E-Mail an Minna senden Beiträge von Minna suchen Nehmen Sie Minna in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
meanne615
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Mensch danke für die vielen Infos !!! zuzwinker
03.02.2006 18:22
Ilona Ilona ist weiblich
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Minna danke für die genaue Erklärung.

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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Ilona: 04.02.2006 15:01.

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