Hypericum

:-)


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Original von Leon910
Also, ich bin damals im 3.Erziehungsjahr wieder arbeiten gegangen, als es kein Erziehungsgeld mehr gab...trotzdem mußte ich in meinem Betrieb um Erlaubnis fragen, da ich dort ja noch angestellt war...ich brauchte dann eine Lohnsteuerkarte Klasse 6 für meinen neuen Arbeitgeber, und man darf definitiv nicht mehr als diese 400€ verdienen...ich durfte sogar einen bestimmten Stundensatz nicht überschreiten...
Besser vorher erkundigen beim Arbeitsamt (Rechtsauskunft)!!
LG Marion
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Ich bin damals zu meine Arbeitgeber hin und habe gefragt ob ich dort auf 400€ Basis arbeiten kann,konnte ich aber nicht so habe ich mir dann was anderes gesucht.Die Lohnsteuerkarte,allerding mit Lohnsteuerklasse 5,musste ich auch die ersten Jahre abgeben.
Ich habe bis anfang letzten Jahres 14 Stunden die Woche gearbeitet und bin unter 400€ geblieben.
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LG Marion
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