smurf62
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Hi.
[U]Vorab mal eben für alle Interessierten:[/U]
Entscheidungen über den Verbleib des Kindes bzw. über einen Eingriff in die sogenannte elterliche Sorge trifft [B]ausschliesslich[/B] ein [B]Gericht[/B].
Das Jugendamt stellt Anträge oder wird um Stellungnahme gebeten, aber es entscheidet nicht (ausser kurzfristig in Fällen mit Gefahr im Verzug, aber das sind Ausnahmen von der Regel, und auch nach dem derartigem Handeln ist das Gericht einzuschalten).
Wenn es dir nicht zuviel Mühe macht:
U.a. durch die Kindschaftsrechtsreform von 1998 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wurde dem Kind, aus dessen Sicht das Ganze zu beurteilen ist (Massstab ist immer das Kindeswohl) für derartige Fälle grundsätzlich ein Bleiberecht in der Pflegefamilie zugesprochen. Schliesslich hat es ja nach 2 Jahren und mehr dort seine ganzen sozialen Bindungen. Kannst du dir vorstellen, wenn z.B. das Kind die Mutter noch nie gesehen hat, was es für das Kind bedeuten würde, wenn es mal so 'mir nichts, dir nichts' die Familie wechseln müsste??
Allerdings hat das Kind auch ein Recht auf Kenntnis seiner Herkunft bzw. Abstammung. Und wenn ich dich richtig verstanden habe, handelt es sich eindeutig nicht um eine Adoption, sodass die Kindesmutter mit dem Kind im juristischen Sinne verwandt ist, oder?!
Wenn überhaupt, dann kann deine Freundin versuchen, ein Umgangsrecht zu bekommen. Über dieses Umgangsrecht, Besuchskontakte, die langsam anzubahnen wären (Briefe schreiben, Fotos schicken etc.), kann eine Beziehung zwischen Kind und leiblicher Mutter entstehen. Und dann kann es sich entwickeln, dass das Kind zu seiner Mutzter zurück will. Das wäre m.E. der geeignete Zeitpunkt, an das Gericht heranzutreten, die elterliche Sorge in vollem Umfang auf die leibliche Mutter zurück zu übertragen und das Kind in ihren Haushalt aufzunehmen.
Alles Gute.
sm.
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