User2 unregistriert
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Hi mecci,
von eigenen Erfahrungen kann ich dir dazu nichts berichten, aber vielleicht hilft dir das trotzdem weiter...
Wenn eine erwachsene Person in deinem Haushalt gemeldet ist, wird erstmal immer davon ausgegangen, dass eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt, was den Wegfall der SK II zur Folge hätte. Es besteht aber die Möglichkeit diese Vermutung zu widerlegen - wie du schon geschrieben hast.
Ich denke es gibt kein Patentrezept wie man eine Haushaltsgemeinschaft widerlegen kann, deshalb finden sich dazu auch nur schwammige Aussagen.
Wichtig ist es, Fakten aufzuzeigen, die Beweisen, dass ihr nicht in einer Haushaltsgemeinschaft lebt.
Das können Kontoauszüge sein, aus denen ersichtlich ist, dass jeder seinen Teil der Miete, Strom, Telefon usw. selbst trägt, klar getrennte Wohnbereiche für jeden und ich denke da kann man noch individuelle Fakten einbauen, wie etwa, dass ihr euch auch ganz strikt die Gartenarbeit teilt oder ähnliches.
Zu dem allen dann noch die ausdrückliche Erklärung, dass ihr nicht bereit seid für den anderen einzustehen, kurz, dass jeder ganz allein sein Ding macht.
Bei der eheähnlichen Gemeinschaft liegt die Beweislast bei den Behörden, wenn eine Erklärung der Beteiligten gegen eine eG abgegeben wird, muß die Behörde das Gegenteil beweisen, ich könnte mir vorstellen das ist bei Haushaltsgemeinschaften ähnlich.
Euch muß aber klar sein, dass ihr mit einem Hausbesuch rechnen müßt und hier können schon ganz kleine Dinge fatale Auswirkungen haben. Etwa, wenn eure Schmutzwäsche im selben Behälter aufbewahrt wird oder im Kühlschrank nicht ersichtlich ist welche Lebensmittel wem gehören.
Es ist wohl lächerlich wenn die Behörden sich an solchen Kleinigkeiten festbeissen, denn das hat in meinen Augen nichts zu heißen, aber man muß eben darauf achten.
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02.10.2006 14:28 |
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