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RE: Betreuter Umgang nach Häuslicher Gewalt |
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| Zitat: |
Original von Xenia22
Und ich kann nichts tun oder? |
Ganz auf die schnelle......
Wir haben in DE ein Gewaltschutzgesetz http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltschutzgesetz daran muss sich die Polizei halten zudem gibt es seid ein paar Monaten ein Stalkinggesetz http://de.wikipedia.org/wiki/Stalking. Das alles muss auch dein RA wissen.
Es gibt leider manchmal die Meinung das bei Gewalt ja dem Kind nichtsgetan wurde und der gewalttätige Elternteil dann in jedem Fall Umgang haben soll.
Auf der anderen Seite musst du den Umgang fördern und man muss immer auch die Elternebene von der Paarebene trennen.
Gegen einen begleiteten Umgang kannst du nichts tun, du kannst nur versuchen das Kind darauf vorzubereiten und versuchen ihm die Angst zunehmen. Bei begleitetem Umgang ist aber eine ausgebildete Person immer mit im Raum. Die wird sofort einschreiten wenn dein Ex versuchen sollte dem Kind etwas zutun.
Hast du Hilfe für dich um die erlittene Gewalt aufzuarbeiten?
LG,
Tina
__________________ Ich glaube daran, dass das größte Geschenk, das ich von jemandem empfangen kann, ist, gesehen, gehört, verstanden und berührt zu werden.
Das größte Geschenk, das ich geben kann, ist, den anderen zu sehen, zu hören, zu verstehen und zu berühren. Wenn dies geschieht, entsteht Kontakt.
Virginia Satir
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