Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder

Scheidung - Recht und Kosten - KV nach Scheidung :





KV nach Scheidung - Ratgeber Scheidung - Recht und Kosten - Wenn sich ein Paar zu einer Trennung entschließt, ergeben sich für jeden Teil ganz neue Fragen an die eigene Lebensplanung, die Sie hier im Forum Scheidung und Trennung zur Diskussion stellen können. Bitte beachten Sie auch das Forum Sorgerecht + Unterhalt. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: Scheidung Unterhalt, Scheidung Beratung, Familienrecht, Scheidungsrecht, Kosten.
Forum für Eltern - Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder » Familie und Beruf » Scheidung - Recht und Kosten » KV nach Scheidung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Schrift + | Schrift - | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen

Registrierung Fachinformationen Schwangerschaft Partner des Forum Schwangerschaft Kinderrezepte - Rezepte für Kinder im Forum Schwangerschaft Lexikon Schwangerschaft und Baby Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen elternforen.com-Chat im Forum Schwangerschaft Blog im Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen KV nach Scheidung
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
mafa mafa ist männlich
Super-User Level III


Dabei seit: 04.02.2007
Alter: 51 Jahre
Beiträge: 335
Gästebuch: deaktiviert
Herkunft: Berlin
Kinder: 12
Familienstand: verheiratet

Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 224.158
Nächster Level: 242.754

18.596 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg




KV nach Scheidung

Suche Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Sich über diesen Beitrag beim EF-Team beschweren       Zum Anfang der Seite springen

....nach einer Scheidung entfällt für den nicht berufstätigen geschiedenen Partner die kostenfreie Mitversicherung im Rahmen der Familienversicherung.

Aus diesem Grund muss er sich dann freiwillig krankenversichern.

Nun meine Frage - ab welchem Datum ?

..nach dem Scheidungstermin ?

..nach dem Zugang des Scheidungsurteils ?

..nach Rechtsgültigkeit des Scheidungsurteils ( also nach 4 Wochen) ?

Dann ab dem darauffolgenden Monat?

Was ist eine günstige Versicherung..ist z.B. 103€ und 13€ Soli gut?

Manfred
11.02.2007 22:22 mafa ist offline E-Mail an mafa senden Beiträge von mafa suchen Nehmen Sie mafa in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
mafa mafa ist männlich
Super-User Level III


Dabei seit: 04.02.2007
Alter: 51 Jahre
Beiträge: 335
Gästebuch: deaktiviert
Herkunft: Berlin
Kinder: 12
Familienstand: verheiratet

Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 224.158
Nächster Level: 242.754

18.596 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von mafa



RE: KV nach Scheidung

Suche Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Sich über diesen Beitrag beim EF-Team beschweren       Zum Anfang der Seite springen

Krankenversicherung: In der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wenn nur ein Ehepartner berufstätig ist, Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert. Bei Scheidung entfällt dieser Anspruch jedoch. Der bisher Mitversicherte muß sich dann selbst innerhalb von drei Monaten um eine eigene Mitgliedschaft bei der Kasse bemühen, da er sonst den Krankenversicherungsschutz verliert.



Krankenversicherung
Wer über einen berufstätigen Ehegatten mitversichert ist, muss sich nach einer Scheidung selbst versichern. Innerhalb eines Monats nach rechtskräftiger Ehescheidung erlischt der Krankenversicherungsschutz aus der Mitversicherung über den Ehepartner. Sie sollten also rechtzeitig vor dem Scheidungstermin eine eigene Krankenversicherung abschließen, die an dem Tag in Kraft tritt, an dem die Mitversicherung über den Ehegatten erlischt.
http://www.anwalt-scheidung-online.de/versicherungen_ehe.php
11.02.2007 22:34 mafa ist offline E-Mail an mafa senden Beiträge von mafa suchen Nehmen Sie mafa in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Forum für Eltern - Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder » Familie und Beruf » Scheidung - Recht und Kosten » KV nach Scheidung

Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Wir über uns

Forensoftware: Burning Board 2.3.4, entwickelt von WoltLab GmbH


ADS Tristan | künstliche Befruchtung | Neurodermitis | Scheidung | Trennung | Sorgerecht | Geschenke | Inkassodienste | Nabelschnurblut | Laser-Haarentfernung | Brustvergrösserung | Fettabsaugung | Plastische Chirurgie | Bodylifting | Lippenkorrektur | Augenchirurgie - LASIK-Laser | Ehescheidung | Unterhalt und Kindesunterhalt | Detektei

Sie dürfen diese Seite gerne verlinken, bitte nutzen Sie den nachfolgenden Code: <a href="http://www.elternforen.com" target="_blank">Elternforum</a>