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Zum Ende der Seite springen Erziehungsgeld und Arbeitslosigkeit
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Christian35
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verrückt

Erziehungsgeld und Arbeitslosigkeit

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Hallo,

meine Tochter ist im November 2004 geboren. Damals habe ich kein Erziehungsgeld erhalten, da ich geringfühing zuviel verdiente.

Am 01.07.06 bin ich Arbeitslos geworden. Besteht nun die Möglichkeit für einen Zeitraum Erziehungsgeld nachzufordern? Falls ja, für welchen Zeitraum?

Hat das schonmal jemand gemacht?

Danke und Gruss
21.05.2007 13:17
lalelu lalelu ist weiblich
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Erziehungsgeld gab es ja für max 24 Monate.

In deinem Fall von November 2004 bis November 2006.

Du hättest vom 01.07.06 bis zum 2 Geburtstag deiner Tochter (bis November 06) Erziehungsgeld beantragen können. Erziehungsgeld konnte nur 6 Monate rückwirkend beantragt werden. und in deinem Fall sind 6 Monate bereits vergangen. Also kannst du hier nichts mehr tun.

Jedoch wenn du in Bayern oder Baden-Württemberg wohnst kannst du Landeserziehungsgeld beantragen von November 06 bis November 07 je € 204,00 pro Monat.

Ich hoffe das hat dir etwas weitergeholfen.

LG

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21.05.2007 13:25 lalelu ist offline Beiträge von lalelu suchen Nehmen Sie lalelu in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
sannibep sannibep ist weiblich
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Aber man muss jede Verdienständerung melden, so hätte ich keins mehr erhalten in dem Monat wo ich wieder vollverdient hätte. Ich denke, dass du dann Erziehungsgeld erhälst, aber erst ab dem Monat indem, du arbeitslos geworden bist. Versuch es einfach. Wichtig ist ja, dass das Einkommen vom Jahr vor dem beantragtem Jahr gilt. Ruf einfach deine Sachbearbeiterin an (muss ja in der Ablehnung stehen) oder schreib ne Mail an sie.

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*Patin von JoJaGre*
21.05.2007 14:47 sannibep ist offline E-Mail an sannibep senden Beiträge von sannibep suchen Nehmen Sie sannibep in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Zitat:
Sannibep
Aber man muss jede Verdienständerung melden


ja schon richtig. Aber das Kind kam 2004 zur Welt, er hätte 2006 die Änderung melden sollen. Jetzt 1 !! Jahr später ist es zu spät!

Man kann nur 6 Monate rückwirkend die Verdienständerung melden!!!

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21.05.2007 14:54 lalelu ist offline Beiträge von lalelu suchen Nehmen Sie lalelu in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Christian35
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Danke schonmal für die Antworten ! Daumen drück

Zitat:
Original von lalelu
Zitat:
Sannibep
Aber man muss jede Verdienständerung melden


... er hätte 2006 die Änderung melden sollen. ...


Ach was wäre das schön, wenn man so etwas auch dann mal vom Amt erfahren würde unglücklich

Ich habe gerade mit dem Versorgungsamt gesprochen und siehe da......"Man weiss es nicht!"...Ich soll aber in den nächsten Tagen zurückgerufen werden.

Hoffnungen mache ich mir wenig, das da noch Geld kommt, aber Antrag stellen kost ja nix !
21.05.2007 15:50
Susanne Susanne ist weiblich
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ich weiß ja nicht wie das bei dir ist, aber als ich erziehungsgeld bekam war extra ein hinweis dabei, dass ich verdienständerungen sofort mitteilen muss und da stand das mit den 6 monaten auch drin. das steht jetzt sogar im beiblatt zum antrag auf elterngeld dabei .


@lalelu
hier in bayern gibts beim ersten kind 'nur' 6 monate landeserziehungsgeld mit der maximalen höhe von 200€ - ab dem zweiten gabs das landeserziehungsgeld dann für 12 monate aber die höhe weiß ich nicht. Augenzwinkern

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